Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin wurde vom Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse (im Folgenden: AMS) mit Schreiben vom 04.11.2021 über ihren nächsten Kontrollmeldetermin am 18.11.2021 um 09:15 Uhr informiert. Im Schreiben befindet sich eine Information über die Rechtsfolgen einer unentschuldigten Nichtbefolgung des Termins. 2. Den Kontrollmeldetermin am 18.11.2021 nahm die Beschwerdeführerin nicht wahr. 3. Mit Bescheid des AMS vom 28.12.2021... mehr lesen...