Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz:
Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung durch Schreiben an die Rechtsanwaltskammer folgenden Wortlautes: "Sollte meine Enthebung nicht umgehend erfolgen, sehe ich mich genötigt, zu Prozeßbeginn in der Öffentlichkeit die Erklärung abzugeben, daß ich im Hinblick auf den Umfang der gegenständlichen Causa und der späten Bestellung durch den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer mit meinem Gewissen nich... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz: Die Nichtzahlung von Kammerbeiträgen ist nur dann ein Disziplinarvergehen, wenn dem Rechtsanwalt die Nichtbezahlung als Verschulden anzulasten ist. Ob diese Verletzung der Standespflicht auch subjektiv anzulasten ist, kann nur nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse beurteilt werden. Entscheidungstexte Bkd 3/77 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A RAO §9 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig von 01.08.2019 bis 21.03.2020 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F RAO §23 RL-BA 1977 Pkt24 RAO § 23 heute RAO § 23 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 RAO § 23 gültig von 01.01.2025 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 23 gültig von 21.04.... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G StGB §223 StGB § 223 heute StGB § 223 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 223 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt muß wissen, daß er ei... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz:
Die Verletzung kollegialer Rücksichten an sich ist noch kein Disziplinarfall, es sei denn, daß die Rücksichtslosigkeit so weit geht, daß sie gegen die guten Sitten verstößt.
Entscheidungstexte Bkd 56/76 Entscheidungstext OGH 21.03.1977 Bkd 56/76 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DRL-BA 1977 Pkt12
Rechtssatz:
Kein Verstoß gegen die Richtlinien Nr 12 bei Durchsetzung eines Anspruches von S 400000,-- durch eine Mehrzahl von Exekutionsanträgen.
Entscheidungstexte Bkd 51/76 Entscheidungstext OGH 21.03.1977 Bkd 51/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS00... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ARL-BA 1977 Pkt24
Rechtssatz:
Die Verletzung einer bloßen Empfehlung der Standesbehörde kann nicht ohne weiteres schon als disziplinäres Verhalten qualifiziert werden.
Entscheidungstexte Bkd 56/76 Entscheidungstext OGH 21.03.1977 Bkd 56/76 Bkd 81/79 Entscheidungstext OGH 05.05.1980 Bkd 81/79 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Ausfälle gegenüber einem Richter "Ich habe meinen Verhandlungsstil seit zwanzig Jahren und werde ihn Ihretwegen nicht ändern; ich habe Ihre Belehrungen auch nicht nötig" und Vorwurf der "vorgefaßten Meinung" als Disziplinarvergehen.
Entscheidungstexte Bkd 4/77 Entscheidungstext OGH 14.02.1977 Bkd 4/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1239 DSt 1872 §2 C4 ABGB § 1239 gültig von 01.07.1978 bis 01.07.1978 aufgehoben durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Zur Frage der Sorgfalt und Genauigkeit eines Rechtsanwaltes bei Verwaltung fremden Vermögens im allgemeinen und des Vermögens seiner Frau im besonderen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz:
Die Nichterfüllung einer einem Rechtsanwalt durch rechtskräftiges Urteil auferlegten Leistung ist in jedem Fall als standeswidrig zu erkennen.
Entscheidungstexte Bkd 19/76 Entscheidungstext OGH 29.11.1976 Bkd 19/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0056769 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1440 GDSt 1872 §2 C4 ABGB § 1440 heute ABGB § 1440 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Verweigerung der Herausgabe eines dem Rechtsanwaltes von seiner Klientel anvertrauten Rangordnungsbescheides "zur Sicherung seiner Ansprüche" gegen die... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Die Wahl der der Sache entsprechenden und angemessenen Worte gehört mit zu den Berufspflichten des Rechtsanwaltes, es stellt deshalb ein Mißgriff in dieser Beziehung eine Berufspflichtenverletzung und - sofern dieser über den unmittelbaren Kreis der Beteiligten hinaus bekannt wird, - auch eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes dar.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, der fremdes Vermögen verwaltet, ist nicht bloß verpflichtet, auf Verlangen jederzeit über seine Verwaltung Rechnung zu legen, sondern darf sich in einen Rechtsstreit auf Rechnungslegung überhaupt nur dann einlassen, wenn er den Verzicht des Vollmachtgebers auf Rechnungslegung in einer jeden Zweifel ausschließenden Form nachweisen kann.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Bei der Durchführung grundbücherlicher Geschäfte eines Klienten gehört besondere Genauigkeit zu den Berufspflichten eines Anwaltes; doch ist eine diesbezügliche unrichtige Information des Klienten nur dann standeswidrig, wenn sie nicht auf einem, bei Berücksichtigung aller Umstände entschuldbaren Versehen beruht, wie es im Drang der Geschäfte trotz Gewissenhaftigkeit geschehen kann. Der strengeren Auff... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CDSt 1872 §2 I ABGB § 1299 heute ABGB § 1299 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Für einen verlorenen Prozeß hat ein Anwalt nur dann einzustehen, wenn er das Unterliegen durch Nachlässigkeit oder einen Kunstfehler verschuldet hat.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Das Vorbringen eines Anwalts kann dann nicht als Verstoß gegen die Treuepflicht gegenüber dem Klienten angesehen werden, wenn sich der Anwalt auf die Anführung der rechtserheblichen Tatsachen beschränkt, ohne etwa ihm anvertraute Geheimnisse preiszugeben.
