Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/02/22 90/17/0181 2 Stammrechtssatz Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, we... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat nach Einbringung der vorliegenden Beschwerde (noch vor Einleitung des Vorverfahrens) die Bescheide vom 4. Mai 1993, Zlen. 42.121/9-8/93 und 42.121/10-8/93, zugestellt am 10. Mai 1993, erlassen und eine Abschrift dieser Bescheide dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Maßgeblich iSd § 55 Abs 2 VwGG sind nur dem Beschwerdeführer rechtzeitig bekanntgegebene
Gründe: ; nur solche kann der VwGH bei seiner Kostenentscheidung berücksichtigen (Hinweis: B 18.3.1992, 91/14/0137). Schlagworte Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahren... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG (§ 27 VwGG) macht der Beschwerdeführer geltend, er habe am 20. September 1991 an die oberste Dienstbehörde, den Bürgermeister der Stadt Innsbruck, den Antrag auf Zuerkennung von Zulagen und Überstundenabgeltung gestellt. Nach mehr als sechsmonatiger Untätigkeit des Bürgermeisters habe er eine "Säumnisbeschwerde und zugleich einen Devolutionsantrag an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde, den Stadtsenat, mit Eventualantrag an... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht mit Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG (§ 27 VwGG) die Verletzung der Entscheidungspflicht des Gemeinderates der Marktgemeinde G in bezug auf seinen Antrag vom 12. Juni 1992 geltend. Diese in Ablichtung vorgelegte Eingabe ist an den Bürgermeister der Martktgemeinde G gerichtet. In der Beschwerde wird weiter ausgeführt, da der jetzige Bürgermeister der Gemeinde G nicht bereit sei, durch den Gemeinderat einen entsprechenden Beschluß fassen zu lassen, sehe s... mehr lesen...
Index: L10107 Stadtrecht Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;Statut Innsbruck 1975 §18 Abs1;Statut Innsbruck 1975 §41 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Ist der Stadtsenat (in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches) iSd § 73 Abs 1 AVG säumig geworden, so kann danach gemäß § 73 Abs 2 AVG unmittelbar beim Gemeinderat der Antra... mehr lesen...
Index: L10107 Stadtrecht Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;Statut Innsbruck 1975 §18;Statut Innsbruck 1975 §41;VwGG §27;
Rechtssatz: Wird der Gemeindevorstand (in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches) bei der Entscheidung über den Antrag nach § 73 Abs 2 AVG säumig, steht dem Bf zunächst das Recht zu, einen Devolu... mehr lesen...
Index: L10107 Stadtrecht Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;Statut Innsbruck 1975 §18;Statut Innsbruck 1975 §41;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/11 90/06/0074 1 Stammrechtssatz Da dem Gemeinderat oberbehördliche Befugnisse gegenüber dem Innsbrucker Stadtsenat (auch als zweite Instanz in Angelegenhe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art118 Abs3;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Wird auf Grund eines Ansuchens vom Bürgermeister als Dienstbehörde erster Instanz nicht entschieden, so muß vorerst nach § 73 Abs 2 AVG der Übergang der Entscheidungspflicht auf den Gemeinderat geltend gemacht werden. Erst wenn auch dieser binnen s... mehr lesen...
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bruck an der Glocknerstraße beschloß in ihrer Sitzung am 14. April 1989 eine Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes betreffend Einkaufszentren. Dieser Beschluß wurde gemäß § 17 Abs. 1 Salzburger Raumordnungsgesetz 1977 (ROG) der Salzburger Landesregierung als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt und ist dort am 18. April 1989 eingelangt. Mit ihrer Säumnisbeschwerde vom 12. Februar 1990 macht die Beschwerdeführerin geltend, daß die Sal... mehr lesen...
Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;ROG Slbg 1977 §12 Abs1 Z7 idF 1980/080;ROG Slbg 1977 §17 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Ab dem Einlangen des ergänzenden Gemeindevertretungsbeschlusses auf Grund der neuen Rechtslage (§ 12 Abs 1 Z 7 ROG Slbg 1977 idF LGBl 1... mehr lesen...
In der vorliegenden Säumnisbeschwerde machen die Beschwerdeführer geltend, daß die Niederösterreichische Landesregierung mit Bescheid vom 14. Jänner 1993 der Vorstellung der Beschwerdeführer Folge gegeben, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Gloggnitz erteilte baurechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Einfriedungs- und Schallschutzmauer auf dem Nachbargrundstück Nr. 185/1, KG N, aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen hat. Der Bescheid der L... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/25 90/04/0171 1
(hier: § 118 NÖ BauO 1976) Stammrechtssatz Die Frist für die Einbringung einer Säumnisbeschwerde ergibt sich ausschließlich aus § 27 VwGG. In Verwaltungsvorschriften enthaltene kürzere Entscheidungsfristen (hier: § 9 Abs 3 AußHG) sind nach ständiger Re... mehr lesen...
