RS OGH 1976/10/18 Bkd16/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1976
beobachten
merken

Rechtssatz

Kein Disziplinarvergehen, wenn der Rechtsanwalt innerhalb der vierzehntägigen Frist des § 11 Abs 2 RAO eine ihm zugegangene Ladung nicht eingeschrieben an seine Partei weiterleitet und ihr als Ausländerin (die schon mehrmals Ladungen mit Rechtsbelehrung erhalten hat), keine Rechtsbelehrung erteilt.Kein Disziplinarvergehen, wenn der Rechtsanwalt innerhalb der vierzehntägigen Frist des Paragraph 11, Absatz 2, RAO eine ihm zugegangene Ladung nicht eingeschrieben an seine Partei weiterleitet und ihr als Ausländerin (die schon mehrmals Ladungen mit Rechtsbelehrung erhalten hat), keine Rechtsbelehrung erteilt.

Entscheidungstexte

  • Bkd 16/76
    Entscheidungstext OGH 18.10.1976 Bkd 16/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055770

Dokumentnummer

JJR_19761018_OGH0002_000BKD00016_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten