Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 19.12.2018 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Vom BF wurde darin angegeben, seit 15.11.2017 Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von ? 580,50 zu bezahlen. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom 15.01.2019, wurde dem BF nach einem Ermittlungsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 18.05.2019 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde dabei angegeben seit 01.07.2018 Mitbewohner von XXXX (Mieter in dieser Wohnung, im Folgenden: S) und XXXX (im Folgenden: A) zu sein und dafür ein Drittel der monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 348,-- (darin inkludiert die Betrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 24.04.2019 Wohnkostenbeihilfe. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes, zugestellt am 27.06.2019 wurde der Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 34 Zivildienstgesetz 1986 iVm dem fünften Hauptstück des Heeresgebührenversorgungsgesetz 2001 abgewiesen. Begründend wird darin im Wesentlichen ausgeführt, dass gemäß § 31 Abs. 1 H... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die belangte Behörde hat mit Bescheid vom 04.04.2019, GZ. P1244363/3-HPA/2019, einen Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe abgewiesen. Dieser Bescheid wurde am 09.04.2019 durch Hinterlegung zugestellt. Die dagegen erhobene - nicht unterschriebene - Beschwerde wurde vom Beschwerdeführer 16.05.2019 per E-Mail der belangten Behörde übermittelt. Da die Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 12.02.2018 wurde der Beschwerdeführer zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 01.06.2018 zugewiesen. Mit Schreiben vom 11.03.2018 beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX, XXXX. Mit Schreiben vom 11.03.2018 beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in römisch 40 , römisch 40 . ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 28.08.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit 03.07.2017 Mitbewohner der gegenständlichen Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 487,53 zu bezahlen. Zu den ausschließlich durch ihn genützten Räumlichkeiten machte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 12.06.2017 wurde der Beschwerdeführer zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 01.10.2017 zugewiesen. Mit am 29.06.2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Mit am 29.06.2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 11.09.2017, GZ 370686/21/ZD/0917, mit Wirksamkeit vom 01.01.2018 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 04.10.2017 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit dem Jahr 2015 Hauptmieter der Wohnung XXXX. Vermieterin sei die Wohnungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 11.09.2017, GZ 456411/15/ZD/0917, mit Wirksamkeit vom 01.01.2018 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 04.10.2017 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit 01.11.2016 Untermieter der Wohnung XXXX Vermieter sei sein Bruder, XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 20.04.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde angegeben seit 20.06.2016 (Meldung) neben Nemanja XXXX (im Folgenden: E.), Mitbewohner von Andreas XXXX (Mieter in dieser Wohnung, im Folgenden: A.) zu sein und dafür ein Drittel der monatlichen Wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 04.05.2016, Zl. 437349/15/ZD/0516, wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.08.2016 bis 30.04.2017 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit am 18.07.2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte er die hier gegenständliche Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Im Frage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 3. November 2016 zur Leistung des Zivildienstes zugewiesen. Mit Schreiben vom 14.11.2016 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Er brachte vor, dass er seit dem Jahre 2014 als Hauptmieter in der Wohnung in XXXX, wohne. Die monatlichen Wohnkosten würden sich auf € Er brachte vor, dass er seit dem Jahre 2014 als Hauptmieter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 02.06.2016 wurde der Beschwerdeführer ab 01.10.2016 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit am 19.07.2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben, beantragte er Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung in XXXX. Mit am 19.07.2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben, beantragt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 10.12.2015 wurde der Beschwerdeführer zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes ab 01.04.2016 einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit am 07.01.2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben, beantragte er Wohnkostenbeihilfe für das von ihm bewohnte Eigenheim seiner Eltern in XXXX . Mit am 07.01.2016 bei der belangten Behörde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 20.05.2016 wurde der Beschwerdeführer zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes ab 01.07.2016 einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit am 06.09.2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben, beantragte er Wohnkostenbeihilfe für seine ehemalige Wohnung in XXXX, an der er bis zum 30.08.2016 gemeldet war sowie für seine neue Wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Leiters der Zivildienstserviceagentur vom 09.05.2016 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes im Zeitraum 01.09.2016 bis 31.05.2017 zugewiesen. 