Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73;VStG §31 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des VStG über die Verfolgungsverjährung finden bei einem Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung keine Anwendung, da es sich hiebei um kein Verwaltungsstrafverfahren handelt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110196.X01 ... mehr lesen...
Index: StVO24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13aKFG 1967StGB §9StVO 1960 §5 Abs7StVO 1960 §97 Abs1VStG §5 Abs1VStG §5 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Straßenaufsichtsorgan einem Ausländer eine unrichtige Belehrung über österreichische straßenpolizeiliche Rechtsvorschriften gibt, darf der Ausländer die Belehrung als dem zutreffend hinnehmen. Es ist... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0064 E 23. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73;KFG 1967 §74;
Rechtssatz: Der Berufungsbehörde ist es nicht verwehrt, die Entziehungsart einer Lenkerberechtigung zum Nachteil des Betroffenen zu ändern (Hinweis auf E 28.11.1983, 82/11/0270, VwSlg 11237 A/1983) Schlagworte Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius European Case L... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73;KFG 1967 §74 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0262 E 9. April 1986 RS 3 Stammrechtssatz Im Hinblick auf den gleichen Regelungszweck wie im § 75 Abs 1 KFG 1967 kann auch die nach § 74 Abs 2 KFG 1967 maßgebend Einleitung eines "neuerlichen Ermittlungsverfahrens zur Entziehung gem § 73" nur dann als zulässig angesehen werden, wenn (begründ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73;KFG 1967 §74;
Rechtssatz: Da die Behörde bei Setzung einer Maßnahme nach den §§ 73 oder 74 KFG - zumindest bei der Wertung einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 1 KFG - alle relevanten Umstände zu berücksichtigen hat, war ein ihr bekannter Vorfall, hinsichtlich dessen das Strafverfahren erst nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66;KFG 1967 §73;
Rechtssatz: Die Entziehung einer Lenkerberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit ist jedenfalls dann rechtswidrig, wenn weder die von der Berufungsbehörde im Rahmen ihrer reformatorischen Funktion getroffene Annahme, der Betreffende, dem die Lenkerberechtigung auf Grund einer strafbaren Handlung entzogen wurde, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §73;KFG 1967 §74; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0149 E 14. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner Rechtsprechung, wonach im Fall der Feststellung der Nichteignung des Besitzers einer Lenkerberechtigung durch die Kraftfahrbehörde erster Instanz für die Dauer des Berufungsverfahrens die betreffende Person vom L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §73;KFG 1967 §74; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0149 E 14. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner Rechtsprechung, wonach im Fall der Feststellung der Nichteignung des Besitzers einer Lenkerberechtigung durch die Kraftfahrbehörde erster Instanz für die Dauer des Berufungsverfahrens die betreffende Person vom L... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1KFG 1967 §73KFG 1967 §74KFG 1967 §75
Rechtssatz: Eine rechtskräftig erteilte Lenkerberechtigung kann zwar nach Durchführung eines wegen Bedenken iSd § 75 Abs 1 KFG 1967 eingeleiteten Verfahrens durch eine Entscheidung nach den §§ 73 oder 74 leg cit entzogen oder eingeschränkt werden. Ein derartiger Bescheid setzt aber im Hinblick auf die R... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73;KFG 1967 §74; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0158 E 20. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Läuft im Falle einer von der Unterbehörde unter Aberkennung der aufschiebenden Wirkung ausgesprochenen vorübergehenden Entziehung gemäß § 74 Abs 1 KFG 1967 die Entziehungszeit vor der Entscheidung der Berufungsbehörde ab, so ist der... mehr lesen...
Index: KFG10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Der VwGH erkennt Beschwerden gegen die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen mangelnder Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen einer bestimmten Gruppe - aus welchem Grunde immer - die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs 2 VwGG mit dem Hinweis auf das entgegenstehende zwingende öffentliche Interes... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2
Rechtssatz: Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020064.X03... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §3 litc;KFG 1967 §73;
Rechtssatz: Zur Entziehung der Lenkerberechtigung ist - mangels einer diesbezüglichen Regelung im KFG 1967 - gemäß § 3 lit c AVG 1950 die Wohnsitzbehörde örtlich zuständig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986110042.X01 Im RIS seit 05.09.2006 ... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Linz (Verkehrsamt) vom 22. Februar 1985 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B "für die Dauer von 24 Monaten ab Zustellung des Bescheides" entzogen. Diese Entscheidung wurde mit mangelnder Verkehrszuverlässigkeit des Beschwerdeführers begründet, weil er am 13. November 1984 wegen Hehlerei festgenommen und in der Folge dem Gefangenenhaus Linz überstellt worden sei, sowie ... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs2 AVG §57 Abs3 KFG 1967 §71 Abs1 KFG 1967 §73 KFG 1967 §75 Abs4 AVG § 57 heute AVG § 57 gültig ab 01.02.1991 AVG § 57 heute AVG §... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Brigittenau, erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 14. Dezember 1971 schuldig, er habe am 29. September 1971 um 23,15 Uhr in Wien 20, W-Gasse, den Personenkraftwagen W nnn gelenkt und trotz Aufforderung die Vornahme des Alkotests verweigert, obwohl mit Recht habe vermutet werden können, daß er alkoholisiert gewesen sei. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 ... mehr lesen...
Index: StVO001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2 AVG §46 KFG 1967StVO 1960 VStG §44 Abs1 Z4VwRallg AVG § 45 heute AVG § 45 gültig ab 01.02.1991 AVG § 46 heute ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien-Verkehrsamt entzog dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 22. Juni 1971 unter Berufung auf § 74 Abs. 1 KFG 1967 die von derselben Behörde ausgestellte Lenkerberechtigung für die Gruppe B auf die Dauer von neun Monaten. Gleichzeitig wurde einer allfälligen Berufung gemäß § 64 AVG 1950 die aufschiebende Wirkung aberkannt. In der Begründung: dieses Bescheides wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer am 31. Jänner 1971 um 8.30 Uhr seinen Pkw, in dem auch... mehr lesen...
Index: KFG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2 KFG 1967 §73 VwGG §30 Abs2 implizit AVG § 64 heute AVG § 64 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 64 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...