Norm: MRG §3 Abs2 Z2a MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 3 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 3 gültig von 01.07.2000 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z4 WEG 2002 §28 Abs1 Z1 WEG 2002 §30 Abs1 Z1 MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 3 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 3 g... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2a MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 3 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 3 gültig von 01.07.2000 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1 MRG §3 Abs2 Z3 MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 3 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 3 gültig von 01.07.2000 bis 30... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1 MRG §3 Abs2 Z3 MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 3 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 3 gültig von 01.07.2000 bis 30... mehr lesen...
Norm: ABGB §5 MRG §3 Abs2 Z2a MRG §49g ABGB Art. 4 § 5 heute ABGB Art. 4 § 5 gültig ab 01.01.2005 MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3 MRG §3 Abs3 MRG §17 MRG §24 Abs1 MRG §43 Abs1 MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 3 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 Satz2 A2 ABGB §1096 Abs1 Satz2 C ABGB §1096 Abs1 Satz3 A2 ABGB §1096 Abs1 Satz3 C KSchG §28 Abs1 MRG §3 Abs2 Z1 ABGB § 1096 heute ABGB § 1096 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1096 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 E ABGB §1096 Abs1 A2 KSchG §9 MRG §3 Abs2 MRG §8 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ABGB § 1096 heute ABGB § 1096 gültig ab 01.01.1917 z... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3 MRG §3 Abs3 MRG §24 Abs1 MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 3 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 3 gültig von 01.07.2... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte mit Teilurteil das erstgerichtliche Urteil über das Mietzinszahlungsbegehren und hob mit Beschluss die Entscheidung über das Räumungsbegehren auf. Es ließ die ordentliche Revision gegen das Teilurteil zu, weil oberstgerichtliche Rechtsprechung zu den Fragen, ob der laut Mietvertrag zur Erhaltung des Bestandobjekts verpflichtete Mieter nach Ablauf der in § 933 (Abs 1) ABGB genannten Frist vom Vermieter noch die Behebung bei Übergabe des Be... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Aus dem Firmenbuch ergibt sich, dass sich die Firma der Nebenintervenientin geändert hat. Ihre Bezeichnung ist daher zu berichtigen. zu 2. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Wohnung in Wien. Vertreten durch die Nebenintervenientin vermietete sie diese Wohnung Ende April 2002 zu einem Hauptmietzins von 218 EUR an den Beklagten. Über Aufforderung des Geschäftsführers der Nebenintervenientin stellte der Beklagte im August 2002 die Mietzinszahlung ein, weil der Geschä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 C MRG §3 Abs2 Z2 ABGB § 1096 heute ABGB § 1096 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft * in *. Die beiden Antragsteller sind jeweils Wohnungseigentümer nebeneinander liegender Wohnungen, und zwar der Erstantragsteller der Wohnung top Nr 5 und die Zweitantragstellerin der Wohnung top Nr 4. Zwischen diesen beiden Wohnungen besteht ein Wanddurchbruch im Ausmaß von 58 x 190 cm, wodurch eine Verbindungstüre geschaffen wurde. Die Stärke der Wand, in der sich der Türdurchbruch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Unternehmerin iSd § 1 KSchG. Sie tritt im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mietverträgen, regelmäßig mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt und verwendet dabei Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter mit den im Folgenden dargestellten Bestimmungen. Die Beklagte ist Unternehmerin iSd Paragraph eins, KSchG. Sie tritt im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätig... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter des Geschäftlokals Top 2 im Haus *****. Die Antragsgegnerin ist die Vermieterin und Eigentümerin des Hauses. Das Erstgericht trug mit seinem Sachbeschluss der Antragsgegnerin gemäß den §§ 3, 4 und 6 MRG die Durchführung näher bezeichneter - im Revisionsrekursverfahren nicht mehr strittiger - Arbeiten auf. Das Erstgericht sprach dazu aus, dass „sämtliche (…) Erhaltungsarbeiten die hierzu erforderlichen Vor- und Nacharbeiten (umfassen).“ ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers Kurt M*****, vertreten durch Mag. Walter Krauß, dieser vertreten durch Mag. Christian Otto Meier, beide Mietervereinigung Österreichs, Landesorganisation Wien, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen die Antragsgegne... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1989 Mieterin einer Wohnung und seit 1996 auch einer Ordination in der im Wohnungseigentum der Antragsgegner stehenden Liegenschaft *****. Bei den vom Vermieter vor Vermietung an die Antragstellerin hergestellten Elektroinstallationen fehlt in der Wohnung ein Zusatzschutz, konkret ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von 30 mA. Aufgrund dieses fehlenden Schutzes besteht erhebliche Gesundheitsgefährdung der Mieterin wegen Gefah... