Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 6. 12. 1996 eingebrachten Räumungsklage die Räumung des von der Beklagten gemieteten Einfamilienhauses sowie letztlich die Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 149.199,35 sA; die Beklagte habe in den Monaten August 1996 bis Juni 1998 keinen Mietzins bezahlt, sodass der Klagsbetrag aushafte. Die Beklagte beantragt die Klagsabweisung und wendete im Wesentlichen ein, sie habe mit der Klägerin vereinbart, dass die von ihr für das Mi... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war in einen im Jahr 1969 von einem Rechtsvorgänger geschlossenen Mietvertrag eingetreten. Das Mietobjekt besteht aus einem Geschäftsraum und einem Magazin. Das Objekt darf nur für Lagerzwecke verwendet werden. Neben diesem Objekt befindet sich eine Wohnung, die die Beklagte ebenfalls gemietet hat. Die Vorschreibung der Mietzinse erfolgte getrennt. Die klagenden Vermieter begehren die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes (nach Einschränkung) von 10.85... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten zuletzt 272.870,56 S an rückständigen Mietzinsen und Betriebskosten sowie die Räumung des von der Beklagten gemieteten Objektes. Das Erstgericht entschied mit Teilurteil über das Zahlungsbegehren. Es verpflichtete die Beklagte zur Zahlung von 254.611,36 S. Eine ausdrückliche Abweisung des Mehrbegehrens unterblieb, doch ergibt sich aus der Urteilsbegründung, dass das Mehrbegehren nicht berechtigt sei. Das Erstgericht entsch... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümer, der Beklagte Bestandnehmer der Liegenschaft W*****. Mit der Klage zu 5 C 1510/96h des Erstgerichtes nimmt die Klägerin den Beklagten wegen eines seit Juli 1995 aufgelaufenen Zinsrückstandes in Anspruch, den sie zunächst mit S 931.004,76 bezifferte; später dehnte sie das Zahlungsbegehren auf S 2,341.841,79 aus. Unter Berufung auf diesen behaupteten Zinsrückstand begehrt die Klägerin zu 15 C 1201/96t des Erstgerichtes die Räumung... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** und Wohnungseigentumsorganisatorin der Wohnhausanlage ***** in *****. Die Beklagten sind aufgrund des Anwartschaftsvertrages vom 22. 6. 1992 Wohnungseigentumsbewerber hinsichtlich der Wohnung top Nr 1 in diesem Haus. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von S 3,111.100 vereinbart, der sich aus S 388.100 Grundkosten, S 2,527.600 Baukosten Preisbasis März 1991 und aus S 195.400 Aufschließungskosten z... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zum Verständnis ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zwar hätte in einem Rechtsstreit über die Zahlung des Mietzinsrückstandes und Räumung über das Mietzinsbegehren mit Teilurteil entschieden werden müssen; dem Gericht steht aus prozessökonomischen Gründen kein Wahlrecht zwischen der Beschlussfassung nach § 33 Abs 2 und 3 MRG und der Fällung eines Teilurteils zu (1 Ob 253/98g). Da eine trotzdem erfolgte Beschlussfassung nach § 33 Abs 2 MRG aber nur eine Mangelhaftigk... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte im Zuge der wegen Bezahlung des Mietzinses und Räumung des Mietgegenstandes geführten verbundenen Rechtsstreite gemäß § 33 Abs 2 und 3 MRG den Betrag des geschuldeten Mietzinses mit S 39.173,-- fest. Das Erstgericht stellte im Zuge der wegen Bezahlung des Mietzinses und Räumung des Mietgegenstandes geführten verbundenen Rechtsstreite gemäß Paragraph 33, Absatz 2 und 3 MRG den Betrag des geschuldeten Mietzinses mit S 39.173,-- fest. Das ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß es sich beim vorliegenden Rechtsmittel, welches nach (rechtskräftiger) Zurückweisung der Vorstellung samt Antrag auf Abänderung des Ausspruches des Rekursgerichtes gemäß § 14a AußStrG nunmehr dem Obersten Gerichtshof vorgelegt worden ist, entgegen seiner (gemäß § 84 Abs 2 ZPO nicht nachteiligen) Bezeichnung nicht um einen ordentlichen, sondern vielmehr außerordentlichen Revisionsrekurs im ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1 MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von den Beklagten die Bezahlung von rückständigem Mietzins und die Räumung des Bestandobjekts. Die Beklagten gestanden als richtig zu, keine Mietzinse zu bezahlen, wendeten jedoch ein, ein Mietzinsrückstand bestehe nicht, weil mit der Voreigentümerin eine Mietzinsvorauszahlung bis 31. 