RS OGH 2021/3/9 Bkd3/77, Bkd27/84, Bkd134/84, 16Bkd17/00, 25Ds3/20p

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Veröffentlicht am 04.04.1977
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Norm

DSt 1872 §2 E

Rechtssatz

Die Nichtzahlung von Kammerbeiträgen ist nur dann ein Disziplinarvergehen, wenn dem Rechtsanwalt die Nichtbezahlung als Verschulden anzulasten ist. Ob diese Verletzung der Standespflicht auch subjektiv anzulasten ist, kann nur nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse beurteilt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0055032

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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