Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die (volljährige) Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/18 die Klasse XXXX des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums XXXX . 1. Die (volljährige) Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/18 die Klasse römisch 40 des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums römisch 40 . 2. Am 10.09.2018 (auf der Entscheidung ausgewiesenes Datum) bzw. 11.09.2018 (laut Vorlageschreiben der Schulleitung an die belangte Behör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte im Schuljahr 2016/17 den ersten Jahrgang (die 9. Schulstufe) der XXXX (im Folgenden: XXXX ). Auf Grund der Beurteilung mit "Nicht genügend" in drei Pflichtgegenständen im Jahreszeugnis über das Schuljahr 2016/17 war der Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt. Er wiederholte den ersten Jahrgang an der X... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach der Landesschulrat für Niederösterreich aus, dass der am XXXX geborene Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe der von ihm besuchten Schulart gemäß § 25 Abs. 1 und 2 SchUG nicht berechtigt ist. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach der Landesschulrat für Niederösterreich aus, dass der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die nächsthö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 25.04.2018 entschied die Klassenkonferenz der Klasse 8B des Akademischen Gymnasiums XXXX , dass die Beschwerdeführerin die letzte Stufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen habe. Die Entscheidung der Klassenkonferenz beruhte auf der Beurteilung der Beschwerdeführerin in den Pflichtgegenständen Mathematik, Latein und Chemie im Jahreszeugnis über das Schuljahr 2017/18 jeweils mit der Not... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der mj. Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/2018 die 6lb-Klasse (10. Schulstufe) des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums XXXX. römisch 40 . 2. Das Jahreszeugnis des Beschwerdeführers wies im Pflichtgegenstand Latein eine negative Beurteilung auf. Des weiteren wies das Jahreszeugnis in den Pflichtgegenständen Geschichte, Mathematik, Biologie und Deutsch die Beurteilung "Genügend" auf. Am 28.06.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der minderjährige Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/2018 die 4. Klasse des GRG Wien XXXX. 1. Der minderjährige Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/2018 die 4. Klasse des GRG Wien römisch 40 . 2. Am 20.06.2018 entschied die Klassenkonferenz, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 SchUG nicht zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe berechtigt sei, weil er in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathemat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Sohn der Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 die erste Klasse (5. Schulstufe) des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums (BG/BRG)XXXX. 1. Der am römisch 40 geborene Sohn der Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 die erste Klasse (5. Schulstufe) des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums (BG/BRG)XXXX. 2. Am 29. Juni 2018 erklärte die Klassenkonferenz ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 22.08.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 SchUG §20 Abs6 SchUG §23 Abs1a SchUG §25 Abs1 SchUG §25 Abs2 SchUG §36a Abs1 SchUG §71 Abs2 litc SchUG §71 Abs4 SchUG §71 Abs5 VwGVG §28 Abs2 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die eigenberechtigte Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 die letzte Schulstufe des Bundesoberstufenrealgymnasiums (BORG) XXXX . (BORG) römisch 40 . 2. Am 20. April 2018 erklärte die Klassenkonferenz der XXXX , dass die Beschwerdeführerin gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) die letzte Schulstufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen habe, weil sie im Pflichtgegenstand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Klassenkonferenz der Klasse 6ka am Bundesgymnasium XXXX traf am 04.07.2018 die Entscheidung, dass die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen nicht berechtigt ist, weil sie im Pflichtgegenstand Mathematik mit "Nicht genügend" beurteilt worden sei und die Voraussetzungen nach § 25 Abs. 2 lit. c SchUG nicht gegeben seien. 1. Die Klassenkonferenz der Klasse 6ka am Bundesgymnasium römisch 40 traf am 04.07.2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mj. Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/18 die siebente Klasse (7B-Klasse) des BG/BRG XXXX (im Folgenden: Schule). 1. Die mj. Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/18 die siebente Klasse (7B-Klasse) des BG/BRG römisch 40 (im Folgenden: Schule). 2. Am 28.06.2017 entschied die Klassenkonferenz, dass die mj. Beschwerdeführerin, da ihr Jahreszeugnis im Pflichtgegenstand "Französisch"... mehr lesen...