Entscheidungen zu § 16 Abs. 2 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-60 von 97

RS OGH 1994/10/21 5Ob96/94

Norm: MRG §16 Abs2 Z1
Rechtssatz: Es ist grundsätzlich Sache des Vermieters sich - etwa durch Besichtigung - verläßliche Kenntnis vom Zustand der zu vermietenden Wohnung zu verschaffen. Eine Überwälzung des mit dem Fehlen von Ausstattungsmerkmalen verbundenen Risikos auf die Mieter kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte 5 Ob 96/94 Entscheidungstext OGH 21.10.1994 5 Ob 96... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1994

RS OGH 1993/1/19 5Ob109/92, 5Ob184/97p, 5Ob59/99h, 5Ob88/99y, 5Ob285/99v, 5Ob321/00t, 5Ob103/03p, 5O

Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine Badegelegenheit dem zeitgemäßen Standard entspricht, ist auf die Förderungsrichtlinien, die Bestimmungen der Bauvorschriften und die örtlich geltenden Maßstäbe (Verkehrsauffassung) Bedacht zu nehmen. "Bedachtnehmen" bedeutet die Berücksichtigung aller dieser Beurteilungskriterien in ihrem Zusammenspiel, nicht aber die Prävalenz eines von ihnen ohne Rücksicht auf die a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.01.1993

RS OGH 1993/1/19 5Ob109/92, 5Ob184/97p, 5Ob59/99h, 5Ob88/99y, 5Ob285/99v, 5Ob321/00t, 5Ob103/03p, 5O

Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine Badegelegenheit dem zeitgemäßen Standard entspricht, ist auf die Förderungsrichtlinien, die Bestimmungen der Bauvorschriften und die örtlich geltenden Maßstäbe (Verkehrsauffassung) Bedacht zu nehmen. "Bedachtnehmen" bedeutet die Berücksichtigung aller dieser Beurteilungskriterien in ihrem Zusammenspiel, nicht aber die Prävalenz eines von ihnen ohne Rücksicht auf die a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.01.1993

RS OGH 1992/9/15 5Ob12/92, 5Ob2152/96y, 5Ob304/99p, 5Ob162/00k, 5Ob293/01a, 5Ob98/08k, 5Ob253/09f

Norm: MRG idF 3. WÄG §15a Abs1MRG §15a Abs2MRG §16 Abs1 Z4MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Schon der Gesetzeswortlaut verlangt, dass in allen Fällen, in denen es auf die im § 16 Abs 2 MRG umschriebenen Ausstattungskategorien ankommt, sich die Beurteilung nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages richtet, daher auch im Falle der Vermietung im Sinne des § 16 Abs 1 Z 4 MRG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1992

RS OGH 1992/9/15 5Ob12/92

Norm: MRG §16 Abs3 iVm Abs2 Z4
Rechtssatz: Ist eine kategorieerhöhende Investition durch den Mieter auf Kosten des Vermieters vereinbart, dann muß der Mieter diesen von einer Kostenüberschreitung verständigen, um ihm die Möglichkeit zur Aufstockung der Mittel und damit zur Erhaltung der Kategorie zu geben (so schon 5 Ob 132/91, 5 Ob 133/91 = WoBl 1992,15/108) Entscheidungstexte 5 Ob 12/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1992

RS OGH 1992/9/1 5Ob1050/92

Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ein den baubehördlichen Aufträgen (hier: Feuchtigkeitsisolierung an den Wänden) widersprechender Zustand eines Badezimmers stellt mangels Erfüllung der Mindesterfordernisse keine Badegelegenheit mit zeitgemäßem Standard dar. Entscheidungstexte 5 Ob 1050/92 Entscheidungstext OGH 01.09.1992 5 Ob 1050/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1992

RS OGH 1992/9/1 5Ob1050/92

Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ein den baubehördlichen Aufträgen (hier: Feuchtigkeitsisolierung an den Wänden) widersprechender Zustand eines Badezimmers stellt mangels Erfüllung der Mindesterfordernisse keine Badegelegenheit mit zeitgemäßem Standard dar. Entscheidungstexte 5 Ob 1050/92 Entscheidungstext OGH 01.09.1992 5 Ob 1050/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1992

RS OGH 1992/2/18 4Ob517/92, 5Ob271/09b, 5Ob124/10m, 5Ob125/14i, 5Ob42/15k, 5Ob70/19h

