Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer mit am 01.11.2025 unterfertigten Formular die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die ihn von seiner Großmutter XXXX ab 01.10.2025 vermietete Wohnung in XXXX . Der Beschwerdeführer gab an, monatlich € 600,-Wohnkosten mittels Barzahlung zu bezahlen. Dem Antrag beigefügt war ein Mietvertrag, der am 20.07.2025 zwischen der Großmutter und dem Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer mit am 27.09.2025 erstellten Formular betreffend die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe Wohnkostenbeihilfe für die an ihn von seinem Vater XXXX ab 01.08.2025 vermietete Wohnung in XXXX Der Beschwerdeführer gab an, monatlich € 500,-Wohnkosten mittels Überweisung zu bezahlen. Die erste Mietzahlung und die Kaution seien bei Übergabe in bar bezahlt w... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 29.12.2025 Norm: AlVG §14 AlVG §15 AlVG §16 B-VG Art130 Abs1 Z1 B-VG Art133 Abs4 FHG §14 HGG 2001 §23 HGG 2001 §31 HGG 2001 §33 HGG 2001 §5 VwGVG §28 Abs2 ZDG §14 Abs1 ZDG §14 Abs2 ZDG §34 ZDG §7 Abs1 AlVG Art. 2 § 14 heute AlVG Art. 2 § 14 gültig ab 08.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid vom 08.04.2024 zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes im Zeitraum 01.05.2024 bis 31.01.2025 einer entsprechenden Einrichtung zugewiesen. Er beantragte die Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung XXXX , und legte einen Mietvertrag. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1.1. XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) hat am 23.05.2024 eine Beschwerde gegen den im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Heerespersonalamtes (in Folge: Behörde) bei der Behörde eingebracht; diese hat die Beschwerde am 27.05.2024 dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt, über die das Bundesverwaltungsgericht bis dato ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 05.12.2023 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, seit 01.09.2023 Hauptmieter in der Wohnung seiner Mutter, Frau XXXX , in der XXXX , zu sein und monatliche Wohnkosten in Höhe von EUR 400,- bar an sie zu bezahlen. Vor September 2023 habe er keine Miete gezahlt und unentgeltlich in der Woh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX 1990 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde anlässlich seiner Stellung am 09.04.2008 für tauglich befunden und wurde mit Bescheid der belangten Behörde (im Folgenden auch als ZISA bezeichnet) mit Wirkung 10.04.2008 der Eintritt der Zivildienstpflicht festgestellt. 1. Der am römisch XXXX 1990 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde anlässlich seiner Stellung am 09.04.2008 für tauglich befunden und wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am XXXX ausgefülltem Formular, eingelangt am XXXX , beantragte der Beschwerdeführer beim Heerespersonalamt (fortan: belangte Behörde) für die im
Spruch: angeführte Wohnung Wohnkostenbeihilfe. Begründend führte er aus, er sei seit dem XXXX Hauptmieter dieser Wohnung, hätte als Hauptmieter von seiner Mutter XXXX die gegenständliche Wohnung gemietet und müsse monatlich € 905,- an W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 27.06.2023 Wohnkostenbeihilfe. Mit am 26.07.2023 datierten Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, seit 05/2023 Hauptmieter seiner Wohnung in XXXX zu sein und gab an, an XXXX mittels Dauerauftrag Miete zu bezahlen. Sein Vater würde ebenfalls in der antragsgegenständlichen Wohnung wohne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde für den XXXX zur Feststellung der Eignung zum Wehrdienst geladen. 1. Der Beschwerdeführer wurde für den römisch 40 zur Feststellung der Eignung zum Wehrdienst geladen. 2. Er ersuchte am XXXX aufgrund einer Schularbeit am XXXX um Verschiebung. 2. Er ersuchte am römisch 40 aufgrund einer Schularbeit am römisch 40 um Verschiebung. 3. Der Beschwerd... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Heerespersonalamt Wien (in Folge: Behörde) vom 30.06.2023, Zl. P1639948/4-HPA/2023, wurde der Antrag des XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) auf Wohnkostenbeihilfe abgewiesen. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 06.07.2023 zugestellt. Mit Bescheid des Heerespersonalamt Wien (in Folge: Behörde) vom 30.06.2023, Zl. P1639948/4-HP... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer mit am 20.03.2023 datierten Fragebogen betreffend die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe Wohnkostenbeihilfe für das von ihm von seinem Vater XXXX gemietete Eigenheim in XXXX . Der Beschwerdeführer gab an, monatlich € 1000 Wohnkosten und Betriebskosten von € 150,- mittels Zahlschein zu bezahlen. Im Eigenheim würde auch noch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 17.03.2023 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für das im
Spruch: angeführte Haus, wobei dazu der mit 06.03.2023 datierte Fragebogen einlangte. Vom BF wurde darin angegeben, seit Februar 2023 in der gegenständlichen Wohnung seiner Mutter aufgrund eines Prekariums (Bittleihe) zu wohnen. Der Zuweisungsbescheid des BF wurde am 13.01.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 11.01.2023 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung, wobei dazu am 31.01.2023 der mit 27.01.2023 datierte Fragebogen einlangte. Vom BF wurde darin angegeben, seit August 2021 Eigentümer dieser Wohnung zu sein, allein darin zu wohnen und dafür monatliche Kosten in Form von Rückzahlungen mehrerer Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer mit am 09.12.2022 datierten Antrag Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX und gab an, seit 01.03.2022 Hauptmieter einer Wohnung seiner Mutter, Frau XXXX , zu sein und monatliche Wohnkosten iHv € 750,- an Miete und Betriebskosten- mittels Barzahlung oder Überweisung zu bezahlen. Weiters wurde die Heranziehung der Min... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am XXXX ausgefülltem Formular, eingelangt am XXXX , beantragte der Beschwerdeführer für die im
Spruch: angeführte Wohnung Wohnkostenbeihilfe. Begründend führte er aus, er sei seit dem XXXX Mitbewohner im Eigenheim seiner Großmutter, XXXX , an der Adresse XXXX . Er habe monatlich Wohnkosten in Höhe von € 201,- zu tragen, die er in bar bezahle. Der Mietvertrag sei erst mit XXXX b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 14.03.2023 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung, wobei dazu am 12.04.2023 der mit 29.03.2023 datierte Fragebogen einlangte. Vom BF wurde darin angegeben, seit 29.03.2023 Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 539,08 zu bezahlen. Außer ihm würde noch sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 01.08.2022 zum Zivildienst mit Dienstantritt am 01.12.2022 zugewiesen. 2. Mit Antrag vom 04.10.2022 begehrte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung in XXXX , und gab im Fragebogen vom 13.10.2022 an, dass er seit 29.06.2022 in der antragsgegenständlichen Wohnung lebe und als Mitbewohner an seine Lebensgefährtin die Hälfte der... mehr lesen...