Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der minderjährige Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2013/2014 die 8. Schulstufe zunächst im Bundesrealgymnasium XXXX (BRG T.). Nach dessen Schulnachricht vom 7. Februar 2014 wurde er in Chemie mit "Nicht genügend", in Deutsch, Englisch, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung, Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Biologie und Umweltkunde sowie in Physik jeweils mit "Genüg... mehr lesen...