Mit Bescheid vom 16. Oktober 2003 stellte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse fest, dass der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer einer näher bezeichneten GesmbH in Liquidation gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG verpflichtet sei, die auf dem Beitragskonto dieser Gesellschaft als Beitragsschuldnerin als rückständig ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren (Verzugszinsen berechnet bis 26. September 2003) in der Höhe von EUR 10.438,68 zuzüglich... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beitragszuschlag nach dem ASVG - Der Aufschiebungsantrag wird ausschließlich damit begründet, dass die beschwerdeführende Partei über kein Vermögen verfüge; müsse sie während des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof den mit dem angefochtenen Bescheid vorgeschriebene... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versicherungspflicht nach dem ASVG und AlVG - Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird im Wesentlichen mit der Behauptung begründet, dass mit dem Vollzug des Bescheides für die ... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 10. Jänner 2002 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der H. GmbH nach § 67 Abs. 10 ASVG für folgende auf dem Beitragskonto der Gesellschaft rückständigen Sozialversicherungsbeiträge, Fondsbeiträge und Umlagen hafte: Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 10. Jänner 2002 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der H. GmbH nach Paragraph 67, Absatz... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 31. Juli 2002 wurden die Anträge des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, vom 25. (richtig: 21.) August 1999 und vom 6. September 2001 auf Aufhebung des von der belangten Behörde mit Bescheid vom 9. Dezember 1998 gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 2 FrG für die Dauer von zehn Jahren erlassenen Aufenthalt... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 11. November 1999 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer näher bezeichneten GesmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG, die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Gesamtbetrag von S 104.640,36 (EUR 7.604,51) zuzüglich Verzugszinsen zu bezahlen. 1.1. Mit Bescheid vom 11. November 1999 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Besc... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ASVG §114 Abs2;ASVG §67 Abs10;ASVG §83;IESG §1 Abs1;IESG §13a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0061 E 27. Juli 2001 RS 1 Stammrechtssatz Der Insolvenz-Ausfallgeld-Fond schuldet dem zur Beitragseinhebung zuständigen Sozialversicherungsträger die Dienstnehmerbeitragsanteile zur gesetzlichen Sozi... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom 12. Juli 2000 den Beschwerdeführer als ehemaligen Geschäftsführer einer näher bezeichneten GmbH gemeinsam mit Pavel S. zur ungeteilten Hand verpflichtet, den Beitragsrückstand von S 165.032,68 innerhalb von 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Die Zusammensetzung des Rückstandes sei dem angeschlossenen Rückstandsausweis vom 12. Juli 2000 zu entnehmen. Zusätzlich sei der Beschwerdeführer verpflichtet, ab 13. Juli 20... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer vertrat seit 7. Juli 1994 eine näher bezeichnete GmbH als handelsrechtlicher Geschäftsführer. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 13. August 1996 wurde der Antrag auf Konkurseröffnung über das Vermögen der GmbH mangels Vermögens abgewiesen. Seit diesem Zeitpunkt vertrat der Beschwerdeführer die GmbH als Liquidator. Ing. Wolfgang S., ein Dienstnehmer dieser GmbH (in der Folge: Dienstnehmer) erklärte am 16. August 1996 seinen vorzeitigen Austritt. Auf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Gesellschafter einer GmbH. Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse nahm am 8. Februar 2000 eine Beitragsprüfung bei der GmbH vor. Mit Schreiben vom 15. März 2000 teilte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse der GmbH das Ergebnis ihrer Überprüfung mit. Demnach habe Roman W. in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1998 für die GmbH eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung ausgeübt. Die entsprechende An- und Abmeldung so... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;ASVG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0088 E 13. August 2003 RS 2 Stammrechtssatz Die Haftung für die vom Sozialversicherungsträger geltend gemachten Zinsen und die Verwaltungskosten iSd § 83 ASVG trifft den Geschäftsführer nur im Rahmen des § 67 Abs 10 ASVG. Für die Entrichtung dieser Nebengebühren fehlt es aber an einer spezifis... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Eisenstadt vom 11. Mai 1998 wurde über das Vermögen der B OEG der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Er führte den Betrieb der OEG weiter. Mit Beschluss des Landesgerichtes Eisenstadt vom 12. Oktober 1999 wurde der Beschwerdeführer des Amtes als Masseverwalter enthoben. Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 25. August 1999 wurde der Beschwerdeführer als Masseverwalter der genannten OEG gemä... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. September 1997 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, dass die Beschwerdeführerin als Vertreterin der Beitragsschuldnerin (einer GmbH) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG im Zusammenhang mit § 83 ASVG verpflichtet sei, die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren (Verzugszinsen berechnet bis 3. September 1997) im Betrag von S 53.787,18 zuzüglich Verzugszinsen seit 4. September 1997 in der sich nac... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;ASVG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0088 E 13. August 2003 RS 2
(Hier nur Verzugszinsen) Stammrechtssatz Die Haftung für die vom Sozialversicherungsträger geltend gemachten Zinsen und die Verwaltungskosten iSd § 83 ASVG trifft den Geschäftsführer nur im Rahmen des § 67 Abs 10 ASVG. Für die Entrichtung dieser Nebengebühren fehlt ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;ASVG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0088 E 13. August 2003 RS 2 Stammrechtssatz Die Haftung für die vom Sozialversicherungsträger geltend gemachten Zinsen und die Verwaltungskosten iSd § 83 ASVG trifft den Geschäftsführer nur im Rahmen des § 67 Abs 10 ASVG. Für die Entrichtung dieser Nebengebühren fehlt es aber an einer spezifis... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 20. April 2001 teilte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse dem Beschwerdeführer mit, dass eine näher bezeichnete GesmbH auf Grund der Beitragsprüfung vom 29. Oktober 1998 Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von S 104.747,68 samt Nebengebühren schulde. Die Einbringlichmachung dieser Forderungen sei nicht möglich gewesen, weil über das Vermögen der Gesellschaft am 6. Oktober 1999 der Konkurs eröffnet worden sei. Das Insolvenzverfahren sei am 21. April 2000 gemä... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse verpflichtete den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH mit Bescheid vom 17. Oktober 1995 gemäß § 67 Abs. 10 ASVG, die auf dem Konto dieser Gesellschaft als Beitragsschuldnerin aushaftenden, uneinbringlich gewordenen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren (Verzugszinsen berechnet bis 9. Oktober 1995) im Betrage von S 679.929,98 zuzüglich Verzugszinsen seit 10. Oktober 1995 in der sich nach § 59 Abs. 1 ASVG jeweils ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ASVG §114 Abs2;ASVG §67 Abs10;ASVG §83;IESG §1 Abs1;IESG §13a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0061 E 27. Juli 2001 RS 1
(Hier nur die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Der Insolvenz-Ausfallgeld-Fond schuldet dem zur Beitragseinhebung zuständigen Sozialversicherungsträger die Dienstnehmerb... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;ASVG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0088 E 13. August 2003 RS 2 Stammrechtssatz Die Haftung für die vom Sozialversicherungsträger geltend gemachten Zinsen und die Verwaltungskosten iSd § 83 ASVG trifft den Geschäftsführer nur im Rahmen des § 67 Abs 10 ASVG. Für die Entrichtung dieser Nebengebühren fehlt es aber an einer spezifis... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...
Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse vom 17. Mai 2001 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, einen Betrag von S 430.043,58 (EUR 31.252,49) zuzüglich Verzugszinsen in der sich nach § 59 Abs. 1 ASVG jeweils ergebenden Höhe, das seien derzeit 8,40 %, berechnet von S 407.860,19, unverzüglich nach Zustellung des Bescheides bei sonstigen Zwangsfolgen zu bezahlen. Dieser Betrag verringere sich jedenfalls noch um eine allfällige, derzeit noch nicht bekannte Konkursquote. Begrün... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;ASVG §83;
Rechtssatz: Die Haftung für die vom Sozialversicherungsträger geltend gemachten Zinsen und die Verwaltungskosten iSd § 83 ASVG trifft den Geschäftsführer nur im Rahmen des § 67 Abs 10 ASVG. Für die Entrichtung dieser Nebengebühren fehlt es aber an einer spezifischen sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtung des Geschäftsführers im... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;EO §290;EO §291a;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/08/0025 B 17. Juli 2002 RS 2
(hier betreffend Versicherungspflicht nach dem ASVG und dem AlVG) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;EO §42;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/08/0025 B 17. Juli 2002 RS 3
(hier betreffend Versicherungspflicht nach dem ASVG und dem AlVG) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung und Rückford... mehr lesen...