Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 29.08.2013 wurde festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Mitbeteiligter) im Zeitraum 01.07.2009 bis 31.12.2011 als Geschäftsführer bei der Dienstgeberin XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß § 4 Abs. 2 ASVG i.V.m. § 1 Abs. 1 lit. a AlVG vollversicherungs- und arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war. Begründend wurde im Wesentlichen ausgef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.05.2014 wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX, VSNR: XXXX und Herr XXXX, VSNR: XXXX, hinsichtlich ihrer Beschäftigung zur XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) am XXXX.2014 der Teilversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und § 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 sowie § 7 Z 3 lit. a ASVG unterliegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Am 13.7.2015 richtete die nunmehrige Beschwerdeführerin, Frau XXXX (im Folgenden kurz: "BF") per E-Mail eine Eingabe an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "OÖGKK") im Hinblick auf die "Mitteilung einer nicht erfolgten Anmeldung". Darin führte die BF näher aus, wie sie "soeben erfahren" habe, sei ihr "Angestelltenverhältnis bei der Firma XXXX , vom 01.12.2014 bis 31.03.2015 unzulässigerweise nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 15.01.2013 wurde festgestellt, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen in den dort näher dargelegten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für die damalige XXXX ( XXXX XXXX ) (in der Folge bP) teils der Pflicht(Voll)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG iV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 04.02.2015 festgestellt, dass XXXX (folgend kurz "Frau M." oder auch "XXXX"), geb. am XXXX, von 12.06.2010 bis 31.12.2012 aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit der Pflicht(Voll)-versicherung in der Kranken-, Unfa... mehr lesen...