RS Vwgh 1989/3/15 88/03/0138

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
KFG 1967;
StVO 1960;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1097/73 E 24. April 1974 RS 3

Stammrechtssatz

Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere zur Überwachung der zur Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften, bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache und Gendarmerie muss zugebilligt werden, mit Sicherheit über Folgendes Feststellungen zu treffen und verlässliche Angaben darüber machen zu können. Normale oder ungewöhnliche Geschwindigkeit eines Kfz (E 16.6.1952, 614/52, VwSlg 2572 A/1952) Kennzeichennummer, Wagentyp, Wagenfarbe (E 12.3.1973, 81/73); Vorgänge im Straßenverkehr im Allgemeinen (E 14.6.1973, 407/73; E 8.5.1974, 105/74); Art, Beschaffenheit, Insassen, Lenker eines Kfz.

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030138.X03

Im RIS seit

02.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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