Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, welche Behörde Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Säumnisbeschwerdefällen ist, kommt es in erster Linie darauf an, welche Behörde bei verständiger Wertung des genannten Beschwerdevorbringens einschließlich des der Beschwerde angeschlossenen Antrages als bela... mehr lesen...
Index: L03502 Gemeindewahl Bürgermeisterwahl Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;B-VG Art132;EGVG Art2 Abs6 Z2;GdWO Krnt §2 Abs1;GdWO Krnt §7 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die belangte Behörde ihrer Pflicht zur Weiterleitung gemäß § 6 AVG nicht entsprochen hat - diese Bestimmung findet hier ungeachtet des Art II Abs 6 Z ... mehr lesen...
Index: L03502 Gemeindewahl Bürgermeisterwahl Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Ämter der Landesregierungen10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AdLRegOrgG 1925;AVG §1;B-VG Art132;GdWO Krnt §14 Abs5;GdWO Krnt §2 Abs1;GdWO Krnt §3 Abs1;GdWO Krnt §7 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Für die Besorgung und Durchführung von Aufgaben der Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen in Kärnte... mehr lesen...
Nach Durchführung einer Bauverhandlung, zu der Nachbarn nicht geladen worden waren, erteilte der Bürgermeister der Stadtgemeinde Z mit Bescheid vom 8. September 1980 dem Tierschutzverein X die Baubewilligung zu verschiedenen Bauführungen für die Errichtung eines Tierschutzheimes auf näher bezeichneten Grundstücken der KG Y. Wie sich insbesondere aus dem der Baubewilligung zugrunde gelegten Plan ergibt, waren Gegenstand des Verfahrens zwei voneinander trennbare Bauvorhaben, nämlich ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Bei der Einbringung der Säumnisbeschwerde spielen Fragen des Verschuldens an der Säumnis keine Rolle. Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991050207... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers wurde ihm mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 29. Juli 1982 ein Kostenbeitrag für die Abschleppung seines näher bezeichneten Kraftfahrzeuges in der Höhe von S 3.232,-- vorgeschrieben. Mit Schreiben vom 17. Jänner 1990 teilte der Beschwerdeführer dem Magistrat der Stadt Wien mit, daß der Geltendmachung dieses Betrages die Vollstreckungsverjährung entgegenstehe. Mit Schreiben vom 17. Jänner 1991 ließ der Magistrat der Stadt Wien die ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0123 E 2. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (das Parteienbegehren) zu entscheiden. Die Pflicht z... mehr lesen...
Mit ihren an das Finanzamt gerichteten Anträgen vom 2. April, 2. Mai, 5. Juni, 1. Juli, 3. August und 1. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die Rückzahlung von - in den Anträgen jeweils monatsweise bezifferten, die Vormonate betreffenden - Abgabenguthaben. Am 7. Oktober 1990 begehrte sie neuerlich die Rückzahlung der genannten, nunmehr mit insgesamt S 327.553,-- bezifferten Abgabenguthaben, wobei sie zur Begründung: die datumsweise bezeichneten oben genannten Rückzahlungs... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;BAO §311 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Eine Beschwerde nach § 27 VwGG ist jedenfalls dann unzulässig, wenn die belangte Behörde über jenen Antrag, der Gegenstand der vorliegenden Säumnisbeschwerde ist, bereits entschieden hat. ... mehr lesen...
