Norm: MRG §2 Abs1 MRG §2 Abs3 MRG §37 Abs1 Z1 MRG §37 Abs3 Z16 MRG §37 Abs3 Z17 MRG §37 Abs3 Z18 ZPO §519 Abs1 Z1 G MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses Wien *****. Der Zweitantragsgegner ist deren Sohn. Im Oktober 1974 begab sich der Zweitantragsgegner nach Südafrika. Am 6. 8. 1975 unterfertigte er für die Erstantragsgegnerin eine Generalvollmacht (Beilage 2). Mit dieser Vollmacht sollte der Erstantragsgegnerin die Möglichkeit gegeben werden, mit dem Zweitantragsgegner Hauptmietverträge abzuschließen, um hierauf mit dieser Vollmacht im Namen des Zweitantragsgegners U... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG §37 Abs1 Z1 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIe ABGB §1098 Ia MRG §2 Abs3 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1098 heute ABGB § 1098 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 Ib MRG §2 Abs3 ABGB § 1098 heute ABGB § 1098 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist gemeinsam mit seinen beiden Kindern, dem Zweitkläger und der Drittklägerin, Miteigentümer eines Wohnhauses, in dem sich eine große Anzahl von Substandardwohnungen befindet. Er lernte den Beklagten, einen konzessionierten Immobilienverwalter, im Jahr 1978 kennen, als er die Erhöhung der Hauptmietzinse nach dem damals noch geltenden § 7 MG begehren wollte, und erteilte ihm Vollmacht für die Durchführung des entsprechenden Verfahrens. Die übrigen das H... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Recht... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wird von der Klägerin als (Mit-)Erbe nach seiner am 30. September 1988 verstorbenen Schwester Edith S***** auf Zahlung des von der Erblasserin nicht beglichenen Untermietzinses in Anspruch genommen. Er wendete unter anderem ein, nicht er, sondern der (mitbeklagte) Ehegatte der Erblasserin, (der den gegen ihn gerichteten Zahlungsbefehl in Rechtskraft erwachsen ließ), sei gemäß § 14 Abs. 2 MRG in den Mietvertrag mit der Klägerin eingetreten; der von der Klä... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle - die Feststellung, er sei Hauptmieter der Wohnung Nr. 16 im Hause Wien 10, Erlachplatz 10, dessen Eigentümer je zur Hälte die 2.- und 3.-Antragsgegnerin seien. Er habe mit der Erstantragsgegnerin einen Untermietvertrag abgeschlossen, der lediglich zur Umgehung der Bestimmungen über den Kündigungsschutz und die Mietzinsbildung diene. Die Antragsgegner wendeten ein, die Wohnung sei ... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG §37 Abs3 Z2 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle gegenüber dem Zweitantragsgegner als Hauseigentümer und dem Erstantragsgegner als angeblichen Hauptmieter die Feststellung, sie sei Hauptmieterin der Wohnung in Wien 8, Skodagasse 1/3 und daß ihr gegenüber das gesetzliche Zinsausmaß durch Vorschreibung eines monatlichen Mietzinses von S 7.560,-- überschritten worden sei. Die Antragsgegner wendeten ein, der Erstantragsgegner sei Ha... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner ist der alleinige Eigentümer des Hauses Wien 16, Wiesberggasse 13. Die Zweitantragsgegnerin ist seine Ehefrau. Der Antragsteller begehrte vor der Schlichtungsstelle, als Hauptmieter der Wohnung top Nr 14 in diesem Haus anerkannt zu werden. Der Hauptmietvertrag zwischen dem Erstantragsgegner als Hauseigentümer und der Zweitantragsgegnerin als angeblicher Hauptmieterin sei nur zur Untervermietung durch diese und zur Umgehung der einem Hauptmieter ... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG §37 Abs1 Z1 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führt gegen Hermann K*** zu 8 C 1073/87 des Erstgerichtes Exekution durch zwangsweise Räumung einer Wohnung. Der Kläger begehrt die Unzulässigerklärung dieses Räumungsverfahrens gemäß § 37 EO, weil er Hauptmieter dieser Wohnung sei und der Beklagte einen Räumungstitel gegen ihn hätte erwirken müssen. Der Beklagte führt gegen Hermann K*** zu 8 C 1073/87 des Erstgerichtes Exekution durch zwangsweise Räumung einer Wohnung. Der Kläger begehrt die U... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- bis Drittantragsgegner sind Eigentümer (Fruchtnießer) des Hauses 1140 Wien, Leyserstraße 1. Die Viertantragsgegnerin ist Hauptmieterin, die Antragstellerin Untermieterin der Wohnung Nr. 23 dieses Hauses. Nach vorausgehendem Verfahren bei der Schlichtungsstelle begehrt die Antragstellerin die Feststellung, sie sei Hauptmieterin der genannten Wohnung und es sei ihr gegenüber das gesetzliche Zinsausmaß überschritten worden. Der sich im Verfahren ergebende Über... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner ist Wohnungseigentümer des Geschäftslokals top.Nr.2 und 3 im Haus Wien 10., Quellenstraße 109, bestehend aus drei Räumen im Erdgeschoß mit einer Fläche von rund 147 m2 und einem Lager im Souterrain mit einer Fläche von rund 66 m2. Das Wohnungseigentumsobjekt ist in einem Gebäude gelegen, das aufgrund einer nach dem 8.5.1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist (§ 1 Abs 4 Z 3 MRG). Es wurde aus Mitteln des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 25.März 1987 beim Magistratischen Bezirksamt für den 9. Bezirk, Schlichtungsstelle, erhobenen und gegen Susanne H*** als Hauseigentümerin und Herzl V*** als (Unter-)Vermieter gerichteten Antrag begehrte Milica M*** ihre Anerkennung als Hauptmieterin der Wohnung Nr. 12 der zweiten Stiege in dem der Erstantragsgegnerin gehörigen Haus Wien 9., Mariannengasse 25 a und die Überprüfung der Zulässigkeit des von ihr mit dem Zweitantragsgegner als Untervermieter ve... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt, gestützt auf § 2 Abs. 3 MRG, die Feststellung, daß bei Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund bestehe, daran zu zweifeln, daß ein Hauptmietvertrag (über die Wohnung top.Nr. 42 im Hause Wien 16., Haymerlegasse 10 zwischen den Hauseigentümern Dr. Josef und Gerta-Maria S*** und Michaela A***) nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung seiner Rechte als Hauptmieter (er sei seit 1. Dezember 1980 Mieter der genannt... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt die Feststellung, daß er Hauptmieter der Wohnung top. Nr. 21 im Haus Wien 10., Alxingergasse 80, sei. Er brachte vor, die Erstantragsgegnerin als Untervermieterin und der Zweitantragsgegner als Hauseigentümer hätten mit ihm am 13. August 1982 einen Untermietvertrag über die vorgenannte Wohnung geschlossen, der lediglich der Umgehung der gesetzlichen Mietzinsregelung diene. Die Erstantragsgegnerin und der Zweitantragsgegner beantragen die Abw... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG §37 Abs1 Z1 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG §37 Abs1 Z1 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06... mehr lesen...
Begründung: Mit den am 4. April 1984 bei der Schlichtungsstelle eingelangten Anträgen begehrten die Antragsteller 1. die Feststellung, Hauptmieter je einer Wohnung im Haus Wien 5., Gießaufgasse 23 zu sein, und 2. die Erteilung des Auftrages an die Antragsgegner, ihnen den über das gesetzlich zulässige Ausmaß hinaus geleisteten Mietzins zurückzuzahlen. Sie brachten vor: Die Erst- bis Drittantragsgegner seien die Miteigentümer des Hauses Wien 5., Gießaufgasse 23. Der Viertantrags... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs1 B MRG §2 Abs3 MRG §37 Abs1 Z1 ABGB § 916 heute ABGB § 916 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitantragsgegner überließ als Eigentümer der Liegenschaft mit dem Haus Bienengasse 3 in 1060 Wien der Erstantragsgegnerin - seiner Ehefrau - fünf Wohnungen in Hauptmiete, weil er mit seiner Frau und den fünf Kindern in einem anderen Haus eine 300 m2 große Wohnung bewohnt, dafür monatlich an die S 10.000,-- aufzuwenden hat, sich später einer schweren Operation unterziehen mußte, seine Frau finanziell absichern und für den Wohnbedarf seiner Kinder vorsorgen woll... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 B MRG §2 Abs3 MRG §37 Abs1 Z1 ABGB § 916 heute ABGB § 916 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt die Feststellung, daß er Hauptmieter der Wohnung top.Nr. 21 im Haus Wien 10., Alxingerstraße 80, sei. Er brachte vor, die Erstantragsgegnerin als Untervermieterin und der Zweitantragsgegner als Hauseigentümer hätten mit ihm am 13. August 1982 einen Untermietvertrag über die vorgenannte Wohnung geschlossen, der lediglich der Umgehung der gesetzlichen Mietzinsregelung diene. Die Antragsgegner beantragen die Abweisung des Antrages. Sie wendeten e... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG §37 Abs1 Z1 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3 MRG §37 Abs3 Z12 ZPO §272 E MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.20... mehr lesen...