Norm: MRG allgMRG §16 Abs1 Z2MRG §16 Abs2MRG §30 Abs1 A
Rechtssatz: Das System der Beschränkung des Privateigentums im MRG ist weder vom normativen Konzept noch von der Wirkung her als materielle Enteignung anzusehen. In diesem Zusammenhang ermöglicht der Grundsatz der Systemkonformität des alten und des neuen Mietrechtes eine Heranziehung der Rechtsprechung zum alten Mietrecht, soweit sich diese auf Rechtseinrichtungen und Rechtsgrundsätze bez... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1992

RS OGH 1991/11/12 5Ob123/91, 5Ob100/95, 5Ob304/99p, 5Ob162/00k

Norm: MRG idF 3. WÄG §15a Abs1 Z3MRG §16 Abs2 Z3
Rechtssatz: Eine Wohnung muß sich, damit sie in die Ausstattungskategorie C eingereiht werden kann, zur Zeit der Mietzinsvereinbarung in brauchbarem Zustand befunden haben. Dies ist dann der Fall, wenn sie an sich zum sofortigen Bewohnen geeignet ist, also keine gröberen, die Benützung behindernden Mängel aufweist. Entscheidungstexte 5 Ob 12... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1991

RS OGH 1991/6/11 5Ob1037/91, 5Ob279/98k, 5Ob304/01v, 5Ob194/03w, 5Ob137/06t, 5Ob253/11h, 5Ob102/14g,

Norm: MRG §15aMRG §16 Abs2
Rechtssatz: Eine Wohnung kann nur dann in eine höhere Kategorie als D eingestuft werden, wenn sie sich - bezogen auf den Zeitpunkt der Vermietung - in einem brauchbaren Zustand befindet. Das setzt voraus, dass sie zum sofortigen Bewohnen geeignet ist, also keine gröberen, die Benützung behindernden Mängel aufweist und insbesondere auch die vorgesehenen oder ortsüblichen Energieanschlüsse gefahrfrei zu verwenden sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1991

RS OGH 1990/12/5 2Ob618/90

Norm: MRG §16 Abs2 Fall2
Rechtssatz: Als durch Umbau, Aufbau, Einbau, oder Zubau im Sinne des § 16 Abs 1 Z 2 MRG neu geschaffen sind nicht nur solche Mieträume anzusehen, die in einem Grund auf neu errichteten Gebäude liegen oder die infolge Kriegseinwirkung ganz zerstört und danach wieder aufgebaut wurden, sondern auch solche Räume, die durch die Kriegsschäden (objektiv) unbenützbar geworden sind und instandgesetzt, also wieder benützbar gemac... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1990

RS OGH 1990/10/9 5Ob94/90, 5Ob1037/91, 5Ob123/91, 5Ob255/98f, 5Ob120/00h, 5Ob304/01v, 5Ob247/05t, 5O

Norm: MRG §15a Abs1 Z4MRG idF 3.WÄG §15a Abs1 Z4MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Hinsichtlich des unbrauchbaren Zustandes einer Wohnung besteht die dem Mieter im § 16 Abs 2 Z 4 MRG auferlegte Anzeigepflicht nicht (MietSlg 37331/51, 38339). Entscheidungstexte 5 Ob 94/90 Entscheidungstext OGH 09.10.1990 5 Ob 94/90 5 Ob 1037/91 Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1990

RS OGH 1990/4/10 5Ob13/90

Norm: MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die bloße Anzeige der Mängel durch den Mieter verbunden mit der ausdrücklichen Ablehnung der Behebung derselben durch die Antragsgegnerin löste daher die mit der Unterlassung der Brauchbarmachung verbundenen Rechtsfolgen (nämlich die Einstufung in die entsprechende niedrigere Kategorie des § 16 Abs 2 MRG) aus, ohne daß es noch auf den Ablauf einer angemessenen Frist ankäme. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.1990

RS OGH 1990/2/6 5Ob3/90, 5Ob401/97z, 7Ob155/05b

Norm: ABGB §1096 A1MRG §16 Abs2
Rechtssatz: Als Maßstab, an dem der im maßgeblichen Zeitpunkt festgestellte Zustand der Wohnung für die Beurteilung der Brauchbarkeit derselben zu messen ist, dürfen nicht die nach heutigen Vorstellungen und Verhältnissen an eine brauchbare Wohnung zu stellenden Ansprüche dienen, sondern die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Vermietung. Nur so kann der für die Auslegung des § 1096 ABGB, nach dem der Vermieter das Be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.02.1990

