Norm
DSt 1872 §2 ARechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung in Disziplinarsachen der Rechtsanwälte hat bei einer Interessenkollision zwischen der Treuepflicht zum Klienten gemäß dem § 9 RAO und der Kollegialitätspflicht andererseits, die Treuepflicht zum Klienten vorzugehen.Nach ständiger Rechtsprechung in Disziplinarsachen der Rechtsanwälte hat bei einer Interessenkollision zwischen der Treuepflicht zum Klienten gemäß dem Paragraph 9, RAO und der Kollegialitätspflicht andererseits, die Treuepflicht zum Klienten vorzugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0055147Dokumentnummer
JJR_19770321_OGH0002_000BKD00056_7600000_002