Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Datum 15.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an XXXX (im Folgenden: Antragsteller) gerichteten Bescheid mit folgendem
Spruch: erlassen, welcher dem Antragsteller am 21.02.2024 zugestellt wurde: 1. Mit Datum 15.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an römisch XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer), ein syrischer Staatsangehöriger, wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) im Verfahren zum internationalen Schutz zur Zl. XXXX mit am 29.09.2021 rechtskräftigem Bescheid der Asylstatus gemäß § 3 AsylG zuerkannt. 1. römisch 40 (im Folgenden Beschwerdeführer), ein syrischer Staatsangehöriger, wurde vom Bundesamt für Fremd... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Datum 19.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an XXXX (im Folgenden: Antragsteller) gerichteten Bescheid mit folgendem
Spruch: erlassen, welcher dem Antragsteller am 21.02.2024 zugestellt wurde: 1. Mit Datum 19.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: I. Feststellungen (nebst Verfahrensgang) römisch eins. Feststellungen (nebst Verfahrensgang) 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX legte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin auf, bis zum 30.04.2024 die mit Inspektionsbericht vom XXXX ausgesprochenen, näher bezeichneten Empfehlungen umzusetzen und dies schriftlich nachzuweisen (Spruchpunkt 1.), und schloss die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid der Austro Control GmbH (im Folgenden belangte Behörde) vom XXXX , eine Genehmigung als Ausbildungsorganisation (ATO) gewährt. 1. Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid der Austro Control GmbH (im Folgenden belangte Behörde) vom römisch 40 , eine Genehmigung als Ausbildungsorganisation (ATO) gewährt. 2. Seit Mai 2023 gab es vermehrte Berichte über die Nichteinhaltu... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom XXXX zu Zl. XXXX verfügte die Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“, „belangte Behörde“, „belBeh“) gegenüber der XXXX („beschwerdeführende Partei“, bfP“) folgende Anordnungen: 1. Mit Bescheid vom römisch 40 zu Zl. römisch 40 verfügte die Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“, „belangte Behörde“, „belBeh“) gegenüber der römisch 40 („beschwerdefüh... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein irakischer Staatsangehöriger, stellte am 22.08.2015 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 27.02.2018 wurde sein Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG als auch hinsichtlich der Zuerkennung... mehr lesen...
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Begründung: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wurde der Beschwerdeführer, ein Beamter der Österreichischen Post AG, gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wurde der Beschwerdeführer, ein Beamter der Österreichischen Post AG, gemäß Paragraph 14, Absatz eins, BDG 1979 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer im Wege ihrer Rechtsvertreterin fristgerec... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid der Bildungsdirektion für Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde), zugestellt am 18.12.2023, wurde in Bezug auf die von der Mutter XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführerin oder BF1) gesetzlich vertretene minderjährige Tochter XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin oder BF2) die Anzeige zur Teilnahme am häuslichen Unterricht gemäß §... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt nach Österreich ein und gab am 05.03.2022 im Zuge einer Amtshandlung an, XXXX zu heißen, am XXXX geboren und algerischer Staatsangehöriger zu sein. 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt nach Österreich ein und gab am 05.03.2022 im Zuge einer Amtshandlung an, römisch 40 zu heißen, am römisch 40 geb... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 30.11.2023 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführerin“) für den Zeitraum vom 05.10.2023 bis 29.10.2023 gem. § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) keine Notstandshilfe erhalte. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse (im Folgende... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Wien Währinger Gürtel vom 28.11.2023 wurde unter Bezugnahme auf § 49 AlVG ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 14.11.2023 bis 23.11.2023 keine Notstandshilfe erhält (Spruchpunkt A). Begründend wurde diesbezüglich ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 14.11.2023 nicht eingehalten und sich erst wieder a... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 07.11.2023, VN: XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum von 03.10.2023 bis 27.11.2023 gemäß § 38 iVm. § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, dass das AMS am 03.10.2023 darüber ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: I. Feststellungen (nebst Verfahrensgang) römisch eins. Feststellungen (nebst Verfahrensgang) 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX widerrief die belangte Behörde die Musterberechtigung C525 in der Linienpilotenlizenz ATPL(A) des Beschwerdeführers mit der Nummer XXXX (Spruchpunkt I.) sowie sein Prüferzeugnis mit der Nummer XXXX (Spruchpunkt II.) und verpflichtete den Beschwerdeführer z... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: I. Feststellungen (nebst Verfahrensgang) römisch eins. Feststellungen (nebst Verfahrensgang) 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX widerrief die belangte Behörde die Musterberechtigung C525 in der Linienpilotenlizenz ATPL(A) des Beschwerdeführers mit der Nummer XXXX (Spruchpunkt I.) sowie sein Prüferzeugnis mit der Nummer XXXX (Spruchpunkt II.) und verpflichtete den Beschwerdeführer z... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.12.2023 sprach das Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (in der Folge: AMS) aus, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum von 05.12.2023 bis 13.12.2023 kein Arbeitslosengeld erhalte (Spruchpunkt A); unter einem erkannte es einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt B). 1. Mit Bescheid vom 14.1... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Schloßhofer Straße (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 16.11.2023 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführer“) für den Zeitraum vom 31.10.2023 bis 14.11.2023 gem. § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) kein Arbeitslosengeld erhalte. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Schloßhofer Stra... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 01.08.2023 sprach das Arbeitsmarktservice, (im Folgenden AMS) aus, dass der BF gemäß §§ 38 iVm10 AlVG idgF den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 27.07.2023 bis 06.09.2023 verloren habe. Gegen diesen Bescheid erhob der BF fristgerecht Beschwerde. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 11.10.2023, GZ WF 2023-0566-9-028831, wies das AMS diese Beschwerde ab. Das AMS be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden AMS) vom 07.12.2023 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 21.11.2023 bis 03.12.2023 gemäß § 49 AlVG kein Arbeitslosengeld erhalte. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 (im Folgenden AMS) vom 07.12.2023 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße (im Folgenden: AMS) vom 07.12.2023, VSNR: XXXX , wurde mit Spruchpunkt A.) festgestellt, dass XXXX im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 09.11.2023 bis 05.12.2023 kein Arbeitslosengeld erhalte. Mit Spruchpunkt B.) wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 07.12.2023 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 19.10.2023 bis 05.12.2023 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (in der Folge: belangte Behörde gen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.11.2023 sprach das Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse (in der Folge: AMS) aus, dass die Beschwerdeführerin für den Zeitraum von 16.10.2023 bis 30.10.2023 kein Arbeitslosengeld erhalte (Spruchpunkt A); unter einem erkannte es einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt B). 1. Mit Bescheid vom 13.11.2023... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Schloßhofer Straße (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 01.12.2023 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 08.11.2023 bis 15.11.2023 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Schloßhofer Straße (in der Folge: belangte Behörde gen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 20.09.2023, VN: XXXX , wurde in Spruchpunkt A) festgestellt, dass der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 05.09.2023 bis 18.09.2023 gemäß § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 05.0... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Vorweg weißt das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich darauf hin, dass mit dem gegenständlichen Erkenntnis eine Entscheidung über die Beschwerde gegen Spruchpunkt A des Bescheides vom 07.11.2023 nicht vorweggenommen wird, sondern sich das AMS hierüber die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung vorbehalten hat. I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid des AMS Wien Johnstraße (in der Fo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 19.10.2023 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführer“) für den Zeitraum vom 19.09.2023 bis 05.10.2023 gem. § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) kein Arbeitslosengeld erhalte. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse (im Folgenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 02.10.2023 wurde festgestellt, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer ab 07.09.2023 gemäß § 49 AlVG keine Notstandshilfe gebührt (Spruchpunkt A). Des Weiteren wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse (in der Folge: AMS) vom 13.11.2023 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 21.09.2023 bis 06.11.2023 keine Notstandshilfe erhalte. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 20.09.2023 ohne triftigen G... mehr lesen...