Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 28.04.2015 festgestellt wurde - brachte am 24.10.2016 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 08.11.2016 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 13.03.2019 brachte der BF - nachdem er mit Bescheid vom 15.02.2019 einer Einrichtung in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 08.02.2012 festgestellt wurde - brachte am 08.02.2012 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 20.02.2012 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 27.03.2019 brachte der BF - nachdem er mit Bescheid vom 19.03.2019 einer Einrichtung in seiner H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 10.01.2019 stellte der Beschwerdeführer gemäß § 14 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) einen Antrag auf Aufschub des ordentlichen Zivildienstes bis Februar 2020, da er seit September 2013 das Studium der Musikologie an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz belege. Er legte seinem Antrag ein Diplom des Kärntner Landeskonservatoriums über eine bestandene künstlerische Abschlussprüfung im Fach Jazz-Violine samt Anhang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.12.2018 beantragte der Beschwerdeführer den Aufschub des Antritts des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 14 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) und begründete dies damit, dass er erst Anfang nächsten Jahres zur Wiederholungsprüfung seiner Reifeprüfung antreten könne, weil er schon seit geraumer Zeit an rezidivierenden Infekten leide. Durch diese ständigen Krankheiten sei es ihm kaum möglich gewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 08.07.2015 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers zur Leistung des Wehrdienstes festgestellt. 2. Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 03.10.2008 wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom XXXX zur Leistung des Grundwehrdienstes für die Dauer von 6 Monaten einberufen. Er hätte sich bis spätestens 11:00 Uhr dieses Tages bei einer näher genannten Kompanie einzufinden. Der Einberufun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bisheriges Verfahren Der Beschwerdeführer wurde bei der Stellung am XXXX für tauglich befunden. Aufgrund seiner Schulausbildung am Privatgymnasium der XXXX in XXXX war der Beschwerdeführer kraft Gesetzes von der Einberufung zum Grundwehrdienst bis zur Beendigung dieser Ausbildung (Juni 2012) ausgeschlossen. Seine Heranziehbarkeit zum Grundwehrdienst begann mit 12.10.2012. Der Beschwerdeführer wurde bei d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 23.01.2013 festgestellt wurde - brachte am 19.05.2014 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 30.05.2014 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt und mit Bescheid vom 05.02.2018 (zugestellt am 19.02.2018) wurde der BF einer näher genannten Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Salzburg vom 17.11.2017, S /97/06/00/54, zugestellt durch Hinterlegung am 22.11.2017, wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 02.05.2018 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten einberufen. 2. Gegen den Bescheid (Einberufungsbefehl) vom 17.11.2017 erhob der Beschwerdeführer am 14.12.2017 fristgerecht Beschwerde (fälschlicherweise als Einspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der belangten Behörde Der Beschwerdeführer wurde im Rahmen der Stellungsuntersuchung vom 30.03.2016 als vorübergehend ungeeignet bis September 2016 befunden. Bei der darauffolgenden Stellung am 21.10.2016 wurde der Beschwerdeführer für tauglich gemäß § 1 Abs. 2 ZDG befunden. Bei der darauffolgenden Stellung am 21.10.2016 wurde der Beschwerdeführer für tauglich gemäß Paragraph eins, Absatz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der belangten Behörde Am 16.11.2016 wurde der Beschwerdeführer für tauglich gemäß § 1 Abs. 2 ZDG befunden. Am 16.11.2016 wurde der Beschwerdeführer für tauglich gemäß Paragraph eins, Absatz 2, ZDG befunden. In Folge brachte der Beschwerdeführer am 25.11.2016 eine mängelfreie Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) ein. In Folge brachte der Beschwerdeführer am ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.05.2017 Norm: WG 2001 §25 Abs1 Z4 ZDG §14 Abs1 WG 2001 § 25 heute WG 2001 § 25 gültig ab 01.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2002 WG 2001 § 25 gültig von 22.12.2001 bis 30.11.2002 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 02.03.2015 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) mit 18.02.2015 fest. 1. Mit Bescheid vom 02.03.2015 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß Paragraph 5, Absatz 4, ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.04.2015 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) mit 07.04.2015 fest. 1. Mit Bescheid vom 22.04.2015 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß Paragraph 5, Absatz 4, ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 29.04.2015 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers zum Wehrdienst erstmals festgestellt. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 24.08.2015, Zl. 433328/1/ZD/15, wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 18.08.2015 festgestellt. Mit Schreiben vom 12.10.2015 stellte der Beschwerdeführer gemäß § 14 ZDG einen Antrag auf Aufschub des ordentlichen Zivildienstes bis September 2017 da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der belangten Behörde Mit Antrag vom 28.10.2015 ersuchte der Beschwerdeführer um Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes bis September 2019. Begründend führte er an, dass er am 07.09.2015 ein Lehrverhältnis eingegangen hätte. Mit Schreiben vom 16.11.2015 teilte der Lehrberechtigte mit, dass der Beschwerdeführer bereits zum Besuch der Berufsschule im Zeitraum vom Mai bis Juli ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.02.2016 Norm: WG 2001 §25 Abs1 Z4 ZDG §14 Abs1 ZDG §14 Abs2 WG 2001 § 25 heute WG 2001 § 25 gültig ab 01.