Entscheidungsgründe: Der am 10. 2. 1968 geborene Kläger hat den Beruf eines Dachspenglers und Karosseriespenglers erlernt. Nach Beendigung der Lehrzeit im Jahr 1986 arbeitete der Kläger in den Monaten September und Oktober 1986 bei der K***** GesmbH als Karrosseur und erwarb dadurch zwei Beitragsmonate in der Pensionsversicherung der Arbeiter. In der Zeit zwischen 1. 4. 1987 und 30. 11. 1987 absolvierte der Kläger den Präsenzdienst. Am 12. 5. 1987 absolvierte der Kläger erfolg... mehr lesen...
Begründung: Die am 14. 2. 1948 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt, insbesondere auch nicht jenen der Kellnerin. Sie arbeitete in verschiedenen Gastgewerbebetrieben, und zwar 1. bei der Vladimir & Tomas D***** Gesellschaft mbH an der Kasse, 2. bei der Josef D***** Gesellschaft mbH an der Kasse, 3. bei der Karl K***** Gesellschaft mbH in der Küche, 4. bei der Albert M***** & Co Gesellschaft mbH i. L., Cafe E*****, als Kellnerin vom 22. 7. bis 16. 9. 1982,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision ist unzulässig, soweit damit die Entscheidung des Berufungsgerichtes über den Kostenpunkt bekämpft wird. Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt weder im Rahmen der Revision noch mit Rekurs bekämpft werden; dies gilt auch in Sozialrechtssachen (SSV-NF 2/82; 3/146; 5/37; 12/22 ua). Die unzulässige Revision im Kostenpunkt ist daher zurückzuweisen. Rechtliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage der Invalidität des Klägers zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Invalidität des Klägers zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 13. 4. 1947 geborene, zum Stichtag 1. 11. 1996 demnach 49 Jahre alte Kläger hat nach Absolvierung der Pflichtschule im März 1965 die Schlosserlehre absolviert. In weiterer Folge war er bis zum Jahr 1971 als Schlosser, Monteur und Montagearbeiter beschäftigt. Anschließend arbeitete er bis 1981 als Schlosser und Monteur sowie in den letzten fünfzehn Jahren als Werkzeugausgeber. Der Kläger ist infolge einer bei einem Arbeitsunfall im Jahr 1972 erlitten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, daß dem Kläger kein Berufsschutz als angelernter Berufskraftfahrer zukommt und der Kläger daher die Voraussetzungen für die Gewährung einer Invaliditätspension nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, darauf zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Sie entspricht auch der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodaß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Ausführungen in der Revision, wonach der Kläger Angestelltentätigkeit im Sinn des § 1 Abs 1 AngG ausgeübt habe, ihm jedenfalls aber Berufsschutz als angelernter Restaurantfachmann (Kellner) im Sinn des § 255 Abs 2 ASVG zukomme, ist folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodaß h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, daß der Klägerin kein Berufsschutz nach § 255 Abs 2 ASVG zukommt und sie daher die Voraussetzungen für eine Zuerkennung der Invaliditätspension nach § 255 ASVG nicht erfüllt, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, daß der Klägerin kein Berufs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausfürungen sei nur in Kürze entgegengehalten, daß angebliche (sekundäre) Feststellungsmängel hinsichtlich der Kenntnisse und Fähigkeiten in einem angelernten Beruf der rechtlichen Beurteilung zuzuordnen sind. Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Zif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Zu berichtigen wäre lediglich das Entscheidungszitat zur Frage der Gleichstellung einer im Ausland absolvierten Ausbildung (SSV-NF 5/99 statt 5/90). Den Revisionausführungen ist ergänzend folgendes zu erwidern: Die im angefochtenen U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 18. 1. 1941 geborene Kläger hat keinen Beruf erlernt. Seit den späten sechziger Jahren bis zum 25. 10. 1981 war er bei der Firma K***** als Kraftfahrer beschäftigt. Seither übte er keinen Beruf mehr aus und bezog vorübergehend Krankengeld und Arbeitslosengeld. Als Kraftfahrer hatte er Zustelltätigkeiten in Wien mit einem 3,5 t Lastkraftwagen vorzunehmen. Gelegentlich fielen auch Reparaturarbeiten an wie beispielsweise das Wechseln des Kupplungsbelag... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß (ab 1. 2. 1996) ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der am 30. 3. 1945 geborene Kläger keinen Beruf erlernt hat und seit dem 25. 7. 1996 bei der A***** GmbH in G***** ursprünglich in der Milchtrocknungsabteilung und später in der Rohstoffübernahme bzw Qualitätskontrolle beschäftigt ist. Er erlangte schließlich die innerbetriebliche Qualifkation als Me... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgeg... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 ASVG §273 Abs1 ASVG § 255 heute ASVG § 255 gültig von 01.01.2016 bis 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 255 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 255 gültig von 01.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Im Revisionsverfahren ist nur die von den Vorinstanzen bejahte, von der Revisionswerberin hingegen verneinte Frage des Berufsschutzes des Klägers als angelernter Kellner strittig, welche Tätigkeit ihm nach dem medizinischen Leistungskalkül nicht mehr zumutbar ist, weil er nur noch leichte Arbeiten verrichten kann, soweit die Hebe- und Trageleistung fünf bis zehn Kilogramm nicht überschreitet und die Arbeits... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. 10. 1943 geborene Kläger absolvierte eine Lehre als Schlosser und den Berufsschulbesuch, ohne jedoch die vorgesehene Lehrabschlußprüfung abzulegen. Er stieg dann sofort auf Helfertätigkeiten um und war unter anderem als Gerüster, Anstreicher und Hilfs- und Stahlarbeiter tätig. Die aufgrund der Ausbildung angeeigneten Grundkenntnisse hat der Kläger nie im Sinne des kompletten Berufsbildes angewendet, da er nie direkt im Beruf des Schlossers tätig war. Sei... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 Bb ASVG §255 Abs2 E ASVG §273 ASVG § 255 heute ASVG § 255 gültig von 01.01.2016 bis 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 255 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 255 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. 11. 1965 geborene Kläger absolvierte bereits ab dem 8. Lebensjahr zweimal wöchentlich ein Fußballtraining und eine ganze Reihe von Fußballspielen. Nachdem er zunächst in einer Jugendmannschaft spielte, kam er 1978 zum Sportklub R*****, bei dem er in einer Nachwuchsmannschaft bis 1982 bereits wöchentlich viermal trainierte und jeweils ein Spiel absolvierte. Durch das Training sollten Ballannahme, Ballführung, Kopfballspiel, Schußtechnik, fußballt... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 8. 8. 1996 lehnte die Beklagte den Antrag des am 23. 6. 1946 geborenen Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspension mangels Invalidität ab. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage begehrte der Kläger die Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 3. 1996. Er sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab und traf folgende w... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 8. 8. 1996 lehnte die Beklagte den Antrag des am 23. 6. 1946 geborenen Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspension mangels Invalidität ab. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage begehrte der Kläger die Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 3. 1996. Er sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab und traf folgende w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen in der Revision noch folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen in der Revision noch folgendes entgegenzuhalten: Daß bei dem am 26. 6. 1943 geborenen K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend. Es genügt daher, gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf diese zu verweisen. Der Revisionswerber hält der das Erstgericht bestätigenden Auffassung des Berufungsgerichtes, wonach dem Kläger kein Berufsschutz zukomme und sein Verweisungsfeld für die begehrte Invaliditätspension nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen sei, bloß entgegen, daß ihm nic... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 Ba ASVG §255 Abs2 Ba ASVG § 255 heute ASVG § 255 gültig von 01.01.2016 bis 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 255 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 255 gültig von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die sowohl unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung als auch als Aktenwidrigkeit bekämpfte Feststellung mangelnder Fachkenntnisse für den erlernten (angelernten) Beruf eines Schlosser mit Berufsschutz nach § 255 Abs 1 bzw 2 ASVG muß an der abschließenden Aufzählung der zulässigen Revisionsgründe in § 503 ZPO scheitern. An die Feststellung der Tatsacheninstanzen, daß der Kläger in se... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 E ASVG § 255 heute ASVG § 255 gültig von 01.01.2016 bis 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 255 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 255 gültig von 01.01.2014 bis 31.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist ergänzend folgendes zu erwidern: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO), weshalb es ausreicht, auf diese zu verweisen. Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO), weshalb es ausreicht, auf diese zu verweisen. Ergänzend ist den Ausführ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 Satz2 Ba ASVG § 255 heute ASVG § 255 gültig von 01.01.2016 bis 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 255 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 255 gültig von 01.01.2014 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 Ba ASVG §255 Abs2 Satz2 Ba ASVG § 255 heute ASVG § 255 gültig von 01.01.2016 bis 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 255 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 255 gült... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 24.11.1995 den Antrag des Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspension ab 1.10.1995 ab. Dagegen richtet sich die Klage mit dem Vorbringen, daß der Kläger aufgrund einer HIV-Infektion den erlernten Beruf eines Kellners nicht mehr ausüben könne. Die beklagte Partei beantragt die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Es stellte fest, daß der am 14.1.1966 geborene Kläger ... mehr lesen...