2. Am 30.08.2016 beantragte der BF Wohnkostenbeihilfe für die an einer näher bezeichneten Adresse gelegene Wohnung. Er legte seinem Antrag einen am 02.08.2016 von ihm als Mieter unterfertigten Unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 01.09.2016 den Zivildienst angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 01.09.2016 den Zivildienst angetreten. Im Antrag auf Wohnkostenbeihilfe wird vom BF angegeben: Er und sein Bruder seien je zur Hälfte Miteigentümer an der antragsgegenständlichen Wohnung. Der BF habe seit rund fünf Jahren seinen Hauptwohnsitz an di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 26.06.2014 einer näher bezeichneten sozialen Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 01.10.2014 zugewiesen. Mit Antrag vom 05.07.2014 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe für seine eigene Wohnung. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 16.06.2016, GZ 436520/15/ZD/0616, mit Wirksamkeit vom 01.08.2016 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 05.07.2016 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit 01.03.2013 Untermieter der Wohnung, XXXX. Vermieter sei sein Bruder, XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 03.03.2016, Zl. 437605/15/ZD/0316, wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.07.2016 bis 31.03.2017 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 27.04.2016 beantragte er die hier gegenständliche Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 05.10.2015, Zl. 414863/15/ZD/1015, wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.02.2016 bis 31.10.2016 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit am 13.10.2015 bei der belangten Behörde eingebrachtem und eingelangtem Schreiben, beantragte er die hier gegenständliche Gewährung von Wohnkostenbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am XXXX Wohnkostenbeihilfe. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am römisch 40 Wohnkostenbeihilfe. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes vom 29.04.2016, zugestellt am 03.05.2016, wurde der Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 34 Zivildienstgesetz 1986 iVm dem fünften Hauptstück des Heeresgebühren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 03.04.2015, Zl. 420259/18/ZD/0415, wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.05.2015 bis 31.01.2016 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 27.05.2015, eingelangt am 29.05.2015, beantragte er die hier gegenständliche Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt Mit Bescheid vom 04.06.2013, Zl. 390360/15/ZD/0613, wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.10.2013 bis 30.06.2014 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 02.06.2014, eingelangt am 03.06.2014 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Er habe in dem Monat, in dem der Zuweisungsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt Mit Bescheid vom 26.06.2014, Zl. 402646/16/ZD/0614, wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.10.2014 bis 30.06.2015 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 13.08.2014, eingelangt am 18.08.2014, beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Er habe in dem Monat, in dem der Zuweisungsb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom Juli 2015 zur Leistung des Zivildienstes ab 01.11.2015 zugewiesen. Mit Schreiben vom 01.08.2015 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei die Heranziehung der Mindestbemessungsgrundlage zur Berechnung der Bemessungsgrundlage beantragt wurde. Er brachte vor, dass er seit 03.06.2015 als Hauptmieter in der Wohnung in XXXX wohne. Der Wohnbereich gliedere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 26.06.2014, Zl. 400592/15/ZD/0614, der Bereichsstelle Wien der Johanniter-Unfallhilfe, 1180 Wien, Herbeckstraße 39, zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes (Dienstantritt am 01.10.2014) zugewiesen. Mit Schreiben vom 14.09.2014 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für seine eigene Wohnung. Er bra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 02.04.2014 der Einrichtung "AIDS-Hilfe Steiermark" in 8010 Graz zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes mit Dienstantritt am 04.08.2014 zugewiesen. Der Zuweisungszeitraum wurde mit 01.08.2014 bis 30.04.2015 bestimmt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildiens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 23.04.2014, Zl. 407183/15/ZD/0414, wurde der Beschwerdeführer (BF) dem XXXX zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen und der 05.05.2014 als Tag des Dienstantritts festgelegt. Mit Schreiben vom 20.05.2014 beantragte der BF die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei als Bemessungsgrundlage ein Zwölftel des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor dem Monat, in dem der Zuweisu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 17.02.2014, zugestellt am 20.02.2014, der Einrichtung "Johanniter Tirol Rettungs- und Einsatzdienste mildtätige GmbH" in 6020 Innsbruck zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes mit Dienstantritt am 01.04.2014 zugewiesen. Der Zuweisungszeitraum wurde mit 01.04.2014 bis 31.12.2014 bestimmt. römisch... mehr lesen...