Begründung: Dem Kläger war auf Grund einer 1979 mit den Eigentümern eines Hauses in Wien-Ottakring getroffenen Vereinbarung das Recht eingeräumt, sämtliche im Haus freiwerdenden Wohnungen neu zu vermieten, um ihm so die Möglichkeit zu geben, bei freiwerdenden Wohnungen höhere Mietzinse als die gesetzlich vorgeschriebenen zu erzielen. Der Kläger gab dem Beklagten im Jänner 1980 die Wohnungen top 35 und 36 für zwei Jahre, vom Februar 1980 an die Wohnung top 37 für drei Jahre und sei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist wohl nunmehr herrschende Rechtsprechung, daß Umgehungsabsicht auch nachträglich enstehen und dann die Rechtsfolgen des § 2 Abs 3 MRG auslösen kann (WoBl 1992/161; 5 Ob 148/95 unter Hinweis auf 5 Ob 81/95 und 5 Ob 1023/95). Dies ist bei dem hier gegebenen Sachverhalt vertretbarer Weise zu verneinen: der Hauptmieter wird vom Vermieter nicht vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer aus dem Vertrag entlassen; e... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG §7 Abs3 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.200... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom später als Hauptmieter anerkannten formellen Untermieter an den "Untervermieter" geleisteten Mietzinszahlungen sind dem Liegenschaftseigentümer als im Sinne des § 2 Abs 3 MRG erwachsenen Vertragspartner mit Wirkung ex tunc zuzurechnen. Daraus folgt die Rückzahlungspflicht des Liegenschaftseigentümers. Die vom später als Hauptmieter anerkannten formellen Untermieter an den "Untervermieter" geleisteten Mietzi... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungstelle - seine Anerkennung als Hauptmieter (§ 2 Abs 3 MRG) der Wohnung top Nr 6 im Haus *****. Der Erstantragsgegner sei Eigentümer dieses Hauses, der Zweitantragsgegner Hauptmieter der genannten Wohnung, in Wahrheit jedoch nur Strohmann für den Hauseigentümer. Der Antragsteller begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungstelle - seine Anerkennung als Hauptmieter (Para... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht wies den Antrag der Antragstellerin auf Anerkennung als Hauptmieterin ab. Es ging dabei unter anderem davon aus, daß es im gegenständlichen Haus von seiten der Hausinhabung einen genauen Plan für die Sanierung der Substandardwohnungen gegeben hatte, die erforderlichen Mittel vom Erstantragsgegner als Hauseigentümer jedoch nicht aufgebracht werden konnten. Mit der Zweitantragsgegnerin, die bereit war, die Finanzierung... mehr lesen...
Begründung: Die G***** AG war im Jahr 1981 grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** und beabsichtigte zum damaligen Zeitpunkt den Umbau und die Renovierung des sich auf dieser Liegenschaft befindlichen G***** sowie die
Begründung: von Wohnungseigentum an der gesamten Liegenschaft. Über ihren Antrag hin setzte das Erstgericht mit Beschluß vom 14.7.1981 zu MSch 9/81 gemäß § 3 Abs 1, §§ 5, 26 Abs 1 Z 1 Abs 2 und Abs 3 WEG für die selbständigen Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Feststellung, daß ihr gegenüber von August 1988 bis Mai 1991 das gesetzliche Zinsausmaß durch Einhebung des zu 5 Msch 9/85 des Erstgerichtes bewilligten erhöhten Hauptmietzinses überschritten worden sei, weil die beantragten Arbeiten nicht innerhalb eines Jahres durchgeführt worden seien, und es möge daher den Antragsgegnern die Rückzahlung der zuviel eingehobenen Beträge aufgetragen werden. Die Antragsgegner beantragten die ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten S 57.398,39 sA und die Räumung der an ihn vermieteten Wohnung Nr 13 in seinem Haus ***** Wien, W*****, mit dem Vorbringen, der Beklagte schulde den eingeklagten Betrag an rückständigen Mietzinsen für die Monate April 1990 bis Mai 1993. In dem vom Beklagten mit der Firma S***** GesmbH abgeschlossenen Untermietvertrag sei ein monatlicher wertgesicherter Mietzins von S 1.650,-- zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer vereinbart word... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 1 MRG angerufene Erstgericht stellte antragsgemäß fest, daß die Antragstellerin Hauptmieterin der Wohnung top Nr 14 im Haus ***** ist. Es ging hiebei von folgendem Sachverhalt aus: Das gemäß Paragraph 40, Absatz eins, MRG angerufene Erstgericht stellte antragsgemäß fest, daß die Antragstellerin Hauptmieterin der Wohnung top Nr 14 im Haus ***** ist. Es ging hiebei von folgendem Sachverhalt aus: Der Zweitantragsgegner (Hauptmieter) bewohnte die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist auf Grund des Schenkungsvertrages vom 21.9.1990, verbüchert am 24.9.1992 nach ihrer Großmutter Emma K***** Miteigentümerin des Hauses M*****, an dem Wohnungseigentum begründet ist; mit dem Miteigentumsanteil ist das dingliche Recht auf Benützung der Wohnung top 2 verbunden. Die Klägerin begehrt von den Beklagten die Räumung dieser von ihnen ohne Rechtstitel benützten Wohnung (samt Kellerabteil). Im Mietvertrag zwischen Emma K***** und G... