Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Doppelvertretung verstößt nicht nur gegen die Berufspflichten eines Rechtsanwalts, sondern beeinträchtigt auch Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055255Im RIS seit
12.07.1976Zuletzt aktualisiert am
23.02.2026