Norm: ASVG §255 Abs2ASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Während § 255 ASVG auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag ausgeübten Berufstätigkeiten abstellt, kommt es nach § 273 Abs 1 ASVG auf einen solchen Prüfungszeitraum nicht an. Entscheidungstexte 10 ObS 408/98t Entscheidungstext OGH 12.01.1999 10 ObS 408/98t 10 ObS 1/19y Entsch... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BbASVG §255 Abs2 EASVG §273
Rechtssatz: Ein Berufsfußballer hat - ungeachtet der Frage, ob es sich dabei um eine Angestellten- oder Arbeitertätigkeit handelt - weder Berufsschutz nach § 273 ASVG noch nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG, weil die gegenüber anderen Berufen völlig untypisch kurze Zeit der Ausübbarkeit von Anfang an feststeht. Der Berufsfußballer muss schon bei Beginn seiner Tätigkeit mit einem späteren Berufswechsel r... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BaASVG §255 Abs2 Ba
Rechtssatz: An die Feststellung der Tatsacheninstanzen, daß der Versicherte in seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit keine qualifizierten Kenntnisse erworben hat, ist der Oberste Gerichtshof gebunden (10 ObS 2388/96s). Entscheidungstexte 10 ObS 216/98g Entscheidungstext OGH 23.06.1998 10 ObS 216/98g ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 E
Rechtssatz: Zeiten, in denen ein Versicherter an der Ausübung seines erlernten (oder angelernten) Berufes durch Krankheit oder durch geminderte Arbeitsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit gehindert war, können bei der Beurteilung, ob eine Tätigkeit überwiegend im Sinne des zweiten Satzes des § 255 Abs 2 ASVG ausgeübt wurde, nicht mitgezählt werden. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 Satz2 Ba
Rechtssatz: § 255 Abs 2 Satz 2 ASVG differenziert nicht, ob diese Beitragsmonate auf Lehrzeiten oder andere Zeiten, die Beitragsmonate begründen, entfallen. Entscheidungstexte 10 ObS 114/98g Entscheidungstext OGH 31.03.1998 10 ObS 114/98g 10 ObS 200/01m Entscheidungstext OGH 10.07.2001 10 ObS 200/... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BaASVG §255 Abs2 Satz2 Ba
Rechtssatz: Beitragszeiten, in denen eine Ausbildung erfolgt, sind bei Lehrzeiten am Beginn des Berufslebens zu neutralisieren (10 ObS 115/97b). Das bedeutet, daß die Invalidität eines Versicherten, der nach bestandener Lehrabschlußprüfung im erlernten Beruf tätig war, auch dann nach § 255 Abs 1 ASVG zu beurteilen ist, wenn die während des Lehrverhältnisses erworbenen Beitragsmonate überwiegen (SSV... mehr lesen...