Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin wurde vom Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse (im Folgenden: AMS) mit Schreiben vom 04.11.2021 über ihren nächsten Kontrollmeldetermin am 18.11.2021 um 09:15 Uhr informiert. Im Schreiben befindet sich eine Information über die Rechtsfolgen einer unentschuldigten Nichtbefolgung des Termins. 2. Den Kontrollmeldetermin am 18.11.2021 nahm die Beschwerdeführerin nicht wahr. 3. Mit Bescheid des AMS vom 28.12.2021... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße (im Folgenden: AMS) vom 27.01.2021 wurde die Notstandshilfe des nunmehrigen Beschwerdeführers gemäß §§ 49 und 24 Abs. 1 iVm § 38 AlVG mit 26.01.2021 vorläufig eingestellt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den Kontrollmeldetermin am 26.01.2021 nicht wahrgenommen habe. Mit Bescheid des AMS Wien Schönbrunner Straße vom 09.03.2021 wurde unter Bezugnahme auf § 49 ... mehr lesen...