RS OGH 1989/11/28 5Ob121/89

Norm: MRG §16 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine Aussage, daß auch bei einer zentralen Wärmeversorgungsanlage oder Etagenheizung die Energiebelieferung der Heizquelle "automatisch" und ohne Erfordernis einer ständigen Bedienung vorliegen müsse, enthalten die Gesetzesmaterialien nicht und der Schluß, daß auch eine mit festen Brennstoffen zu beheizende Etagenheizung oder zentrale Wäremversorgungsanlage nicht dem Kategoriemerkmal nach § 16 Abs 2 Z 1 MRG ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1989

RS OGH 1989/5/23 5Ob30/89, 5Ob85/89, 5Ob239/98b

Norm: ABGB §916 BMRG §16 Abs1 Z7MRG §16 Abs2 Z2MRG §37 Abs1 Z8
Rechtssatz: Hat die gewählte Vertragskonstruktion (hier: Abschluß einer Vereinbarung zwischen Vermieter und Vormieter nach § 16 Abs 1 Z 7 MRG unter Einräumung eines kurz befristeten Weitergaberechtes an den Vormieter und Ausübung dieses Rechtes durch Nachmieter) nur den Zweck gehabt, das Verbot des § 16 Abs 2 Z 2 MRG zu umgehen, ist die Rechtslage so zu beurteilen, als ob der Mieter... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1989

RS OGH 1989/2/7 5Ob8/89, 7Ob504/90, 4Ob2130/96f, 4Ob180/97t, 9Ob68/98k, 7Ob3/03x, 1Ob306/02k, 2Ob265

Norm: ABGB §1096 A1MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Nach § 1096 Abs 1 ABGB richtet sich die Brauchbarkeit einer Bestandsache nach dem Vertragszweck und muss damit eine Verwendung zulassen, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte erfolgt. Mangels anderer Vereinbarungen ist eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit anzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.02.1989

RS OGH 1989/2/7 5Ob8/89, 5Ob1048/93, 5Ob2261/96b

Norm: ABGB §1096 A1MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Brauchbarkeit einer Wohnung nach § 16 Abs 2 und 3 MRG im Sinne der Erläße zur Regierungsvorlage des MRG - ist die Rechtsprechung zu § 1096 ABGB zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 8/89 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 5 Ob 8/89 Veröff: WoBl 1989,95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.02.1989

RS OGH 1988/11/22 5Ob87/88

Norm: MRG §16 Abs2 Z1
Rechtssatz: Das Fehlen einer Wärmequelle, die eine Beheizung der Küche ermöglicht, schadet der Beurteilung der in einer Wohnung vorhandenen Heizmöglichkeiten als Zentralheizung oder Etagenheizung oder gleichwertige stationäre Heizung, wenn eine ausreichende Beheizung der Küche auch nicht durch Wärmequellen in den angrenzenden Räumen gesichert ist. Entscheidungstexte 5 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1988

RS OGH 1988/11/22 5Ob87/88

Norm: MRG §16 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die bezüglich der Anzahl der Wärmequellen bestehenden Voraussetzungen der Kategorie A sind erfüllt, wenn eine ausreichende Beheizung der Küche bei geschlossenen Türen durch die Wärmequellen in den angrenzenden Räumen gewährleistet ist. Entscheidungstexte 5 Ob 87/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988 5 Ob 87/88 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1988

RS OGH 1988/10/25 5Ob62/88, 5Ob135/92, 5Ob1063/93, 5Ob422/97p, 5Ob158/18y

Norm: MRG §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der zeitgemäße Standard einer Badegelegenheit erfordert auch eine gewisse Größe, um ein Auskleiden und Ankleiden sowie das Abtrocknen zu ermöglichen (so schon 5 Ob 33/88). Entscheidungstexte 5 Ob 62/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 5 Ob 62/88 Veröff: MietSlg XL/28 5 Ob 135/92 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1988

RS OGH 1988/9/13 5Ob24/88

Norm: MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3MRG §16 Abs4MRG §58 Abs4StadtErnG §33 Abs4WWG §15 Abs4
Rechtssatz: Der zulässige Hauptmietzins nach § 16 MRG trat - im Falle von nach dem Inkrafttreten der novellierten Bestimmung des § 33 Abs 4 StadtErnG erfolgten Wiedervermietungen - nicht erst ab diesem Zeitpunkt anstelle des im § 15 Abs 14 WWG genannten höheren Mietzinses nach § 2 Abs 1 lit a MG. Durch die novellierte Bestimmung des § 33 Abs 4 StadtErnG sollte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1988

