Norm: DSt 1990 §33 Abs2DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz: Die Beteiligung eines an sich ausgeschlossenen (Anwalts-)Richters macht ein Erkenntnis in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§ 77 Abs 3 DSt) nur unter der Prämisse einer sofortigen Geltendmachung dieses Umstandes nichtig. Die Beteiligung eines an sich ausgeschlossenen (Anwalts-)Richters macht ein Erkenntnis in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der Str... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §33 Abs2DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz:
Hatte der Disziplinarbeschuldigte anläßlich der vorausgegangenen Verhandlungen zwei weitere Mitglieder des Disziplinarrates unter Berufung auf die Bestimmung des § 33 Abs 2 DSt abgelehnt, so indiziert der fehlende Widerspruch in der wegen geänderter Senatszusammensetzung neu durchgeführten Verhandlung zwingend den stillschweigenden Verzicht auf die ursprüngliche Ablehnung eines wei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurden Dr.T***** der Verbrechen des schweren Betruges unter Ausnützung seiner Amtsstellung nach §§ 146, 147 Abs 3, 313 StGB (A) und der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (B), Dipl.Ing.Dr.St***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 StGB (A) sowie Dipl.Ing.Tr***** und Dr.L***** des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef Alois T***** des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er vom 1.April 1993 bis 20.Februar 1995 als Bürgermeister der Gemeinde Axams mit dem Vorsatz, das Land Tirol in seinem konkreten Recht auf Kollaudierung neu gebauter Häuser zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Landes Tirol als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, dadurch wissentlich mißbra... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §26DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz: § 26 DSt legt fest, in welchen Fällen Mitglieder des Disziplinarrates ausgeschlossen sind. Eine Bestimmung, die der des § 68 Abs 2 zweiter Satz entspricht, ist dort nicht enthalten. Gemäß § 77 Abs 3 DSt sind zwar die Bestimmungen der Strafprozeßordnung im Disziplinarverfahren auch insoweit sinngemäß anzuwenden, als sich aus diesem Bundesgesetz nichts änderes ergibt und die Anwendung der ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Urteil wurde der selbständige Handelsvertreter (US 5) Walter H***** des Finanzvergehens nach § 33 Abs 1 und 2 lit a FinStrG schuldig erkannt, weil er durch Unterlassung bzw unvollständige Abgabe entsprechender Erklärungen vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlich gebotenen Offenlegungs-, Anzeige- und Wahrheitspflichten in den Jahren 1988 bis 1992 Umsatzsteuer (687.299 S) s... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §41 Abs2DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz: Die Verfahrenskosten sind mit einem einzigen Pauschalkostenbetrag zu bemessen; dabei ist die tatsächlich vorgelegene Belastung der im Verfahren tätigen Behörden in Bezug auf den die Kostenersatzpflicht auslösenden Schuldspruch zu berücksichtigen (§ 381 Abs 5 StPO) und nicht allein jener fiktive Aufwand, mit dem das Verfahren bei rückblickender Betrachtung hätte abgewickelt werden kön... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §41 Abs2DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz:
Durch die Bestimmungen der StPO ist klargestellt, daß der Pauschalkostenbeitrag einen anteiligen Ersatz für die Kosten der Disziplinarrechtspflege insgesamt darstellt und nicht bloß als Gegenleistung für eine Entscheidung oder mehrere Entscheidungen zu verstehen ist (§ 381 Abs 1 Z 1 StPO). Durch die Bestimmungen der StPO ist klargestellt, daß der Pauschalkostenbeitrag einen anteili... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs7DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz:
Sinngemäße Anwendung des § 410 Abs 1 StPO durch Berücksichtigung einer nachträglich bekanntgewordenen einstweiligen Maßnahme in einem anderen Disziplinarverfahren. Sinngemäße Anwendung des Paragraph 410, Absatz eins, StPO durch Berücksichtigung einer nachträglich bekanntgewordenen einstweiligen Maßnahme in einem anderen Disziplinarverfahren.
Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §38 Abs2DSt 1990 §41 Abs2DSt 1990 §77 Abs3 StPO §389 Abs2 StPO § 389 heute StPO § 389 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 389 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §28 Abs2DSt 1990 §33 Abs1DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz:
Eine Bestimmung, ob die Namen aller Mitglieder des Disziplinarrates, die am Einleitungsbeschluß mitgewirkt haben, der Beschlußausfertigung zu entnehmen sein müssen, enthält das DSt nicht. Gemäß § 77 Abs 3 DSt 1990 waren daher die Bestimmungen der StPO sinngemäß anzuwenden. Nur für Urteilsausfertigungen enthält die StPO in ihren §§ 270 Abs 2 Z 1, 348, 458 Abs 3 eine... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §20 Abs1DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz: Die im Disziplinarstatut zum Ausdruck kommende persönliche Bindung des Beschuldigten an seine Kammer verbietet eine sinngemäße Anwendung des § 56 StPO. Die im Disziplinarstatut zum Ausdruck kommende persönliche Bindung des Beschuldigten an seine Kammer verbietet eine sinngemäße Anwendung des Paragraph 56, StPO. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz:
Der Grundsatz, daß das Rechtsmittelgericht auf Grund der Prävalenz kriminalpolitischer Zielsetzungen gegenüber der uneingeschränkten Verwirklichung des Absorptionsprinzips (§ 56 StPO, § 28 Abs 1 StGB) bei überwiegendem Interesse am sofortigen Ausspruch einer wegen bereits rechtskräftiger Schuldsprüche zu verhängenden Strafe befugt ist, die Sache in sinngemäßer Anwendung des § 289 StPO nur in Ansehu... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §41 Abs1DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz:
Bei der Kostenbemessung sind alle Rechtsgänge auf der Basis des Erfolgsprinzips als einheitliches Ganzes zu behandeln. Die Kosten des Strafverfahrens trägt im allgemeinen die unterliegende Prozeßpartei; die Kostenersatzpflicht ist - wie in der ZPO - in der Regel von den Grundsätzen der Erfolgshaftung beherrscht. Gemäß §§ 389, 390 StPO wird grundsätzlich die unterliegende Prozeßpart... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §21DSt 1990 §26DSt 1990 §64DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz: Ablehnung des Kammeranwaltes: Nur über den Ausschluß von Mitgliedern des Disziplinarrates und der OBDK enthält das DSt Vorschriften (§§ 26, 64 DSt 1990). Es sind daher die Vorschriften der StPO über die Ausschließung von Staatsanwälten (§§ 75 f StPO) sinngemäß (§ 77 Abs 3 DSt 1990) anzuwenden. Nach den Regeln der StPO ist aber eine Ablehnung von Staatsanwälten über... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §77 Abs3 RAO §33 RAO §34 RAO § 33 heute RAO § 33 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 141/2009 RAO § 33 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990 RAO § 34 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §54 Abs3DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz:
Angesichts der geänderten Rechtslage stellt sich seit dem Inkrafttreten des DSt 1990 die Frage, ob im Disziplinarverfahren die Bestimmung des § 290 Abs 1 StPO analog anzuwenden ist oder nicht, nicht mehr; das DSt 1990 bietet vielmehr im § 54 Abs 3 ohnedies die Möglichkeit (und Verpflichtung), den Eintritt der absoluten Verjährung auch ohne darauf abzielenden Berufungsantrag wahrzun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 27. Februar 1960 geborene Geschäftsfrau Silvia P*** des Vergehens nach dem § 1 Abs. 1 lit a und c PornG schuldig erkannt, weil sie am 9. Februar 1987 und am 13. August 1987 in Wien in gewinnsüchtiger Absicht die im Urteilsspruch näher bezeichneten unzüchtigen Druckwerke, Laufbilder und Videokassetten zum Zwecke der Verbreitung vorrätig hielt, anderen anbot und teilweise auch vorführte. Diesen Schuldspruch bekämpft die Angeklagte mit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Februar 1944 geborene Dr. Hans G*** des Vergehens der falschen Beurkundung im Amt nach § 311 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Februar 1944 geborene Dr. Hans G*** des Vergehens der falschen Beurkundung im Amt nach Paragraph 311, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 5. bis 28.November 1986 in Wien als Richter des Jugendgerichtshofes Wien, sohin... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.Juli 1927 geborene Mag.pharm. Dr. med. Friedrich B*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, erster Fall, StGB. und des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB., in beiden Fällen als Anstifter nach § 12, zweiter Fall, StGB., schuldig erkannt worden. Der am 20.Juli 1927 geborene Mag.pharm. Dr. med. Friedrich B*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach Paragraphen 146, 147, Absatz 3, 148... