Norm: MRG §33 Abs3 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin des Geschäftslokals Nr.5 im Hause der Kläger in Wien *****. Die Kläger erklärten die Auflösung des Mietvertrages aus dem Grunde des § 1118 zweiter Fall ABGB und begehrten mit der am 12.6.1986 eingebrachten Klage die Räumung des Bestandobjektes und einen Mietzinsrückstand von S 24.542,30 s. A. Über beide Begehren erging am 29.8.1986 ein Versäumungsurteil, das formell in Rechtskraft erwuchs und aufgrund dessen die Kläger Räumungsexekut... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 E ABGB §936 IV MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 ABGB § 521 heute ABGB § 521 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 936 heute ABGB § 936 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 362 KG M***** mit dem darauf errichteten Haus M***** Nr. 286. Mit Wohnungsrechtsvertrag vom 23.1.1981 wurde der Beklagten - einer Schwester der Zweitklägerin - sowie ihrer Mutter die Dienstbarkeit des Wohnrechtes "in den beiden Zimmern im ersten Stock oberhalb der Küche und des Bades und wenn dieses Wohnungsrecht nur noch einer Person zusteht, so in dem Zimmer über der Küche ..., mit dem Recht, alle ... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3ZPO idF WGN 1989 §528 Abs2 Z2 K MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 3... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte im Zuge eines wegen Bezahlung des Mietzinses und Räumung des Mietgegenstandes geführten Rechtsstreits gemäß § 33 Abs 2 und 3 MRG den Betrag des geschuldeten Mietzinses mit 392.700 S fest. Das Erstgericht stellte im Zuge eines wegen Bezahlung des Mietzinses und Räumung des Mietgegenstandes geführten Rechtsstreits gemäß Paragraph 33, Absatz 2 und 3 MRG den Betrag des geschuldeten Mietzinses mit 392.700 S fest. Das Rekursgericht gab dem von den... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Rekursgericht ist keine Aktenwidrigkeit unterlaufen. Die Klägerin hat ihre Räumungsklage auf einen qualifizierten Mietzinsrückstand des Beklagten iS des § 1118, zweiter Fall, ABGB betreffend die Monate 7 und 8/88 gestützt und das von ihr ursprünglich damit verbundene (Mietzins)Zahlungsbegehren bereits in der ersten Tagsatzung am 27.10.1988 wegen "Zahlung des Beklagten nach Klageeinbringung" auf Kosten eingeschränkt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 41.776,08 sA und - gestützt auf § 1118 Fall 2 ABGB - auf Räumung in Anspruch. Im Zuge dieses Verfahrens hat das Erstgericht gemäß § 33 Abs 2 Satz 2 und Abs 3 MRG ausgesprochen, daß der Mietzinsrückstand für die Zeit vom Jänner 1982 bis Oktober 1984 S 41.776,08 samt Zinsen betrage. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Beklagten Folge, hob den erstgerichtlichen Beschluß auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mehrheitseigentümerin des Hauses Naglergasse 5 im 1. Wiener Gemeindebezirk und begehrte als Vermieterin vom beklagten Mieter von Kellerräumlichkeiten im erstgerichtlichen Verfahren 48 C 389/85 die Zahlung eines rückständigen Mietzinses in der Höhe von S 89.928,50 und im erstgerichtlichen Verfahren 48 C 113/86 die Zahlung weiterer rückständiger Mietzinsbeträge von S 93.998,69 sowie die Räumung der Kellerräumlichkeiten. Der Beklagte beantragte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte E gentümerinnen des Hauses Salzburg, Ferdinand Porsche-Straße Nr. 7. Die Beklagten sind aufgrund des Mietvertrages vom 26.November/13.Dezember 1985 Mieter einer Zweizimmerwohnung mit Küche, Bad, WC, Vorraum und Balkon in diesem Hause. Die Klägerinnen begehrten von den Beklagten die Bezahlung rückständiger Mietzinse seit Jänner 1987 von S 16.408,25. Außerdem stellten sie unter Bezugnahme auf § 1118 ABGB das Begehren, die Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung hängt nicht von der aufgeworfenen Rechtsfrage ab. Die angefochtene Entscheidung betrifft einen Beschluß iS des § 33 Abs. 2 MRG. Unter dem geschuldeten Betrag iS dieser Bestimmung ist nur der der Vertragsauflösung nach § 1118 ABGB zugrunde liegende Mietzinsrückstand selbst zu verstehen, nicht aber auch etwaige Nebengebühren und Kosten (MietSlg. 