Norm
MRG §2 Abs3Rechtssatz
Daß die erste Untervermietung ohne Umgehungsabsicht erfolgte, schließt nicht aus, daß eine folgende nach § 2 Abs 3 MRG zu beurteilen ist. Entsteht die Umgehungsabsicht nachträglich, so ist sie bei allen danach erfolgten Untervermietungen zu berücksichtigen.Daß die erste Untervermietung ohne Umgehungsabsicht erfolgte, schließt nicht aus, daß eine folgende nach Paragraph 2, Absatz 3, MRG zu beurteilen ist. Entsteht die Umgehungsabsicht nachträglich, so ist sie bei allen danach erfolgten Untervermietungen zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0069721Dokumentnummer
JJR_19950607_OGH0002_0050OB00081_9500000_001