RS OGH 1988/9/6 5Ob61/88

Norm: MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3MRG §25
Rechtssatz: Es würde der Wertung des Gesetzgebers widersprechen, wollte man Instandhaltungsarbeiten und/oder Verbesserungsarbeiten des Vermieters in der Wohnung, die ohne Einfluß auf die Kategorieeinordnung der Wohnung bleiben, durch Zubilligung eines angemessenen Entgelts im Sinne des § 25 MRG berücksichtigen und dadurch die Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Höchstgrenze des für die Zurverfügungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1988

RS OGH 1988/1/12 5Ob82/87, 7Ob2170/96k

Norm: MRG §16 Abs2MRG §16 Abs2 Z2MRG §45 Abs2
Rechtssatz: Die Funktionsuntüchtigkeit eines die Ausstattungskategorie bestimmenden Einrichtungsgegenstandes (hier: Badegelegenheit) hat der Mieter zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 5 Ob 82/87 Entscheidungstext OGH 12.01.1988 5 Ob 82/87 7 Ob 2170/96k Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1988

RS OGH 1988/1/12 5Ob82/87, 7Ob2170/96k

Norm: MRG §16 Abs2MRG §16 Abs2 Z2MRG §45 Abs2
Rechtssatz: Die Funktionsuntüchtigkeit eines die Ausstattungskategorie bestimmenden Einrichtungsgegenstandes (hier: Badegelegenheit) hat der Mieter zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 5 Ob 82/87 Entscheidungstext OGH 12.01.1988 5 Ob 82/87 7 Ob 2170/96k Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1988

RS OGH 1986/11/6 6Ob683/86

Norm: MRG §10MRG §16 Abs2
Rechtssatz: Aufwendungen zur Ausstattung und Instandhaltung einer Wohnung, die den mit dem neuen Mieter vereinbarten Kategoriemietzins im Sinne des § 16 Abs 2 MRG erst rechtfertigen, dürfen, selbst wenn der Vormieter gegenüber dem Vermieter nach § 10 MRG ersatzberechtigt gewesen wäre, außerhalb der Sonderregelung nach § 10 MRG den neuen Mieter auch nicht teilweise ein weiteres Mal belasten. Der Mieter hat eine bei der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1986

RS OGH 1986/7/8 5Ob129/86, 5Ob12/03f

Norm: MRG §16 Abs2 Z2MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Wenn die Kategorie B bestimmenden Ausstattungselemente "dem zeitgemäßen Standard entsprechende Badegelegenheit" mangels Vorhandenseins eines Gerätes zur Warmwasserbereitung und "Küche" mangels Vorhandenseins einer Kochgelegenheit und einer Spülgelegenheit überhaupt fehlten und deren Herstellung bzw Anschaffung vertraglich dem Mieter überantwortet wurde, bestand eine Anzeigepflicht des Mieters nic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1986

RS OGH 1986/7/8 5Ob129/86, 5Ob12/03f

Norm: MRG §16 Abs2 Z2MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Wenn die Kategorie B bestimmenden Ausstattungselemente "dem zeitgemäßen Standard entsprechende Badegelegenheit" mangels Vorhandenseins eines Gerätes zur Warmwasserbereitung und "Küche" mangels Vorhandenseins einer Kochgelegenheit und einer Spülgelegenheit überhaupt fehlten und deren Herstellung bzw Anschaffung vertraglich dem Mieter überantwortet wurde, bestand eine Anzeigepflicht des Mieters nic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1986

RS OGH 1986/6/24 5Ob47/86, 5Ob58/86, 5Ob6/88, 5Ob62/88, 5Ob1071/91, 5Ob52/93, 5Ob60/95, 5Ob279/98k,

Norm: MRG idF 3.WÄG §15a Abs1 Z4MRG §16 Abs1 Z5MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die in § 16 Abs 2 Z 4 MRG normierte Pflicht des Mieters zur Anzeige einer Unbrauchbarkeit kann nicht auf das Fehlen von Tatbestandsmerkmalen wie auf den mangelnden ordnungsgemäßen Zustand einer Wohnung gemäß § 16 Abs 1 Z 5 und 6 MRG ausgedehnt werden, die der Zulässigkeit der Vereinbarung des angemessenen Mietzinses im Sinne des § 16 Abs 1 MRG entgegenstehen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1986

RS OGH 1985/12/17 5Ob75/85

Norm: MRG §16 Abs2MRG §45
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Vorschriften des § 16 Abs 2 bis 4 MRG bei Abschluß des Mietvertrages und bei Behebung der Mängel durch den Hauptmieter noch nicht in Kraft gestanden sind, ist für die zulässige Höhe des Erhaltungsbeitrages ohne Bedeutung; das folgt notwendig aus der gesetzlichen Regelung der Errechnung des Erhaltungsbeitrages. Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1985

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