RS OGH 1992/9/15 5Ob12/92

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Norm

MRG §16 Abs3 iVm Abs2 Z4

Rechtssatz

Ist eine kategorieerhöhende Investition durch den Mieter auf Kosten des Vermieters vereinbart, dann muß der Mieter diesen von einer Kostenüberschreitung verständigen, um ihm die Möglichkeit zur Aufstockung der Mittel und damit zur Erhaltung der Kategorie zu geben (so schon 5 Ob 132/91, 5 Ob 133/91 = WoBl 1992,15/108)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070280

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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