12. 2010 vereinbart worden sei, wovon die Klägerin Kenntnis gehabt habe. Darüber hinaus werde eine Gegenforderung von S 200.000 eingewendet, weil der Erstbeklagte au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1 MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Vermieterin, die Beklagten sind Mieter einer Wohnung in einem Haus in der Stadt Salzburg. Der Bestandvertrag datiert vom 6. April 1992. Die Beklagten beantragten in der Folge bei Gericht die Herabsetzung des Mietzinses. Dieses Verfahren wurde am 21. Februar 1996 durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. Nach dessen Inhalt beträgt der „monatliche Nettohauptmietzins“ ab 1. Jänner 1996 2.000 S (Pkt. 1). Die Beklagten sind verpflichtet, der Klä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der W***** GmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin), der mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 24. 8. 1994, S 69/94, eröffnet wurde. Die Gemeinschuldnerin schloß als Liegenschaftseigentümerin am 23. 9. 1991 mit dem Beklagten einen schriftlichen Mietvertrag über ein Dreifamilienhaus samt Garten und zwei Gartenhäuschen in ***** F*****. Die Baubewilligung stammt vom 28. 9. 1961; die Kollaudierung fan... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Vermieterin, die Beklagte Mieterin der Wohnung ***** Straße *****. Unbestritten ist, daß das Bestandverhältnis vor Klagseinbringung beendet war. Die klagende Partei begehrte den Zuspruch von S 17.327,13 an Kosten für die Instandsetzung des Mietobjektes (§ 1111 ABGB). Die Beklagte bestritt das Klagebegehren und wendete bis zur Höhe des Klagsbetrages eine Ablöseforderung für in der Wohnung verbliebene Investitionen (Heizkörper) ein. Die Klägerin war... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs2 B2 MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 WEG 1975 §24 Abs4 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG §... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 23.6.1986 einen Anwartschaftsvertrag abgeschlossen, in dem der Beklagten von der Klägerin hinsichtlich der Wohnung Nr.3 im Haus ***** der Erwerb von Wohnungseigentum zugesichert wurde; mittlerweile ist die Wohnung übergeben und auch der Kaufvertrag von beiden Seiten unterfertigt. Laut Anwartschaftsvertrag hatte die Beklagte für die Wohnung Eigenmittel von S 234.748,-- an die Klägerin zu zahlen, und zwar S 23.000,-- bis zum 30.6.1986, weit... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies - in den beiden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtssachen - das Begehren der (Wohnungs)Mieterin gegenüber der Vermieterin auf Rückzahlung zuviel bezahlter Pauschalmietzinse von 26.652,56 S sA ab und gab dem Begehren der Vermieterin auf Zahlung rückständigen Pauschalmietzinses von 1.635 S sA statt. Das Gericht zweiter Instanz änderte dieses Urteil zugunsten der Mieterin lediglich im Zinsenzuspruch an die Vermieterin ab un... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer eines Hauses in M*****, das teilweise an die beklagte Partei vermietet ist, die dort einen Lebensmittelhandel betreibt. Der Kläger behauptete, die beklagte Partei habe um eine gewerberechtliche Konzession für das Gastgewerbe mit der Betriebsart "Buffet" angesucht und habe vor, die vereinbarte Benützungsart entsprechend zu ändern. Der Kläger sei nicht verpflichtet, diese Benützungsänderung hinzunehmen. Er begehrte daher, die beklagte Partei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte vor, der Erstbeklagte habe sein in dem vom Kläger gemieteten Geschäftslokal betriebenes Textilhandelsunternehmen an die Zweitbeklagte übertragen, weshalb die beiden Beklagten im Sinne des § 12 Abs 3 MRG nunmehr zur Zahlung eines ortsüblichen Mietzinses verpflichtet seien. Demgemäß begehre er mit der vorliegenden Klage für die Zeit vom 1.11.1989 bis 28.2.1991 die Differenz zwischen dem bisherigen Mietzins von monatlich S 500,- und dem ortüblichen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In dem wegen Zahlung von Mietzinsrückständen und Räumung anhängigen Verfahren hat das Gericht zweiter Instanz der Berufung des Beklagten gegen das klagsstattgebende Ersturteil keine Folge gegeben und ausgesprochen, daß die Revision hinsichtlich des Zahlungsbegehrens jedenfalls unzulässig, hinsichtlich des Räumungsbegehrens nicht zulässig sei. