Norm
MRG §3 Abs2 Z1Rechtssatz
Kosten der Fernüberwachung des Liftes und der technischen Anlagen in der Garage, hier für die Miete von Datenleitungen, sind keine Betriebskosten. Sie sind, wie die Kosten der Störungsbehebung Erhaltungskosten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Fernüberwachung technischer AnlagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2010:RWZ0000157Im RIS seit
13.12.2010Zuletzt aktualisiert am
13.12.2010