Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der mj. Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/2018 die 6lb-Klasse (10. Schulstufe) des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums XXXX. 2. Das Jahreszeugnis des Beschwerdeführers wies im Pflichtgegenstand Latein eine negative Beurteilung auf. Des weiteren wies das Jahreszeugnis in den Pflichtgegenständen Geschichte, Mathematik, Biologie und Deutsch die Beurteilung "Genügend" auf. Am 28.06.2018 traf die Klassenkonferenz die Entscheidung, da... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der minderjährige Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/2018 die 4. Klasse des GRG Wien XXXX. 2. Am 20.06.2018 entschied die Klassenkonferenz, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 SchUG nicht zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe berechtigt sei, weil er in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Physik jeweils die Note "Nicht genügend" erhalten habe. 3. Gegen diese Entscheidung erhob der Vater des Beschwerdeführers am 22.06.2018... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Sohn der Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 die erste Klasse (5. Schulstufe) des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums (BG/BRG)XXXX. 2. Am 29. Juni 2018 erklärte die Klassenkonferenz der XXXX, dass der Sohn der Beschwerdeführerin gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei, weil er in den Pflichtgegenständen "Englisch" und "Mathematik... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der (volljährige) Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/2018 die 8B-mus-Klasse (12. Schulstufe) des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums in XXXX . Das Jahreszeugnis des Beschwerdeführers wies im Pflichtgegenstand "Mathematik" eine negative Beurteilung auf. 2. Am 23.04.2018 traf die Klassenkonferenz die Entscheidung, dass der Beschwerdeführer die letzte Schulstufe der von ihm besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen hat. 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die eigenberechtigte Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 die letzte Schulstufe des Bundesoberstufenrealgymnasiums (BORG) XXXX . 2. Am 20. April 2018 erklärte die Klassenkonferenz der XXXX , dass die Beschwerdeführerin gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) die letzte Schulstufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen habe, weil sie im Pflichtgegenstand "Mathematik" mit "Nicht genügend" beurteilt worden sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Klassenkonferenz der Klasse 6ka am Bundesgymnasium XXXX traf am 04.07.2018 die Entscheidung, dass die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen nicht berechtigt ist, weil sie im Pflichtgegenstand Mathematik mit "Nicht genügend" beurteilt worden sei und die Voraussetzungen nach § 25 Abs. 2 lit. c SchUG nicht gegeben seien. Die Entscheidung wurde den Erziehungsberechtigten am 06.07.2018 zugestellt. 2. Gegen diese Entscheidung erhoben die Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die mj. Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/18 die siebente Klasse (7B-Klasse) des BG/BRG XXXX (im Folgenden: Schule). 2. Am 28.06.2017 entschied die Klassenkonferenz, dass die mj. Beschwerdeführerin, da ihr Jahreszeugnis im Pflichtgegenstand "Französisch" die Note "Nicht genügend" enthielt, die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht erhalte, da sie die Voraussetzungen gemäß § 25 Abs. 2 lit. c SchUG nicht ... mehr lesen...