30.474/12). Weitere, im Verlaufe des Verfahrens fällig werd... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und die Beklagte sind je zu einem Drittel Eigentümer der Liegenschaft mit dem Haus Wien-Landstraße, Beatrixgasse 19. Die Beklagte ist gleichzeitig Mieterin der Wohnung Nr. 16 in diesem Haus. Die Kläger begehrten mit der Behauptung, daß ihnen die Beklagte die Erstattung von Betriebskosten für die Monate Mai bis November 1984 und Jänner 1985 (S 17.385,24) und den Erhaltungsbeitrag für den Zeitraum von Mai 1984 bis Jänner 1985 (S 20.460,--) in der auf deren D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zum Vorverständnis der Prozeßlage ist aus den Vorprozessen festzuhalten, daß der 1970 gestorbene Ehemann der Beklagten und Vater des Klägers in den 20er-Jahren von seinem Vater eine städtische Liegenschaft geerbt, in den 30er-Jahren ein Erzeugungsunternehmen gegründet und dieses in einigen Räumen des auf der ererbten Liegenschaft stehenden Gebäudes betrieben sowie in den späten 40er-Jahren in eine mit der Beklagten gegründete offene Handelsgesellschaft einge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 C MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 ZPO §228 A1 ZPO §228 B3aa ABGB § 1096 heute ABGB § 1096 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und Elmar P*** taten sich 1983 zu einem Projekt zusammen, in dem Haus in Salzburg, Hubert Sattler-Gasse 3 einen als Wintergarten bezeichneten Durchgang mit einem Kaffeehaus, Handelsgeschäften sowie Ausstellungs- und Veranstaltungsräumlichkeiten zu schaffen. Sie wollten die dazu benötigten Räume mieten, ausgestalten und untervermieten und eine Passage von der Hubert Sattler-Gasse zur Franz Josef-Straße errichten. Die Beklagte hat im Jahr 1983 die im Anschlu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte mit ihrer am 11.Mai 1984 beim Erstgericht eingelangten Klage unter Berufung auf § 1118 ABGB das Urteil, daß der zwischen den Parteien über näher bezeichnete Wohnräume (samt Inventar) abgeschlossene Mietvertrag aufgehoben und der Beklagte verpflichtet sei, diese Räumlichkeiten von den persönlichen Fahrnissen geräumt der Klägerin zu übergeben. Im Klagsrubrum waren lediglich die Bemessungsgrundlagen des Gerichts- und Justizverwaltungsgebührenges... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger kündigten den Beklagten die im 2.Stock des Hauses Klosterstraße Nr.4 in Linz hofseitig gelegene Wohnung zum 31. Juli 1985 auf. Als Kündigungsgrund wurde geltend gemacht, daß die Beklagten die im Mietvertrag vereinbarten Arbeitsleistungen nicht mehr erbringen. Die Beklagten erhoben rechtzeitig Einwendungen, beantragten die Aufhebung der Kündigung und brachten vor, daß sie die vereinbarten Arbeiten stets erbracht und den Mietzins stets bezahlt hätten. Am 17... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2 MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 ZPO §500 Abs2 IIB2 ZPO §527 Abs1 C ZPO §528 Abs1 Z5 F1 JN § 56 heute JN § 56 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 56 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 882,50 s.A. und zur Räumung der von ihr gemieteten Wohnung in Linz, Rathausgasse 5/II, weil er den Mietvertrag wegen des Zinsrückstandes gemäß § 1118 ABGB als aufgelöst erkläre. Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 882,50 s.A. und zur Räumung der von ihr gemieteten Wohnung in Linz, Rathausgasse 5/II, weil er den Mietver... mehr lesen...
Der Erstkläger ist Wohnungseigentümer von im Hause S, B-Straße 393, befindlichen Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von 110 m2 zuzüglich Kellerräumen, die er von der ISG zum Zwecke des Betriebes einer Imbißstube erworben hatte. Bei den Kaufgesprächen zwischen Josef T als Vertreter der ISG und dem Erstkläger wurde dieser darauf hingewiesen, daß eine Sperrstundenverlängerung über 20 Uhr nicht möglich sei, nur für Ausnahmefälle werde eine Verlängerung bis 21 Uhr in Kauf genommen. Mit Konz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097 ABGB §1438 AbMG §19 Abs2 Z1 A MRG §30 Abs2 Z1 MRG §33 Abs2 MRG §33 Abs3 ABGB § 1097 heute ABGB § 1097 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.0... mehr lesen...