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Walter Ferdinand R***, Wolfgang Bernhard K*** und Peter Martin K*** zu Punkt I./1./ des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG aF, zu Punkt I./2./ des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG nF in der Erscheinungsform des Versuches nach § 15 StGB und der Angeklagte Walter Ferdinand R*** überdies zu Punkt II./1./ des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z 2 SGG aF und zu Punkt II./2./ des Vergehens nach § 16 Abs. 1 SGG nF schuldig erkannt. Nach dem Inhalt di... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.Oktober 1962 geborene Prokurist Kurt S*** des Vergehens nach dem § 1 Abs 1 lit a und c PornG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit von September 1985 bis 18.April 1986 in Innsbruck in gewinnsüchtiger Absicht zahlreiche im Urteilsspruch näher bezeichnete Magazine und neun Videofilme, welche lesbische Szenen, zum Teil auch wörtliche und bildliche Darstellungen sexueller Gewaltanwendung enthielten, zum Zweck der Verb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hannes K*** des Vergehens nach § 1 Abs 1 lit a und c PornG schuldig erkannt. Dem Inhalt des Schuldspruchs nach liegt ihm zur Last, am 14.November 1985 in Wien in gewinnsüchtiger Absicht im
Spruch: näher bezeichnete Videokassetten, Laufbilder (Filme) und Druckwerke (Magazine, Taschenbücher sowie Hüllen von Filmen und Videokassetten) zum Zwecke der Verbreitung vorrätig gehalten und anderen angeboten zu haben. Mit dem angefochtenen Urteil ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Viehhändler Herbert F*** (zu 2.) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach §§ 12 (zweiter Fall), 302 Abs. 1 StGB und (zu 4.) des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB, die Landwirte Johann P*** und Hubert L*** (zu 1.) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB sowie die Pensionistin Josefa P*** (zu 3.) des Vergehens der Fälschung besonde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 44-jährige Dr.Lutz M*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er als Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien mit dem Vorsatz, dadurch andere, nämlich die Republik Österreich an ihrem Recht auf Strafverfolgung des Adalbert R*** zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, dadurch wissentlich mißbra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der (nunmehr pensionierte) Landesbeamte Franz R*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er als Sachbearbeiter der Gewerbeabteilung des Magistrats der Landeshauptstadt Linz, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, diese in ihren Rechten auf ordnungsgemäße Durchführung von Verwaltungsverfahren zu schädigen, seine Befugnis, im Namen der Gemeinde als deren Organ in Vollziehung der Ge... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte u.a. schuldig: Den am 9. November 1941 geborenen Amtssekretär der Steiermärkischen Landesregierung Dietrich A des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs.3 und 15 StGB (I) sowie der Vergehen der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 StGB (II), der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs.1 StGB (IV) und der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs.2, 224 StGB (VIII); den am 19... mehr lesen...
Gründe: Der am 1. Jänner 1950 geborene, seit Jahren in Österreich arbeitende türkische Staatsangehörige Cemal A wurde des Verbrechens des Geldwuchers nach § 154 Abs 1 und 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er von 1981 bis 1983 in Bludenz gewerbsmäßig in acht - im Urteil näher bezeichneten - Fällen die Zwangslage oder den Leichtsinn anderer in Österreich lebender türkischer Gastarbeiter dadurch ausgebeutet, daß er sich für die Gewährung von Darlehen oder für die Stundung der Rüc... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §77 Abs3 StPO §281 Abs1 Z4 A StPO § 281 heute StPO § 281 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024 StPO § 281 gültig von 01.03.2023 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StPO § 281 gültig v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 17-jährige Tischlerlehrling Manfred A des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach § 170 Abs. 1 StGB schuldig erkannt; der Ausspruch und die Vollstreckung der zu verhängenden Strafe wurden gemäß § 13 Abs. 1 JGG für eine Probezeit von 1 (einem) Jahr vorläufig aufgeschoben. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 17-jährige Tischlerlehrling Manfred A des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst... mehr lesen...