Norm
MRG §3 Abs2 Z3Rechtssatz
Für die Forderung, Erhaltungskosten für Gemeinschaftsanlagen zu tragen, kommt es stets auf die zwischen den Mitgliedern der Nutzungsgemeinschaft und dem Vermieter maßgeblichen Vereinbarungen an.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Aufzugsgemeinschaft; Errichtungskosten; Reparaturkosten; BenutzungsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127519Im RIS seit
21.02.2012Zuletzt aktualisiert am
21.02.2012