Entscheidungstexte Bkd 31/76 Entscheidungstext OGH 15.11.1976 Bkd 31/76 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, seinen Klienten über den jeweiligen Stand eines Verfahrens auf dem laufenden zu halten, vor Abgabe von Erklärungen oder Einbringung von Rechtsmitteln die Weisung des Klienten einzuholen und derselben auch Rechnung zu tragen, soferne dies möglich und für den Klienten zweckmäßig ist. Ein grundsätzlicher Anspruch des Klienten auf die Zustellung von Abschriften aller Rech... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 GDSt 1872 §2 J RAO §9 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig von 01.08.2019 bis... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A RAO §9 Abs1 J RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig von 01.08.2019 bis 21.03.... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4 RAO §11 Abs2 RAO Art. 17 § 11 heute RAO Art. 17 § 11 gültig ab 29.12.2007
Rechtssatz:
Kein Disziplinarvergehen, wenn der Rechtsanwalt innerhalb der vierzehntägigen Frist des § 11 Abs 2 RAO eine ihm zugegangene Ladung nicht eingeschrieben an seine Partei weiterleit... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1872 §2 J
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt wickelt im Allgemeinen an seinem Standort (ident mit der Kanzleiadresse) seine Tätigkeit ab, soweit diese Tätigkeit nicht vor oder bei Gerichten bzw Behörden stattzufinden hat. Eine Ausnahme bildet hiefür allenfalls der Besuch des eigenen Klienten in dessen Wohnung oder Betriebsräumen. Ein Besuch des Gegners außerhalb seines Standortes ist nicht vorgesehen.
... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Die gewissenhafte Berufsausübung gebietet es, daß der Anwalt sich mit dem ihm von einem Gewährsmann empfohlenen Klienten direkt in Verbindung setzt und sich nicht auf die Information dieses Gewährsmannes verläßt.
Entscheidungstexte Bkd 36/76 Entscheidungstext OGH 13.09.1976 Bkd 36/76 Euro... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 BDSt 1990 §1 Abs1 B RAO §10 Abs1 RAO § 10 heute RAO § 10 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 10 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 RAO § 10 gültig von... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §2 I
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt hat sich in Wort und Schrift einer sachlichen und juristischen Ausdrucksweise zu bedienen; er hat sich auch dem Prozessgegner gegenüber korrekt zu verhalten (Überschreitung des § 9 RAO durch unsachliche Schreibweise). Der Rechtsanwalt hat sich in Wort und Schrift einer sachlichen und juristischen Ausdrucksweise zu bedienen; er hat sich auch dem Prozessgegner gegenüber korr... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt hat die vom Rechtsanwaltsanwärter verfaßten Schriftsätze auf Inhalt und Form einer Prüfung zu unterziehen, bevor er diese unterfertigt und bei Gericht überreichen läßt.
Entscheidungstexte Bkd 10/76 Entscheidungstext OGH 12.07.1976 Bkd 10/76 Beisatz: Der Rechtsanwalt, kann sich darauf verlassen, daß ein Rechtsanwaltsa... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Die Treuepflicht verbietet dem Rechtsanwalt, daß er gegen die Partei, die er als Vertragsverfasser vertreten und beraten hatte, nunmehr bei einem Streit aus diesem Vertrage als Vertreter eines anderen Vertragspartners gerichtlich vorgeht. Die rechtsuchende Bevölkerung muß in ihrem Vertrauen in den Rechtsanwaltstand erschüttert werden wenn sie sieht, daß der Rechtsanwalt, der von ihr in einer bestimmten... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt der Wohnungseigentumsverträge verfaßt und von den Wohnungseigentumswerbern bevollmächtigt wurde alles zu veranlassen, was zur
Begründung: des Wohnungseigentumes notwendig und nützlich ist, begeht eine "Doppelvertretung" wenn er die Baufirma in Prozessen gegen diese Wohnungseigentümer vertritt.
Entscheidungstexte Bkd 6/76 Entsc... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4 RAO §11 Abs2 RAO Art. 17 § 11 heute RAO Art. 17 § 11 gültig ab 29.12.2007
Rechtssatz:
Das Vollmachtsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Klienten hat sich auf ein persönliches Vertrauensverhältnis zu gründen. Wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr ge... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt kann dann, wenn die Ehe seiner Klienten aufgelöst wird, in Rechtssachen, die mit einer seinerzeitigen Vertretung im Zusammenhang stehen und zwischen den beiden früheren Klienten ausgetragen werden, die Vertretung eines Ehegatten gegen den anderen nicht übernehmen.
Entscheidungstexte Bkd 6/77 Entscheidungstext OGH 20.06.19... mehr lesen...