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller begehrte bei der Schlichtungsstelle die Feststellung, die Antragsgegner hätten seit 1.7.1991 (letzte Verhandlung vor der Schlichtungsstelle: 25.5.1993) das gesetzlich zulässige Zinsausmaß um monatlich je S 245,99 (Liftbetriebskosten) überschritten. Die Zweitantragstellerin - Mitmieterin der auch vom Erstantragsteller gemieteten Wohnung - trat erst im Verfahren vor dem Gericht als Antragstellerin auf. Sie begehrte und brachte vor wie der... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b MRG §2 Abs3 MRG §37 Abs3 ZPO §461 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 ... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist, daß zunächst die Ehegatten Isabella A***** und Pervin A***** gemeinsam ihre Anerkennung als Hauptmieter begehrten. Im Zuge des Verfahrens bei Gericht wurde - nach Ehescheidung und Verzicht der Isabella A***** auf Mietrechte an dieser Wohnung - der Antrag auf den Antragsteller Pervin A***** eingeschränkt (AS 13 in ON 4). Der Revisionsrekurs wurde nur noch von dem
Kopf: dieser Entscheidung genannten Antragsteller erhoben, obgleich die Vorinsta... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 ZPO §411 Aa MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.200... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf § 2 Abs 3 MRG gestützte Begehren der Antragsteller auf Anerkennung als Hauptmieter mit der
Begründung: ab, die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 2 Abs 3 MRG seien nicht erfüllt, weil die formell als Untermietsverträge bezeichneten Vereinbarungen mit dem Drittantragsgegner abgeschlossen worden seien, der Miteigentümer des Hauses zu einem Viertel gewesen sei und dem das alleinige Nutzungsrecht hieran von den übrigen Miteigentüme... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 10.12.1992 wurde der Verpflichtete unter anderem schuldig erkannt, der betreibenden Partei das Bestandobjekt top Nr 9 bis 11 im Haus *****bestehend aus vier Zimmern und Küche im Ausmaß von 110 m2, geräumt von sämtlicher eigener Fahrnis zu übergeben. Mit Beschluß vom 30.3.1993 wurde auf Antrag der betreibenden Partei die zwangsweise Räumung dieser Wohnung bewilligt; der Räumungstermin wurde für 30.6.1993, 7 Uhr, festgesetzt. Am 13.5.1... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Eigentümerin des zweistöckigen Hauses S*****gasse 28 in W*****. Sie hat es am 18.3.1991 von der V***** reg. Gen.mbH gekauft, die das Haus als Lager und Büro verwendet hatte. Weder im ersten noch im zweiten Stock des Hauses gab es damals Zwischenwände, sieht man - wie den Umbauplänen entnommen werden kann - von einer Wohnung im Obergeschoß ab. Die Erstantragsgegnerin wollte das Haus zunächst umbauen und erstellte im Juli 1991 auch einen... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Parteien haben von den beiden Eigentümern zwei Häuser, davon eines mit Ausnahme des Stiegenhauses und des zweiten Obergeschoßes, und ein Grundstück, auf dem sich ein Hof und die Zufahrt zu einem der beiden Häuser befinden, gemietet und ihrerseits alle gemieteten Bestandobjekte an die verpflichteten Parteien vermietet. Diese wurden aufgrund einer von den betreibenden Parteien eingebrachten, den verpflichteten Parteien am 4.2.1994 durch Hinterlegung ... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG §29 Abs1 Z3 litc MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis ... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilsachbeschluß vom 26.4.1993 stellte das Erstgericht fest, daß alle Antragsgegner mit Ausnahme des Djuro P***** (16), dessen Feststellungsbegehren abgewiesen wurde, Hauptmieter der von ihnen benützten Wohnungen im Haus S***** Straße Nr 96 in *****Wien sind. Das Rekursgericht wies auch noch das Feststellungsbegehren der Antragsteller Medayin A***** (1.) und Ahmad Falahi M***** K***** (10.) ab, bestätigte jedoch im übrigen die erstinstanzliche Entscheidung. Da... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehrten die Verurteilung des Beklagten zur Übergabe der von diesem gemietet gewesenen Wohnung geräumt von dessen Fahrnissen und brachten hiezu vor, sie seien als Käufer der Liegenschaft nicht dem von diesem eingeleiteten Verfahren zu dessen Anerkennung als Hauptmieter beigezogen gewesen, sie hätten erst durch Akteneinsicht festgestellt, daß der Beklagte zuletzt im Wintersemester 1988/89 und im Sommersemester 1990 als ordentlicher Hörer inskribiert... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Das von den Antragsgegnern gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers auf Anerkennung als Hauptmieter der Wohnung top Nr. 12 im Haus 1100 Wien, ***** ab. Es traf folgende Feststellungen: Das von den Antragsgegnern gemäß Paragraph 40, Absatz 2, MRG angerufene Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers auf Anerkennung als Hauptmieter der Wohnung top Nr. 12 im Haus 1100 Wien, ***** ab. Es traf folgende Feststellungen: Der Er... mehr lesen...