Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Febru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag römisch eins. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stammt aus der Provinz Ghazni, Distrikt Gharabagh. Er gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischer Moslem. Er stellte am 5. Mai 2015 als Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 30. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beiden Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige und stammen aus der Provinz Ghazni, wo sie bis zu ihrer Ausreise lebten. Beide gehören der Volksgruppe der Hazara an und sind schiitische Moslems. Ihre Muttersprache ist Dari. Der damals noch minderjährige Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer (Onkel des Erstbeschwerdeführers) sind spätest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige des Irak. Sie gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum schiitisch-muslimischen Glauben. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. Vor ihrer Ausreise lebten die Beschwerdeführer in Bagdad. Nach ihrer Ausreise stellten sie am 16. Oktober 2015 im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsangehöriger, der der Volksgruppe der Araber angehört und sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben bekennt. Er lebte bis zu seiner Ausreise in der Provinz Babel. Am 14. August 2015 stellte er im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 22. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren römisch eins. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden)... mehr lesen...
Index: 39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Norm: Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag) Art3, Art5, Art8, Art9, Art19, Art25, Art32, Art34, Art35, Art37 B-VG Art140a B-VG Art7 Abs1 B-VG Art9 Abs2 B-VG Art13 Abs2 B-VG Art18 Abs1 B-VG Art49 Abs2 B-VG Art50, Art50a, Art50b, Art50c B-VG Art76 Abs1 B-VG Art126b Abs5 B-VG Art142 AEUV Art125 GOG NR §20c, §21, §23, §32f, §32h ff, Anlage 3 (ESM-Informationsordnung)BGBlG 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antragsvorbringen, Vorverfahren und mündliche Verhandlung römisch eins. Antragsvorbringen, Vorverfahren und mündliche Verhandlung 1. Die Kärntner Landesregierung beantragt, gemäß Art140a B-VG festzustellen, "dass 1. der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen R... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem beim Verfassungsgerichtshof zu SV2/08 und G80/08 römisch eins. 1. Mit dem beim Verfassungsgerichtshof zu SV2/08 und G80/08 protokollierten "Individualantrag gemäß Art140, Art140a B-VG" begehrt die Antragstellerin, der Verfassungsgerichtshof möge "1.) eine mündliche Verhandlung anberaumen, sowie 2.) den mit Beschluß des Nationalrates vom 9.4.2008 genehmigten Staatsvertrag ('EU-Reformvertrag' bzw. Vertrag von Lissabon) als ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art41 ff B-VG Art50 B-VG Art140 Abs1 / Allg B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art140a B-VG Art. 41 heute B-VG Art. 41 gültig ab 01.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2016 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, römisch eins. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, LGBl. 21 idF LGBl. 7/2004, überträgt dem Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft die Zuständigkeit zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen im Rahmen des Nachweises der jagdlichen Eignung, die eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte gemäß §... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art19, Art20 Abs1, Art120a Abs1Krnt JagdG 2000 §37, §81, §91 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt, römisch eins. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2600 Lehrer
Norm: B-VG B-VG Art18 Abs2 B-VG Art21 Abs3 B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsumfang B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsumfang B-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaBVG Ämter d LReg §3Sbg Landeslehrer-Diensthoheits-ErmächtigungsV §1 Abs1Sbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995 §1 Abs5 B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde er schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er römisch eins. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde e... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art83 Abs2 StGG Art5 EMRK Art7 RAO §19 RL-BA 1977 §16, §17 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Im Interesse des Schutzes der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung hat Österreich mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ein Abkommen "über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße", BGBl. 823/1992, den im folgenden sogenannten Transitvertrag geschlossen. In diesem Vertrag werden unter anderem Bestimmungen über die Reduktion der Umweltbeeinträchtigung durch den Straßen-Transitverkehr durch Österreich durch Einführung eines sogenann... mehr lesen...
Index: 99 Völkerrechtliche Verträge99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Norm: B-VG Art50 B-VG Art140a Transitvertrag - Verwaltungsvereinbarung zur Festlegung des Zeitpunktes und der Modalitäten der Einführung des im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße vorgesehenen Ökopunktesystems, BGBl 879/1992Transitvertrag zwischen der Republik Österreich u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 13./14./17. Dezember 1973 schlossen die Bundesländer Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg, jeweils vertreten durch ihren Landeshauptmann, gemäß Art107 B-VG idF vor der Nov. BGBl. Nr. 444/1974 eine Vereinbarung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe. römisch eins. 1. Am 13./14./17. Dezember 1973 schlossen die Bundesländer Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg, jeweils vertreten durch ihren Landeshauptmann, gemäß Art107 B-VG in d... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9200 Altenheime, Pflegeheime, Sozialhilfe
Norm: B-VG Art15a B-VG Art49 B-VG Art50 B-VG Art139 Abs1 / Allg B-VG Art139 Abs1 / Gegenstandslosigkeit B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art140 Abs7Sbg SozialhilfeG §53Sbg Sozialhilfe-Kundmachung (einer Vereinbarung gem Art15a B-VG) B-VG Art. 15a heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B806/86 eine Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 10. Juli 1986, Zl. 932.040/18-III B9/86, protokolliert, mit dem der beschwerdeführenden Gesellschaft unter Berufung auf §4 des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Importausgleiches bei der Einfuhr von Erzeugnissen der Geflügelwirtschaft, BGBl. 135/1969 (im folgenden: GeflügelwirtschaftsG), zuletzt geändert durch das Bu... mehr lesen...
Index: 35 Zollrecht35/05 Sonstiges
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art50 ImportausgleichsV 1985Subventionskodex, BGBl 326/1980 Art2GeflügelwirtschaftsG §4 Abs3Übereinkommen zur Auslegung und Anwendung der ArtVI. XVI und XXIII des Allg Zoll- und Handelsabkommens - GATT siehe SubventionskodexGATT - Übereinkommen ua zur Auslegung und Anwendung des ArtVI siehe Subventionskodex B-VG Art. 18 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VfGH sind zu Z B503/84, B860/84, B132/85 und B160/85 Verfahren über Beschwerden nach Art144 B-VG anhängig. Diese richten sich gegen vier im Instanzenzug ergangene Bescheide der Sicherheitsdirektionen für die Bundesländer Stmk. und Vbg., mit denen gegen Fremde iS des Fremdenpolizeigesetzes (FrPG), BGBl. 75/1954, gemäß §3 Abs1 und gemäß einem der in §3 Abs2 umschriebenen Tatbestände iVm. §4 FrPG Aufenthaltsverbote erlassen wurden, obgleich in den A... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art18 Abs1 B-VG Art50 B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzMRK Art8MRK Art8 Abs1MRK Art8 Abs2FremdenpolizeiG §3FremdenpolizeiG §4FremdenpolizeiG §6 Abs1FremdenpolizeiG §6 Abs2 B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch... mehr lesen...