Den Beschwerdeausführungen zufolge stellte der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 25. Februar 1991 beim Ausschuß der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer die Anträge, seine Tätigkeit als Vertragsassistent auf die praktische Verwendungszeit, die für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderlich ist, anzurechnen bzw. im Sinne des § 2 RAPG anzuerkennen. Diese Anträge wies der Ausschuß der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer durch seine Abteilung 1 mit Bescheid vom 28. Februar 1991 ab; der ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art132;B-VG Art133 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/01/21 90/12/0174 1 Stammrechtssatz Der Ausschluß der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zur Entscheidung in den im Art 133 Z 4 B-VG bezeichneten Angelegenheiten gilt nicht nur für Fälle einer Bescheidbeschwerde gemäß den Art 130 und 131 B-VG, sondern auch dann, wenn der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Dezember 1991 hat das Landesarbeitsamt Niederösterreich den Antrag der Beschwerdeführerin auf Ausstellung von Sicherungsbescheinigungen für zwei türkische Arbeitskräfte abgelehnt. Mit Bescheid vom 20. JÄNNER 1992 hat die belangte Behörde der dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Berufung keine Folge gegeben. Das Verfahren zur Zl. 92/09/0135 über eine dagegen von der Beschwerdeführerin eingebrachte Beschwerde wurde mit hg. Beschluß vom 21. Mai 1992 eingestel... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0041 B 2. Mai 1988 RS 2 Stammrechtssatz Im Fall einer auf § 68 Abs 2 AVG 1950 gestützten Aufhebung eines Berufungsbescheides beginnt - sofern die Berufungsbehörde gleichzeitig auch die sachlich in Be... mehr lesen...
Nach dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers hat die belangte Behörde die von ihm gegen den Bescheid der BH Steyr-Land vom 3. Dezember 1991 (womit der Antrag des Beschwerdeführers auf Rückgabe verschiedener mit Bescheid vom 14. Februar 1991 beschlagnahmter und mit Straferkenntnis vom 9. Juli 1991 für verfallen erklärter Tiere abgewiesen worden war) am 12. Dezember 1991 erhobene Berufung am 11. Februar 1992 gemäß § 6 AVG zuständigkeitshalber an den unabhängigen Verwaltungssenat de... mehr lesen...
Am 26. März 1992 erhob der Beschwerdeführer gegen den Bundesminister für Inneres die zur Zl. 92/01/0378 protokollierte Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wegen Verletzung der Entscheidungspflicht. Er brachte (unter Vorlage des Schriftsatzes) vor, er habe am 3. April 1991 Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 19. Februar 1991, Zl. IV-79816-AF/90, mit dem festgestellt worden sei, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling sei, erhoben; die... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat die belBeh im Einklang mit dem auch im Berufungsverfahren anzuwendenden § 6 AVG die Berufung an die ihrer Ansicht nach zuständige Stelle weitergeleitet, hat sie einen vom Gesetz vorgesehenen Verfahrensschritt gesetzt, weshalb der erhob... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei Säumnisbeschwerden hat der Grundsatz, daß das Beschwerderecht iSd Art 131 B-VG durch die Einbringung der ersten Beschwerde verbraucht ist, in dem Sinn zu gelten, daß die Erhebung einer Säumnisbeschwerde solange unzulässig ist, als der Gerichtshof über eine in derselben... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschft Bruck an der Mur vom 9. Oktober 1989 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzarrest 6 Tage) verhängt, weil er seit 1. November 1981 bis dato das auf dem Grundstück Nr. 1134/12 der KG R befindliche Wohnhaus benutzt habe, obwohl keine Benützungsbewilligung erteilt worden sei. Aufgrund des Einspruchs des Beschwerdeführers wurde das ordentliche Verfahren eingeleitet. Mit Straferkenntnis der Bezirkshaupt... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 15. März 1985 hatte der Landeshauptmann von Kärnten (LH) der mitbeteiligten Partei (mP) unter Festsetzung des Maßes der Wassernutzung, der abzugebenden Pflichtwassermenge und Vorschreibung zahlreicher "Bedingungen und Auflagen" auf eine Dauer von 50 Jahren die wasserrechtliche Bewilligung zu der Errichtung des Kraftwerkes B, der Nutzung der Wasserkraft der Gurk und der Errichtung der in dem (näher umschriebenen) Projekt dargestellten Bauwerke und Anlagen erteilt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bringen vor, sie hätten 1988 die Wiederaufnahme der Abgabenfestsetzungsverfahren beantragt. Der Antrag sei vom Finanzamt abgewiesen worden. Hiegegen hätten sie Berufung erhoben. Diese enthielt, wie einer mit der Beschwerde vorgelegten Ablichtung zu entnehmen ist, den Berufungsantrag, die belangte Behörde wolle das Verfahren wiederaufnehmen. Ihre Berufungen seien nach vier Jahren vom Finanzamt zurückgewiesen worden. Den mit der Beschwerde vorgelegten Ablichtungen v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §13 Abs1 Z2;VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0078 E VS 21. März 1986 VwSlg 12088 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung des Beschwerdeführers ersehen werden, sondern gegebenenfa... