RS OGH 1995/11/14 10ObS200/95, 10ObS361/98f

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Veröffentlicht am 14.11.1995
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Norm

ASVG §255 Abs2 Bb

Rechtssatz

Eine Kellnerin, die sich durch praktische Arbeit ca 85 Prozent der Kenntnisse und Fähigkeiten einer gelernten Kellnerin angeeignet hat und daher in der Lage ist , den Anforderungen, die in einem nicht der gehobenen Gastronomie angehörenden Landgasthof oder in einem Ein-Sterne Restaurant bis Drei-Sterne-Restaurant an gelernte Kellner und Kellnerinnen gestellt werden, zu genügen, übt einen angelernten Beruf im Sinne des § 255 Abs 2 ASVG aus.

Entscheidungstexte

Schlagworte

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European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089157

Dokumentnummer

JJR_19951114_OGH0002_010OBS00200_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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