Norm: ASVG §255 Abs2 Bb
Rechtssatz: Eine Kellnerin, die sich durch praktische Arbeit ca 85 Prozent der Kenntnisse und Fähigkeiten einer gelernten Kellnerin angeeignet hat und daher in der Lage ist , den Anforderungen, die in einem nicht der gehobenen Gastronomie angehörenden Landgasthof oder in einem Ein-Sterne Restaurant bis Drei-Sterne-Restaurant an gelernte Kellner und Kellnerinnen gestellt werden, zu genügen, übt einen angelernten Beruf im ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2
Rechtssatz: Angelernter Bodenleger vor AusführungsV zum BerufsausbildungsG (Bodenleger-Ausbildungsverordnung BGBl 1994/1087). Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Rs 375/99i. Diese ist nunmehr unter RW0000696 abrufbar. Entscheidungstexte 7 Rs 87/95 Entscheidungstext OLG Wien 27.09.1995 7 Rs 87... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 Da
Rechtssatz: Benötigt ein angelernter Berufskraftfahrer aus medizinischer Sicht über die nach dem AZG zugestandenen Pausen hinaus einen häufigeren Wechsel der Körperhaltung, ist die Feststellung nötig, ob es eine ausreichende Anzahl von derartigen Lenkerarbeitsplätzen gibt. Entscheidungstexte 10 ObS 289/94 Entscheidungstext OGH 28.03.1995 10 ObS 289/94 V... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 Ba
Rechtssatz: Zur Prüfung der Frage, ob der Versicherte Berufsschutz erworben hat, reicht die Feststellung der Bezeichnung des ausgeübten Berufes nicht aus, es ist vielmehr die Feststellung des genauen Inhaltes der Tätigkeit erforderlich, die der Versicherte verrichtet hat. Entscheidungstexte 10 ObS 270/94 Entscheidungstext OGH 06.12.1994 10 ObS 270/94... mehr lesen...