Entscheidungen zu § 13 Abs. 2 VwGVG

Bundesverwaltungsgericht

955 Dokumente

Entscheidungen 121-150 von 955

TE Bvwg Erkenntnis 2023/10/10 W141 2279108-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 30.08.2023 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 16.08.2023 bis 24.08.2023 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 30.08.20... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.10.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/10/10 W241 2257597-1

Begründung: ,
Begründung: 1.       Verfahrensgang: Mit dem gegenständlichen Bescheid des BFA vom 10.07.2022 wurde die dem Beschwerdeführer (in der Folge: BF) gewährte Grundversorgung gemäß § 2 Abs. 4 GVG-B 2005 eingeschränkt. Das Taschengeld wurde dem BF für den Zeitraum von August und September 2022 nicht gewährt (Spruchpunkt I.). Die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde gem. § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlossen (Spruchpunkt II.). Mit dem gegenständliche... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 10.10.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/10/10 W248 2274863-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: 1        Verfahrensgang: In Zusammenhang mit der gegenständlich getroffenen Entscheidung ist auf folgende Ereignisse in den verwaltungsbehördlichen wie verwaltungsgerichtlichen Verfahren hinzuweisen: 1.1      Genehmigungsverfahren für das Vorhaben „ XXXX “: 1.1 Genehmigungsverfahren für das Vorhaben „ römisch 40 “: Die XXXX , die XXXX im eigenen Namen und im Namen der XXXX sowie die XXXX (im Folgenden: Konsenswerberinnen) stellte... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.10.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/10/6 W141 2279019-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 01.09.2023 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld vom 17.08.2023 bis 31.08.2023 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (in der Folge: belangte Behörde g... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.10.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/10/6 W164 2278500-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid, Spruchpunkt A) sprach das Arbeitsmarktservice, (im Folgenden AMS) aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß §§ 49 AlVG den Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum 12.07.2023 bis 08.08.2023 verloren habe. Mit Spruchpunkt B) dieses Bescheides wurde die aufschiebende Wirkung einer gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde gem. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.10.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/10/5 W141 2278903-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservice Korneuburg (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 31.08.2023 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 21.08.2023 bis 15.10.2023 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservice Korneuburg (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 31.08.2023 wurde gemä... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.10.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/10/4 W141 2278848-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Redergasse (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 11.09.2023 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld vom 10.08.2023 bis 03.09.2023 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Redergasse (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 11.0... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.10.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/10/4 W141 2278875-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 28.08.2023 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 08.08.2023 bis 16.08.2023 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 28.08.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.10.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/10/4 W209 2278846-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 25.08.2023 verfügte die belangte Behörde (im Folgenden: AMS) die Einstellung des Notstandshilfebezuges des Beschwerdeführers für die Zeit von 03.08.2023 bis 23.08.2023 wegen Nichteinhaltung eines Kontrollmeldetermins gemäß § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) (Spruchpunkt A) und schloss die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.10.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/10/1 G301 2277522-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid der Bildungsdirektion für Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde), zugestellt am 31.07.2023, wurde in Bezug auf das von XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer oder BF1) und von XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin oder BF2) gesetzlich vertretene minderjährige Kind XXXX , geboren am XXXX (im Folgenden: Drittbeschwerdeführerin oder ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 01.10.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/22 W198 2278207-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße (im Folgenden: AMS) vom 30.08.2023, VSNR: XXXX , wurde mit Spruchpunkt A.) festgestellt, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 02.08.2023 bis 28.08.2023 kein Arbeitslosengeld erhalte. Mit Spruchpunkt B.) wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/22 W262 2278357-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 18.09.2023 wurde festgestellt, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 31.08.2023 bis 14.09.2023 gemäß § 49 AlVG keine Notstandshilfe gebührt (Spruchpunkt A). Des Weiteren wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid g... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/22 W266 2278012-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Vorweg weißt das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich darauf hin, dass mit dem gegenständlichen Erkenntnis eine Entscheidung über die Beschwerde gegen Spruchpunkt A des Bescheides vom 04.09.2023 nicht vorweggenommen wird, sondern sich das AMS hierüber die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung vorbehalten hat. I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid des AMS Wien Esteplatz (in der Fol... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/21 W266 2277803-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid des AMS Wien Hauffgasse (in der Folge belangte Behörde oder AMS) vom 02.08.2023 wurde mit Spruchpunkt A ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (BF) vom 04.07.2023 bis zum 23.07.2023 keine Notstandshilfe erhalte, da die BF den für den 04.07.2023 vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin nicht eingehalten und sich erst am 24.07.2023 wieder beim AMS geme... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/19 W238 2278117-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Wien Hauffgasse vom 01.09.2023 wurde unter Bezugnahme auf § 49 AlVG ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 16.08.2023 bis 29.08.2023 keine Notstandshilfe erhält (Spruchpunkt A). Begründend wurde diesbezüglich ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 16.08.2023 ohne triftigen Grund nicht eingehalten und sic... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/18 W229 2278071-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrigen Beschwerdeführerin wurde vom Arbeitsmarktservice Wien Jägerstraße (im Folgenden: AMS) mit Schreiben vom 27.07.2023 eine Einladung zu einem Kontrollmeldetermin am 04.08.2023, 11:30 Uhr (Zimmernummer XXXX ) übermittelt. Das Einladungsschreiben enthielt auf Seite 1 die Information, dass die Beschwerdeführerin verpflichtete sei, zu einem Kontrollmeldetermin zu kommen und s... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/18 W266 2277694-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Vorweg weißt das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich darauf hin, dass mit dem gegenständlichen Erkenntnis eine Entscheidung über die Beschwerde gegen Spruchpunkt A des Bescheides vom 07.08.2023 nicht vorweggenommen wird, sondern sich das AMS hierüber die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung vorbehalten hat. I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid des AMS XXXX (in der Folge belangt... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/15 W218 2277393-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (belangte Behörde) vom 14.08.2023 wurde der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld gemäß § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) für die Zeit vom 27.06.2023 bis 10.08.2023 ausgesprochen und die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlossen. Nachsicht wurde nicht erteilt. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/15 W218 2277590-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Schloßhofer Straße (belangte Behörde) vom 09.08.2023 wurde dem Beschwerdeführer der Bezug des Arbeitslosengeldes für den Zeitraum vom 17.07.2023 bis 25.07.2023 gemäß § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) gesperrt und die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlossen. Nachsicht wurde n... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/14 W238 2277949-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Wien Schloßhofer Straße vom 08.09.2023 wurde unter Bezugnahme auf § 49 AlVG ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin im Zeitraum vom 07.08.2023 bis 03.09.2023 kein Arbeitslosengeld erhält (Spruchpunkt A). Begründend wurde diesbezüglich ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 07.08.2023 nicht eingehalten und sich erst w... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/13 W141 2277850-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 05.09.2023 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 18.08.2023 bis 31.08.2023 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai (in der Folge: belangte Behörde genannt) vo... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/13 W237 2277726-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.08.2023 sprach das Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (in der Folge: AMS) aus, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum von 17.07.2023 bis 06.08.2023 kein Arbeitslosengeld erhalte (Spruchpunkt A); unter einem erkannte es einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt B). 1. Mit Bescheid vom 14.08.2023 sp... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/11 G309 2268583-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdef... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/11 G309 2268589-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/11 G309 2269266-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 14.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 14.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/11 W237 2275716-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 24.03.2022 sprach das Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel (in der Folge: AMS) aus, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum von 09.03.2022 bis 19.04.2022 kein Arbeitslosengeld erhalte, und erteilte keine Nachsicht. 2. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese Erledigung mit Schreiben vom 04.04.2022 Beschwerde. Mit Beschwerdevorentscheid... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/8 W262 2277693-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 25.08.2023 wurde festgestellt, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 21.08.2023 gemäß § 49 AlVG keine Notstandshilfe gebührt (Spruchpunkt A). Des Weiteren wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid ge... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/6 W216 2277395-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Redergasse (im Folgenden: AMS oder belangte Behörde) vom 22.05.2023 wurde gemäß § 38 in Verbindung mit § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 08.05.2023 bis 18.06.2023 ausgesprochen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer durch sein Verhalten das Zustandekommen einer vom AMS zugewiesenen, zu... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/5 L504 2277178-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl als belangte Behörde Folgendes entschieden: „Gemäß § 94 Abs. 5 i.V.m. § 93 Abs. 1 Z 1 Fremdenpolizeigesetz, BGBl. I Nr. 100/2005 „Gemäß Paragraph 94, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 93, Absatz eins, Ziffer eins, Fremdenpolizeigesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, (FPG) idgF, wird ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.09.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/9/5 W198 2277323-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Tulln (im Folgenden: AMS) vom 16.08.2023, VSNR: XXXX , wurde mit Spruchpunkt A.) festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 06.07.2023 bis 10.08.2023 keine Notstandshilfe erhalte. Mit Spruchpunkt B.) wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausge... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.09.2023

Entscheidungen 121-150 von 955

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