Norm
MRG §3 Abs1Rechtssatz
Die Verpflichtung des Vermieters, die im Gesetz aufgezählten Arbeiten als Erhaltungsarbeiten durchzuführen, hängt nicht von ihrer Finanzierbarkeit nach § 3 Abs 3 MRG ab. Der Einwand der mangelnden Kostendeckung durch den Vermieter ist nur im Fall des § 6 Abs 4 MRG zu prüfen.Die Verpflichtung des Vermieters, die im Gesetz aufgezählten Arbeiten als Erhaltungsarbeiten durchzuführen, hängt nicht von ihrer Finanzierbarkeit nach Paragraph 3, Absatz 3, MRG ab. Der Einwand der mangelnden Kostendeckung durch den Vermieter ist nur im Fall des Paragraph 6, Absatz 4, MRG zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114401Im RIS seit
28.12.2000Zuletzt aktualisiert am
05.08.2016