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit ca 30 Jahren Mieterin einer Wohnung in der im Wohnungseigentum der Antragsgegner stehenden Liegenschaft *****. Im Bad der Wohnung ist im Bereich der Badewanne eine Wandleuchte montiert. Es fehlt ein Zusatzschutz, konkret ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von 30 mA. Aufgrund dieses fehlenden Schutzes besteht erhebliche Gesundheitsgefährdung der Mieterin wegen Gefahr eines Stromschlags. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag b... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind seit 1977 Mieter einer Wohnung in der im Wohnungseigentum der Antragsgegner stehenden Liegenschaft *****. Weil bei Abschluss des Mietvertrags die in der Wohnung befindlichen Elektroinstallationen nicht vorhanden bzw gänzlich veraltet waren, beauftragten die Antragsteller Professionisten mit der Durchführung der Elektroinstallationen. Bei den vorhandenen Elektroinstallationen fehlt ein Zusatzschutz, konkret ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Sachbeschluss das Begehren der Antragstellerin, die Zustimmung der Antragsgegner zu der von der Antragstellerin angestrebten Bauführung zu ersetzen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Jener Gartenteil, auf welchem die Antragstellerin ihren Zubau errichten wolle, sei im Grundbuch nicht als das von der Antragstellerin reklamierte Zubehör-Wohnungseigentum ausgewiesen und daher als allgemeiner Teil der Liegenschaft zu werten... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. Eva B*****, 2. Dr. Wolfgang B*****, beide *****, beide vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Brigitte A*****, 2. Univ.-Prof. Dr. Hans S*****, beide vertreten durch Karas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob der Liegenschaft EZ 667 GB ***** (Grundstücksadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Die Klägerin kaufte von der Beklagten die im Objekt *****, im Erdgeschoß gelegene Wohnung Top 3 (samt PKW-Stellplatz und Eigengarten) als sogenannten „erweiterten Rohbau”. In dieser Wohnung ließ die Klägerin dann Innenausbaumaßnahmen, nämlich eine Verkleidung der Decken mit Gipskartonplatten vornehmen. Oberhalb der Wohnung der Klägerin befindet sich die im Eigentum der... mehr lesen...
Begründung: Ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer errichteten die Antragsteller aus Anlass des Austausches einer Löffelsteinmauer durch eine Stahlbetonmauer als Hangstütze daran anschließend einen Zubau in der Größe von ca 23 m². Er besteht aus zwei Räumen (Sauna und Ruheraum einschließlich Kücheneinheit) und ist mit einem Glasportal nach Norden versehen. Der Zubau ist von Norden (Seeseite) her über eine Länge von ca 6,5 m erkennbar, im Süden (Straßenseite) geht sein Flachd... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1 MRG §23 MRG §24 Abs2 WGG §14 Abs1 Z7 MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 3 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 3 gülti... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 69/179-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit denen Wohnungseigentum an der im Erdgeschoß gelegenen Wohnung W 1 verbunden ist. Mit diesem Wohnungseigentumsobjekt ist als Zubehör-Wohnungseigentum die im Nutzflächenplan als „Garten 1 West" bezeichnete und auch als Garten gewidmete Fläche von 37,70 m² verbunden. Die Antragsgegnerin ist Miteigentümerin von 110/179-Anteilen der bezeichneten Liegenschaft, mit denen Wohnungseig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Sie bekämpft zur Wahrung von Verbraucherinteressen mehrere Klauseln in den von der beklagten Partei verwendeten Vertragsformblättern bzw Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei handelt es sich - soweit für das Revisionsverfahren von Belang - um folgende Bestimmungen: Die klagende Partei ist ein zur Verbandsklage gemäß Paragraph 29, Absatz eins, KSchG berechtigter Verein. S... mehr lesen...
Begründung: Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd §§ 20 Abs 3, 34 Abs 3, 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002. Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd Paragraphen 20, Absatz 3, 34, Absatz 3, 52, Absatz eins, Ziffer 6, WEG 2002. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Sachbeschluss des Rekursgerichts macht der Antragsteller in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Privatstiftung. Sie vermietet ungefähr 100 Wohnungen; die Hausverwaltung wird von einer Tochterfirma der Klägerin, der W* GmbH, geführt. Die Klägerin kaufte das Haus *, im September 1997. Unmittelbar danach begann sie mit Renovierungsarbeiten in der Wohnung Top Nr 1, welche Anfang 1998 abgeschlossen waren. Danach wurde die Wohnung vermietet. Im Herbst 1998 besichtigte die Beklagte mit einem Makler mehrfach die Wohnung. Die Wohnung war damal... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind die Eigentümer einer Liegenschaft und Vertragspartner der Antragstellerin als Mieterin der Wohnung top 16. Diese beantragte (unvertreten) bei der Schlichtungsstelle die Überprüfung der stark undichten Fenster der Wohnung, deren Austausch gegen Verbundglasfenster die einzige Möglichkeit wäre, alle Mängel zu beheben. Die Antragsgegner wendeten ein, die Mieterin habe „durch jahrelange Fehlnutzung wie falsches Heizverhalten, fixes Verschließen der Fe... mehr lesen...