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichtes ist jedoch die Revision gegen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, daß sie Mieterin eines Gasthauslokales samt Nebenräumen in dem im Eigentum der Beklagten stehenden Haus sei. Der unmittelbare Eingang zum Mietobjekt erfolge von einem Hof aus, dessen Eingänge zu beiden Seiten in den jeweils vorbeiführenden Straßen liegen. Die Eingangstore seien bisher in der Zeit von 7,30 Uhr bis 23 Uhr offengehalten worden, nunmehr - seit die Klägerin den Gasthausbetrieb auch am Wochenende führen wolle - sei vom Liegensch... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat in den von ihr seit 5.2.1963 gemieteten Räumen in Bregenz, Montfortstraße 9/5, den Versicherungsmaklerbetrieb ihres 1958 verstorbenen Gatten Dr.Johann R***** bis 1990 als Witwenbetrieb allein weitergeführt. Ende 1989 wurde dieser Betrieb in die Dr.iur Johann R***** GesmbH & Co KG umgewandelt. Der Kläger ist an dieser Gesellschaft mit seiner Gattin mit 49 % beteiligt und ist ihr Geschäftsführer. Der Beklagten stehen die restlichen 51 % der Antei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses in K*****. Aufgrund des Mietvertrages vom 15.1.1964 war das im Erdgeschoß dieses Hauses gelegene Geschäftslokal mit dem Eingang ***** gegen einen monatlichen Mietzins von S 800,-- wertgesichert nach dem Lebenshaltungskostenindex für K***** vermietet. Die Hauptmietrechte gingen aufgrund Unternehmensveräußerung im April 1989 auf die Beklagte über. Mit Bescheid des Magistrats der Landeshauptstadt K***** vom 31.7.1989, ***** wurde über ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei den Betrag von S 26.576,-- samt Anhang an rückständigen Mietzinsen für die Monate Dezember 1990 und Jänner 1991 - der Zahlungsverzug der beklagten Partei sei grob fahrlässig -, die Feststellung, daß das zwischen den Streitteilen bestehende Bestandverhältnis aufgelöst sei sowie die Räumung des (im einzelnen bezeichneten) Bestandobjektes. Die beklagte Partei wandte ein, es sei wegen der gänzlichen und teilweisen ... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 KZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z2 I MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 KZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z2 I MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1988 erwarb der Kläger von einer Althausverwertungsgesellschaft Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft mit Althaus im 10. Wiener Gemeindebezirk zum Zwecke der
Begründung: von Wohnungseigentum an der im Erdgeschoß gelegenen Wohnung top.Nr.1. Das Eigentumsrecht des Klägers an den Miteigentumsanteilen, mit welchen das Wohnungseigentum untrennbar verbunden werden soll, ist grundbücherlich einverleibt und die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht fällte über das gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB auf Räumung und Zinszahlung gerichtete Klagebegehren ein Teilurteil (ON 10), mit dem es dem Begehren auf Bezahlung des Bestandzinses im Betrag von S 49.000 s.A. stattgab. Das Berufungsgericht bestätigte mit dem angefochtenen Urteil dieses Teilurteil. Es sprach aus, daß der von der Bestätigung betroffene Wert des Streitgegenstandes S 300.000 übersteige. Das Erstgericht fällte über das gemäß Paragraph 1118, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Klage vom 21.7.1989 begehrte die klagende Partei von der beklagten Partei mit dem Vorbringen, diese schulde trotz Mahnung die Mietzinse für Juni und Juli 1989, einen Betrag von S 5.386,40 und die Verurteilung zur Räumung des gemieteten Bestandobjektes. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 6.10.1989 brachte die klagende Partei vor, die eingeklagten Rückstände seien im September 1989 bezahlt worden; es hafte jedoch noch der Mietzins für Aug... mehr lesen...