Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Herbert Holzinger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Norbert Wie... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind Mehrheitseigentümer einer Liegenschaft. Die beklagte Partei ist Mieterin von Büroräumen, einer Verkaufsfläche und von zwei Ausstellungsplätzen im Ausmaß von 560 m² und 420 m². Ein weiterer 27/168-Anteil steht im Eigentum von I***** P*****. Die beklagte Partei bezahlt monatlich 785 EUR Mietzins. Die Kläger begehren unter Berufung auf eine Rechtsnachfolge auf Mieterseite angemessenen Mietzins in Höhe von 128.279,70 EUR sowie Räumung. Das Erstger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Veith und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christine A*****, vertreten durch Dr. Josef Olischar und Dr. Johannes Olischar, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei L*****, vertreten durch Dr. Nikolaus Altmann, Recht... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verurteilte den beklagten Mieter zur Zahlung des Aufwands für von ihm aufgrund des Mietvertrags geschuldeter, aber verweigerter Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten und darüber hinaus zur Räumung des Bestandobjekts, weil die Verweigerung der vertraglich geschuldeten Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten die vertraglich vereinbarte Auflösung des Bestandverhältnisses aus wichtigem Grund rechtfertige. Überdies bilde die Weigerung des Mi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte vom Beklagten einerseits 3.682,61 EUR sA an rückständigen Mietzinsen und andererseits die Räumung zweier in Bestand gegebener Geschäftsräumlichkeiten. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren im Wesentlichen statt. Der Beklagte erhob nur gegen den Zuspruch von Mietzinsforderungen im Ausmaß von 2.625,85 EUR sA Berufung. Das Berufungsgericht gab dieser Berufung in der Hauptsache nicht, sondern nur im Zinsenbegehren teilweise Folge. Es sprach unter Hinwei... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Mieter einer im Haus der Kläger gelegenen Wohnung. Die Kläger brachten gegen ihn zwei separate Klagen wegen Räumung und wegen Zahlung von rückständigem Mietzins in Höhe von 3.090,48 EUR ein. Beide Verfahren wurden vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Das Erstgericht gab beiden Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht hob die Entscheidung im Aufkündigungsstreit auf und bestätigte mittels Teilurteils die Entscheidung ü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118ZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z2 IMRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: Das im Räumungsverfahren über den Zwischenstreit über die Höhe des Mietzinsrückstandes ergangene Teilurteil ist, wenn der Streitwert zwar nicht S 260.000,- aber S 52.000,- übersteigt, mit außerordentlicher Revision anfechtbar. Entscheidungstexte 8 Ob 176/01t Entscheidungstext OGH 25.10.2001 8 Ob 176/0... mehr lesen...