Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;GehG 1956 §15 Abs1 Z1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6;VwGG §27;
Rechtssatz: Ändert der Bf in der Säumnisbeschwerde die rechtliche Qualifikation seines im Verwaltungsverfahren gestellten Antrages, so ist die Beschwerde nicht zulässig (hier: nachträgliche Wertung ... mehr lesen...
Die Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen für Oktober 1988 als unbegründet abgewiesen wurde. Sie wurde am 19. Juni 1991 beim Verfassungsgerichtshof eingebracht (Postaufgabe 18.6.1991) und von diesem mit Beschluß vom 2. Dezember 1991, B 692/91-11, dem Verwaltungsgerichtshof gem. Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten, bei dem sie am 24. Februar 1992 einlangte. Das Finanza... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §243;BAO §311;B-VG Art132;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs4;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ob die Abgabenbehörde mit der Erledigung der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid säumig ist, ist für die Frage des Eintrittes der Gegenstandslosigkeit einer Bes... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. März 1990 sprach die Fernmeldebehörde erster Instanz aus, daß der (am 22. Dezember 1988 von der Bundespolizeidirektion Salzburg beim Beschwerdeführer vorläufig beschlagnahmte) Multi-Band-Empfänger der Type International zugunsten des Bundes (Post- und Telegraphenverwaltung) gemäß § 17 Abs. 3 VStG in Verbindung mit § 28 des Fernmeldegesetzes für verfallen erklärt wird. Diesen Bescheid bekämpfte der Beschwerdeführer mit Berufung. Mit der vorliegenden Beschwerde wird... mehr lesen...
Über den Beschwerdeführer wurde - wie sich aus der vorliegenden Beschwerde ergibt und durch eine Rücksprache mit der Kanzlei des Beschwerdeführervertreters klargestellt wurde - von der Bundespolizeidirektion Salzburg im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens mit Bescheid vom 28. März 1991 eine Ordnungsstrafe in der Höhe von S 500,-- verhängt, weil er als Zeuge in diesem Verfahren die Aussage zu den an ihn gerichteten Fragen ohne Vorliegen von Aussageverweigerungsgründen verweigert habe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 90/03/0160 1 Stammrechtssatz Der Begriff Verwaltungsstrafsachen im Art 132 B-VG ist umfassend zu verstehen und schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungstrafverfahren ergehen, ein. Er erstreckt sich auf alle Verfahren vor ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art132;FG 1949 §28 Abs2;VStG §17 Abs3;VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der umfassende Begriff "Verwaltungsstrafsachen" im Art 132 B-VG schließt auch den gemäß § 17 Abs 3 VStG in Verbindung mit § 28 Abs 2 Fernmeldegesetz ausgesprochenen (objektiven) Verfall - im vor... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §56;B-VG Art132;VwGG §11 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Verhängung der Ordnungsstrafe stellt einen verfahrensrechtlichen Bescheid dar, der im Beschwerdefall in einem Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen erging und grundsätzlich denselben Vorschriften unterliegt, die für den In... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner am 23. Dezember 1991 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 14. August 1990, Zl. FrA-2601/90, festgestellt worden sei, daß er nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes und daher gemäß § 7 Abs. 1 dieses Gesetzes auch nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sei, und die belangte Behörde über seine am 30. August 1990 dagegen erhobene Ber... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, reiste am 27. März 1989 in das Bundesgebiet ein und stellte am 5. April 1989 einen Antrag auf Asylgewährung. Mit Bescheid vom 29. Juni 1989 stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich fest, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling sei. Gegen diesen Bescheid hat der Beschwerdeführer am 7. August 1989 berufen. Im Zuge einer Vorsprache bei der Bezirkshauptmannschaft Baden am 3. November 1989 zog der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §7 Abs1;AVG §63 Abs4;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Antragsrückziehung
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §7 Abs1;AVG §63 Abs4;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Antragsrückziehung
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem V... mehr lesen...
I) Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist die Bescheide vom 28. bzw. 29. Jänner 1992, Zlen 6/2-127/10/91-02 bis 6/2-127/21/91-02, erlassen und eine Abschrift dieser Bescheide dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher bezüglich des im Spruch: unter I) genannten Verfahrens gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. II) Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 VwGG nur erhoben werden, wenn die ober... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130148.X01 Im RIS seit 11.03.1992 mehr lesen...