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1;BAO §307 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27 Abs6;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z6;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Stellt der Bf in der Säumnisbeschwerde ein Sachbegehren, das er vor der belangten Behörde nicht gestellt hat (hier: festzustellen, daß keine Abgabenschuldigkeit be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;AVG §8;B-VG Art132;VwGG §27;WRG 1959 §102 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/24 91/07/0042 2 Stammrechtssatz In einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren kommt zwar demjenigen, dessen Rechte berührt werden, Parteistellung zu. Solange aber über das... mehr lesen...
Dem Beschwerdevorbringen zufolge untersagte die Sicherheitsdirektion für Wien mit Bescheid vom 4. Oktober 1991 die Bildung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Vereines "XY". Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 29. November 1991 Berufung an den Bundesminister für Inneres. Wegen Verletzung der Entscheidungspflicht der angerufenen Behörde erhebt der Beschwerdeführer die vorliegende, auf Art. 132 B-VG gestützte Säumnisbeschwerde. Diese erweist sich aus nachstehenden ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, ausdrücklich auf Art. 132 B-VG und § 27 VwGG gestützten Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht der drei belangten Behörden betreffend eine Anfrage vom 9. April 1991 nach dem Auskunftspflichtgesetz geltend. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann ein Auskunftsuchender aber bei Nichterteilung einer Auskunft nicht Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG und § 27 VwGG erheben. Nach der genannten Vorschrif... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;B-VG Art133 Z1;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/17 90/01/0174 3 Stammrechtssatz Art 133 Z 1 B-VG schließt die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes in den darin genannten Fällen schlechthin aus. Die Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes für die Behandlung derartiger Angelegenheiten erstre... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte
Norm: B-VG Art132;B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;StGG Art12;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
96/01/0258 B VS 29. April 1997 VwSlg 14670 A/1997 RS 1;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/17 90/01/0174 1 Stammrechtssatz So... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Auskunftspflicht14/01 Verwaltungsorganisation
Norm: AuskunftspflichtG 1987;BMG 1973 §3 Z5;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/01/0748 92/01/0747 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0722/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9151 A/1976 RS 3 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof führen die Beschwerdeführer aus, daß die belangte Behörde zunächst den Antrag der Beschwerdeführer auf Ausnahme von der Kanalanschlußpflicht für ihre Liegenschaft abgewiesen habe. Die O.ö. Landesregierung habe jedoch als Gemeindeaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 19. September 1991 den Bescheid der Gemeinde aufgehoben, sodaß der Gemeinderat zu einer neuerlichen Entscheidung verpflichtet sei. Ein solcher Bescheid sei jedoch bisher nicht ... mehr lesen...
M und A N hatten am 8. November 1990 beim Verwaltungsgerichtshof Säumnisbeschwerde gegen den Gemeinderat der Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge mit der Begründung: erhoben, daß eine von ihnen eingebrachte Berufung gegen einen erstinstanzlichen Bescheid bisher nicht erledigt worden sei. Auf Grund dieser zur Zl. 90/05/0216 protokollierten Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 22. Jänner 1991 gemäß § 35 Abs. 3 VwGG das Vorverfahren eingeleitet. Gleichzeitig w... mehr lesen...