Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §3 Abs3 Z2 litc
Rechtssatz: Ein früher benützbarer, nunmehr schadhafter Kamin stellt einen ernsten Schaden des Hauses iSd § 3 Abs 2 Z 2 MRG dar. Zugleich handelt es sich um eine privilegierte Arbeit iSd § 3 Abs 3 Z 2 lit c MRG, nämlich um die Aufrechterhaltung des Betriebs einer bestehenden Heizungsanlage, wobei irrelevant ist, ob noch andere Mieter diesen Kamin benützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §3 Abs3 Z2 litc
Rechtssatz: Ein früher benützbarer, nunmehr schadhafter Kamin stellt einen ernsten Schaden des Hauses iSd § 3 Abs 2 Z 2 MRG dar. Zugleich handelt es sich um eine privilegierte Arbeit iSd § 3 Abs 3 Z 2 lit c MRG, nämlich um die Aufrechterhaltung des Betriebs einer bestehenden Heizungsanlage, wobei irrelevant ist, ob noch andere Mieter diesen Kamin benützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A2MRG §3 Abs2 Z2MRG §3 Abs2 Z2 idF WRN 2006
Rechtssatz: Die Gefährdung der persönlichen Sicherheit des Bestandnehmers ist für die Frage der Zuordnung der Erhaltungspflicht nach dem MRG nicht maßgeblich. Ob sich aus der Bestimmung des § 1096 ABGB etwas anderes ergibt, ist nicht zu prüfen, wenn der Mieter die Verfahrensart nach § 37 MRG gewählt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 42/0... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs1MRG §3 Abs2MRG §3 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 3 Abs 3 Z 2 MRG nimmt keine Zuordnung von Erhaltungspflichten vor oder definiert solche, sondern nimmt nur eine Reihung der in § 3 Abs 1 und 2 MRG bezeichneten Arbeiten nach ihrer Dringlichkeit vor, wenn die Kosten der Erhaltungsarbeiten weder aus Mietzinsreserve noch aus künftigen Mietzinseinnahmen gedeckt werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A2MRG §3 Abs2 Z2MRG §3 Abs2 Z2 idF WRN 2006
Rechtssatz: Die Gefährdung der persönlichen Sicherheit des Bestandnehmers ist für die Frage der Zuordnung der Erhaltungspflicht nach dem MRG nicht maßgeblich. Ob sich aus der Bestimmung des § 1096 ABGB etwas anderes ergibt, ist nicht zu prüfen, wenn der Mieter die Verfahrensart nach § 37 MRG gewählt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 42/0... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §4 Abs2 Z2
Rechtssatz: Stand durch Jahrzehnte eine Gemeinschaftsanlage faktisch nicht zur Verfügung, gleich ob wegen Defekts oder weil sie nicht vorhanden war, kommt das Begehren auf Reparatur oder Neuherstellung einem Begehren auf Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes gleich. Entscheidungstexte 5 Ob 286/01x Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 286/01x... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §4 Abs2 Z2
Rechtssatz: Stand durch Jahrzehnte eine Gemeinschaftsanlage faktisch nicht zur Verfügung, gleich ob wegen Defekts oder weil sie nicht vorhanden war, kommt das Begehren auf Reparatur oder Neuherstellung einem Begehren auf Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes gleich. Entscheidungstexte 5 Ob 286/01x Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 286/01x... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §18MRG §18aMRG §19
Rechtssatz: Eine getrennte Überwälzung des Erhaltungsaufwands für allgemeine Teile des Hauses vor einer unmittelbar heranstehenden Sanierung auch des Inneren des Gebäudes und damit der unvermietbaren Wohnungen kommt nicht in Betracht. Es ist daher angesichts einer vom Antragsteller vorgenommenen Teilung der Arbeiten zu unterstellen, dass die an allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführten Arbeiten im E... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §18MRG §18aMRG §19
Rechtssatz: Eine getrennte Überwälzung des Erhaltungsaufwands für allgemeine Teile des Hauses vor einer unmittelbar heranstehenden Sanierung auch des Inneren des Gebäudes und damit der unvermietbaren Wohnungen kommt nicht in Betracht. Es ist daher angesichts einer vom Antragsteller vorgenommenen Teilung der Arbeiten zu unterstellen, dass die an allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführten Arbeiten im E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2MRG §3 Abs2 Z1MRG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Zur Geltendmachung von Schäden an der Malerei und an Tapeten ist der Mieter einer Wohnung selbst dann berechtigt, wenn zuvor der Vermieter Schäden an der Substanz des Hauses beheben muss. Entscheidungstexte 1 Ob 228/00m Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 228/00m 5 Ob 83/06a ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs1MRG §3 Abs2MRG §3 Abs3MRG §6 Abs1MRG §6 Abs4
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Vermieters, die im Gesetz aufgezählten Arbeiten als Erhaltungsarbeiten durchzuführen, hängt nicht von ihrer Finanzierbarkeit nach § 3 Abs 3 MRG ab. Der Einwand der mangelnden Kostendeckung durch den Vermieter ist nur im Fall des § 6 Abs 4 MRG zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 298/00k Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2MRG §3 Abs2 Z1MRG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Zur Geltendmachung von Schäden an der Malerei und an Tapeten ist der Mieter einer Wohnung selbst dann berechtigt, wenn zuvor der Vermieter Schäden an der Substanz des Hauses beheben muss. Entscheidungstexte 1 Ob 228/00m Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 228/00m 5 Ob 83/06a ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2MRG §3 Abs2 Z1MRG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Zur Geltendmachung von Schäden an der Malerei und an Tapeten ist der Mieter einer Wohnung selbst dann berechtigt, wenn zuvor der Vermieter Schäden an der Substanz des Hauses beheben muss. Entscheidungstexte 1 Ob 228/00m Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 228/00m 5 Ob 83/06a ... mehr lesen...