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2002 WG 2001 § 25 gültig von 22.12.2001 bis 30.11.2002 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.02.2016 Norm: WG 2001 §25 Abs1 Z4 ZDG §14 Abs1 ZDG §14 Abs2 WG 2001 § 25 heute WG 2001 § 25 gültig ab 01.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2002 WG 2001 § 25 gültig von 22.12.2001 bis 30.11.2002 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 08.02.2016 Norm: WG 2001 §25 Abs1 Z4 ZDG §14 Abs1 ZDG §14 Abs2 WG 2001 § 25 heute WG 2001 § 25 gültig ab 01.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2002 WG 2001 § 25 gültig von 22.12.2001 bis 30.11.2002 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 08.01.2015 festgestellt. 2. Die Zivildienstpflicht des BF wurde mit Bescheid der ZISA vom 12.05.2015, XXXX mit Wirkung 29.04.2015 rechtskräftig festgestellt. 2. Die Zivildienstpflicht des BF wurde mit Bescheid der ZISA vom 12.05.2015, römisch 40 mit Wirkung 29.04.2015 rechtskräftig festgestellt. 3. Am 09.05.2015 (eingelangt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) gab am 11.03.2014 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2014, Zl. 409575/1/ZD/14, wurde daher der Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 11.03.2014 festgestellt. Der BF wurde bis dato noch keiner Einrichtung zur Leistung des Zivildienstes zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 29.08.2013 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers zum Wehrdienst erstmals festgestellt. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10.12.2013, Zl. 404751/1/ZD/13 der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 29.11.2013 festgestellt. Mit Schreiben vom 28.11.2013 brachte der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung ein, wobei er vorbrachte, dass er zur Zeit im Rahmen des Ausbildungsmodells... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) ist Doppelstaatsbürger von Österreich und Deutschland, hat seinen Wohnsitz in Deutschland und besucht die Höhere Technische Bundeslehranstalt, XXXX in XXXX (Österreich), die er voraussichtlich im Juni 2015 abschließen wird. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) ist Doppelstaatsbürger von Österreich und Deutschland, hat seinen Wohnsitz in Deutschland und besucht die Höhere Technische Bundeslehranstal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (Sachverhalt): I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 16.05.2014 für tauglich befunden. römisch eins.1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 16.05.2014 für tauglich befunden. Er gab am 19.09.2014 die Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) ab. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit des wehrpflichtige Beschwerdeführers (BF) wurde erstmals am 04.04.2014 festgestellt. 2. Nach Abgabe einer mängelfreien Zivildiensterklärung wurde der BF durch rechtskräftigen Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 16.04.2014 mit Wirkung vom 04.04.2014 von der Wehrpflicht befreit und zivildienstpflichtig. 3. Am 07.10.2014 langte bei der ZISA der mit 03.04.2014 datierte Antrag... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid des Militärkommandos ÖBERÖSTERREICH vom 04.03.2014 wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung 06.10.2014 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von sechs Monaten einberufen und aufgefordert sich an diesem Tag bis spätestens 11:00 Uhr bei der Führungsunterstützungskompanie XXXX, einzufinden. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid des Militärkommand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) gab am 16.05.2013 die Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) ab. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (BF) gab am 16.05.2013 die Zivildiensterklärung gemäß Paragraph eins, Absatz eins, des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) ab. Die Tauglichkeit des BF wurde erstmals am 29.01.2013 festgeste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 11.06.2013 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers BF (im Folgenden BF) mit 27.05.2013 fest 1. Mit Bescheid vom 11.06.2013 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZD) gemäß Paragraph 5, Absatz 4, ZDG den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers BF (im Folgenden BF) mit 27.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid (Einberufungsbefehl) des MILTÄRKOMMANDO XXXX (MilKdo), Ergänzungsabteilung, XXXX vom XXXX.02.2014, XXXX mit Wirkung 05.05.2014 zum XXXX in XXXX einberufen. 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid (Einberufungsbefehl) des MILTÄRKOMMANDO römisch 40 (MilKdo), Ergänzungsabteilung, römisch 40 vom römisch 40 .02.2014, römisch 40 mit Wirkung 05.05.2014 zum röm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) wurde anlässlich seiner Stellung am 15.10.2009 erstmals für tauglich befunden. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde anlässlich seiner Stellung am 15.10.2009 erstmals für tauglich befunden. 2. Am 31.3.2010 brachte er eine mängelfreie Zivildiensterklärung beim Militärkommando XXXX ein. Die Zivildienstserviceagentur (ZA) stellte mit 1.4.2010 d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) gab am 27.06.2013 die Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) ab. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (BF) gab am 27.06.2013 die Zivildiensterklärung gemäß Paragraph eins, Absatz eins, des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) ab. Mit Bescheid vom 12.07.2013 stellte die Zivildienstserviceagentur (ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG den... mehr lesen...