Norm
ASVG §255 Abs2 BbRechtssatz
Eine Kellnerin, die sich durch praktische Arbeit ca 85 Prozent der Kenntnisse und Fähigkeiten einer gelernten Kellnerin angeeignet hat und daher in der Lage ist , den Anforderungen, die in einem nicht der gehobenen Gastronomie angehörenden Landgasthof oder in einem Ein-Sterne Restaurant bis Drei-Sterne-Restaurant an gelernte Kellner und Kellnerinnen gestellt werden, zu genügen, übt einen angelernten Beruf im Sinne des § 255 Abs 2 ASVG aus.
Entscheidungstexte
Schlagworte
%European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089157Dokumentnummer
JJR_19951114_OGH0002_010OBS00200_9500000_001