Mit dem vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung ausgefertigten Bescheid vom 17. Dezember 1991, in dessen Spruch: als den Bescheid erlassende Behörde ausdrücklich der "Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung" bezeichnet wird, gab der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Einspruch des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse betreffend Haftung des Beschwerdeführers für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
In der Beschwerde, in der behauptet wird, die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg habe ihre Pflicht zur Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den oben bezeichneten Bescheid des Finanzamtes Bregenz verletzt, wird zum Sachverhalt folgendes ausgeführt: " 1. Mit Bescheid vom 06.5.1991, Straflisten-Nr 47/91, ./1, mir zugestellt am 08.5.1991, wurde gegen mich die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs 1 FinStrG verfügt. Gegen diesen Bescheid habe ich die Besch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §28 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §38 Abs2;VwGG §41 Abs2;
Rechtssatz: Eine dem Sinn des Gesetzes entsprechende und damit zulässige Säumnisbeschwerde liegt nur vor, wenn sie zumindest alle jene tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthält, die notwendig sind, daß der Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 27. Dezember 1989 setzte der Bürgermeister der Marktgemeinde X gegenüber der Beschwerdeführerin für eine näher bezeichnete Liegenschaft den Grundsteuerjahresbetrag fest. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Berufung. Mit Bescheid vom 22. November 1990 wies der Gemeinderat der Marktgemeinde X als Abgabenbehörde zweiter Instanz diese Berufung als unbegründet ab. Diese... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0123 E 2. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (das Parteienbegehren) zu entscheiden. Die Pflicht z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Legationsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit der zur Zl.92/12/0030 protokollierten Bescheidbeschwerde gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG hat der Beschwerdeführer den Bescheid der belangten Behörde vom 17. Dezember 1991, Zl. 475723/195-VI.SL/91, betreffend A) den Antrag des Beschwerdeführers auf bescheidmäßige Verfügung der per erster Hälfte des Kalendermonats Mai 1990 erfolgten Einberufung (Versetzung) aus X nach Wien und B) d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung der Zulässigkeit der (hilfsweisen) Geltendmachung der Säumigkeit der belBeh unter gleichzeitiger Anfechtung eines Bescheides ist, daß es sich um EINE Erledigung der Behörde handelt, deren rechtliche Qualifikation Gegenstand des Verfahrens ist. Ein solcher Vorgang ist nur desh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 5 Stammrechtssatz Beschwerdeberechtigt gemäß Art 132 B-VG ist ein Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht der belangten Beh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 4 Stammrechtssatz Ein Beschwerdeführer ist berechtigt, in ein und derselben Beschwerdeschrift eine Erledigung als Bescheid anzufechten und außerdem (hilfsweise) Säumigkeit der belangten Beschwerde geltend zu machen. H... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde nach Art. 132 B-VG macht die beschwerdeführende Partei geltend, der Bescheid der belangten Behörde vom 2. August 1991, mit dem ihrer Berufung gegen den Bescheid des Landesarbeitsamtes Niederösterreich vom 22. April 1991 (Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für die ausländische Staatsangehörige V) keine Folge gegeben worden sei, sei auf Grund ihrer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (Protokollierung unter Z... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof54/02 Außenhandelsgesetz
Norm: AußHG 1984 §7 Abs4;AußHG 1984 §9 Abs3;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/25 90/04/0171 1 Stammrechtssatz Die Frist für die Einbringung einer Säumnisbeschwerde ergibt sich ausschließlich aus § 27 VwGG. In Verwaltungsvorschriften enthaltene kürzere Entscheidungsfristen (hier: § 9 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §20a;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Durch § 20a AuslBG wurde dem § 27 VwGG NICHT derogiert. Die Frist zur Einbringung einer Säumnisbeschwerde ergibt sich ausschließlich aus der zuletzt zitierten Bestimmung. In der Verwaltungsvorschrift enthaltene kürzere Entscheidungsfristen... mehr lesen...
In der Gemeinde V befindet sich im X-Fluß km 10,22 das M-Wehr, von welchem rechtsufrig ein Werksgraben (M-Bach) abzweigt, welcher bei km 7,58 wieder in den X-Fluß mündet. An diesem M-Bach befinden sich mehrere Wasserkraftanlagen, darunter auch die im Wasserbuch für den politischen Bezirk Gmunden unter Postzahl eingetragene sogenannte "NN-Schmied". Der Verhandlungsschrift der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 20. März 1984 ist zu entnehmen, daß der seinerzeitige Anlageneigentümer und ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;AVG §8;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §63 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Sollen die dem Veräußerer einer Liegenschaft bescheidmäßig aufgetragenen letztmaligen Vorkehrungen nach § 29... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer richtete in seinem auf § 73 AVG gestützten an die belangte Behörde gerichteten Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht in Angelegenheit bescheidmäßige Absprache über einen Reisekostenanspruch u.a. auch unter Berufung auf das Auskunftpflichtgesetz zwei Fragen an die belangte Behörde, die sich auf den von ihm geltend gemachten reisegebührenrechtlichen Anspruch beziehen. Mit der vorliegenden Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG und § 27 VwGG stellt der Besc... mehr lesen...