Mit der am 25. Mai 1993 überreichten Beschwerde machte der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, die Verletzung der Entscheidungspflicht geltend, weil die belangte Behörde über die am 24. November 1992 zur Post gegebene Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 10. November 1992, betreffend Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes, bisher nicht entschieden habe. Gemäß § 27 erster Satz VwGG kann Beschwerde wegen Ver... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;FrG 1993 §70 Abs1;FrG 1993 §70 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/02/25 93/18/0033 1 Stammrechtssatz Die in § 70 Abs 2 FrG 1993 normierte Beschränkung des Instanzenzuges hindert nur die Anfechtung von Bescheiden im Rechtsmittelverfahr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht mit der vorliegenden Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG (§ 27 VwGG) die Verletzung der Entscheidungspflicht der belangten Behörde "über einen Antrag vom September 1990" auf Auszahlung eines Kostenvorschusses, der später bescheidmäßig abzurechnen gewesen wäre, geltend. Er führt aus, der Sachverhalt schließe an jenen der Beschwerde 92/12/0232 an, in welcher er einen Antrag vom 31. Oktober 1989 "auf Ersatz des gesamten Mehraufwandes auch seiner Verwendung an der ös... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art132;B-VG Art137;RGV 1955 §36 Abs3;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/02 92/12/0231 1
(hier Antrag auf Auszahlung eines Kostenvorschusses, über den
nachträglich bescheidmäßig abzurechnen wäre; keine Verletzung
der Entscheidungspflicht, weil nicht der bescheidmäßige
Abspruch über den Kos... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 7. September 1989 auf Erteilung der Bewilligung zur Herstellung von Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs. 5 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art132;KFG 1967 §49 Abs5;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Frist zur Nachholung der Entscheidung nach dem zweiten Satz des § 36 Abs 2 VwGG kann verlängert werden, wenn die säumige Behörde das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Erl... mehr lesen...
Mit 52 Bescheiden vom 27. Mai 1991 stellte die Wiener Gebietskrankenkasse fest, daß die im jeweiligen Bescheid bezeichnete Person in den dort jeweils angeführten Zeiträumen aufgrund ihrer Beschäftigung als Ferialaushilfe bei der Beschwerdeführerin gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Den von der Beschwerdeführerin dagegen erhobenen Einsprüchen gab der Landeshauptmann von Wien mit 52 Bescheiden vom 3. April... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stützt die vorliegende, mit 10. März 1993 datierte und am 15. März 1993 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangte Säumnisbeschwerde darauf, daß die belangte Behörde über seine mit Schreiben vom 21. Jänner 1993 gestellten Anträge nicht mit Bescheid entschieden habe, sondern, wie das beigelegte Schreiben der belangten Behörde vom 1. März 1993 erweise, sich offensichtlich weigere, einen Bescheid zu erlassen. Gemäß § 27 VwGG kann Beschwerde wegen Verletzung der Ents... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 27 VwGG kann vor dem Ablauf der darin vorgesehenen 6-Monatsfrist auch dann keine Säumnisbeschwerde erhoben werden, wenn die belangte Behörde schon früher zu erkennen gibt, daß sie eine Entscheidung zu treffen nicht beabsichtigt (Hinweis B 9.1.1981, 2882/80, VwSlg ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/08/0039 bis 93/08/0089 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0007 B 27. Februar 1981 RS 1 Stammrechtssatz Zur Erhebung der Säumnisbeschwerde ist grundsätzlich auch der BerufungsGEGNER berechtigt. (Hinweis auf E vom ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, gemäß Art. 132 B-VG erhobenen Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer - ein Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde W. - Verletzung der Entscheidungspflicht des "Stadtrates" der Stadtgemeinde W. geltend. Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde vorgelegten Berufungsschriftsatz des Beschwerdeführers ergibt sich folgender Sachverhalt: Gegenstand des Punktes 5 der Tagesordnung der für den 25. Juni 1992 anberaumten Sitzung des Gemeinderates der Sta... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. September 1992 wies die belangte Behörde eine Beschwerde der Beschwerdeführerin, mit der diese eine Verletzung ihrer subjektiv-öffentlichen Rechte durch die als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gewertete Verweigerung der Akteneinsicht seitens des Bürgermeisters der Marktgemeinde Bisamberg in zwei, bei dieser Marktgemeinde anhängigen Angelegenheiten (Wasserschaden, Auftragsvergabe für öffentliche Beleuchtung) geltend gemacht hatte, gemäß § 67 c Abs. ... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;GdO Allg Krnt 1982 §28 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der nach der Vorschrift des § 28 Abs 1 letzter Satz der Allgemeinen Gemeindeordnung 1982, Kärntner LGBl 1982/8, den Mitgliedern des Gemeinderates zu gewährenden Einsicht in die Akten von Verfahr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/21 89/12/0091 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde kann nur erhoben werden, wenn der Bf einen Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Erledigung seines im Bereich der Verwaltung unerledigt gebliebenen Begehrens hatte (Hinweis B 5.12.1950, 1426/50, VwSlg 1807 A/1950). ... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z2;B-VG Art132;GdO NÖ 1973 §22;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/05/27 93/01/0197 3 Stammrechtssatz Im Bereich der Willensbildung einer Kollegialbehörde haben die einzelnen M... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit einem an die Gemeinde L gerichteten und dort am 24. März 1987 eingelangten Schriftsatz vom 23. März 1987 unter Beischluß verschiedener Unterlagen die Widmung der im Spruchpunkt 1 dieses Erkenntnisses erwähnten Grundstücke zu Bauzwecken mit dem Verwendungszweck "Wohngebäude". Mit Schreiben vom 11. September 1987 teilte der Bürgermeister der Gemeinde L dem Beschwerdeführer mit, daß dieser Widmungsantrag abzuweisen sei, weil nach dem gültigen Flächenwi... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;BauO Stmk 1968 §3 Abs3;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Bei Ergänzung des ursprünglichen Ansuchens (hinsichtlich dessen die belangte Behörde säumig geworden ist) im verwaltungsgerichtlichen Verfa... mehr lesen...