Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX beantragte am 22.08.2025 den Aufschub des Zivildienstes bis Juni 2030; er sei seit September 2025 Student der Studienrichtung KBA Klarinette an der XXXX Privatuniversität XXXX . 1. römisch 40 beantragte am 22.08.2025 den Aufschub des Zivildienstes bis Juni 2030; er sei seit September 2025 Student der Studienrichtung KBA Klarinette an der römisch 40 Privatuniversität römisch 40 . 2. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 18.12.2025 festgestellt wurde – brachte am 10.03.2026 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 20.03.2026 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 26.03.2026 brachte der BF einen Antrag auf Aufschub bis September 2029 ein, denn er mit sein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 14.02.2024 festgestellt wurde – brachte am 14.05.2024 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. Er ersuchte um Zuweisung im August oder September 2026. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 22.05.2024 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 26.06.2024 brachte der BF einen 1. An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 23.03.2023 festgestellt wurde – brachte am 02.10.2025 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid vom 15.10.2025 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZISA) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 02.10.2025 fest. Mit Bescheid vom 01.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist seit 09.04.2026 zivildienstpflichtig, seine Tauglichkeit wurde mit 09.04.2026 festgestellt. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist seit 09.04.2026 zivildienstpflichtig, seine Tauglichkeit wurde mit 09.04.2026 festgestellt. 1.2. Am 01.05.2026 beantragte der Beschwerdeführer Aufschub des Zivildienstes b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer brachte nach Feststellung seiner Tauglichkeit am 28.11.2025 am 07.01.2026 eine Zivildiensterklärung ein. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) vom 23.01.2026, Zl. 585994/1/ZD/26, wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 07.01.2026 festgestellt. 2.1. Mit (das vorl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und festgestellter Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und festgestellter Sachverhalt 1. Die Tauglichkeit und Wehrpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde von der Stellungskommission des Militärkommando (MilKdo) erstmals am 01.12.2021 festgestellt. Am 01.01.2021 und auch zum Zeitpunkt der Tauglichkeitsfeststellung befand sich der BF in einer laufenden Schulausbildung an der HTL, XXXX (5 Jahre, Elektrotechnik). 1. Die Tau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst (nach einer vorübergehenden Untauglichkeit bei einer ersten Stellung im August 2024) bei einer Nachstellung am 01.07.2025 mit Rechtskraft am 26.08.2025 festgestellt wurde – brachte am 03.10.2025 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 13.10.2025 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 06.06.2024 festgestellt wurde – brachte am 17.06.2025 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid vom 30.06.2025 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 17.06.2025 fest. 2. Mit Bescheid vom 30.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 23.12.2024 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) festgestellt. Mit Bescheid vom 23.04.2025 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 13.04.2025 fest. Mit Bescheid vom 23.04.2025 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß Paragraph 5, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 08.05.2025 festgestellt wurde – brachte am 10.06.2025 und nochmals am 30.06.2025 eine mit 27.05.2025 datierte mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 30.06.2025 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht mit 10.06.2025 rechtskräftig festgestellt. 3. Mit Schreiben vom 04.08.2025 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 14.12.2021 festgestellt wurde – brachte am 03.01.2022 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 18.01.2022 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 25.07.2024 brachte der BF – nachdem er mit Bescheid vom 01.07.2024 einer Einrichtung zur Able... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Am 09.11.2022 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) festgestellt. 2. Mit Bescheid vom 23.02.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 21.01.2023 fest. 2. Mit Bescheid vom 23.02.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß Paragraph 5, Absatz 4, ZDG de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Bisheriges Verfahren Bei der am 16.03.2023 durchgeführten Stellung wurde die Tauglichkeit des im Jahr 2005 geborenen Beschwerdeführers festgestellt. Der Beschwerdeführer gab am 30.08.2023 eine Zivildiensterklärung ab und wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (in Folge: Behörde) vom 07.09.2023 die Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers fest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.12.2021 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZISA) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 30.11.2021 fest. Mit Bescheid vom 23.02.2024 wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes bei näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. 1. Mit Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 05.02.2021 festgestellt wurde – brachte am 24.08.2021 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 08.09.2021 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Nach einer Anforderung durch eine Einrichtung, wurde der BF mit 01.12.2021 zum Zivildienst zug... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 22.02.2023 festgestellt wurde – brachte am 22.02.2023 (Datum des Einlangens) eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 28.03.2023 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Bereits davor, am 27.03.2023, hatte er den Auf... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.08.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZISA) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 18.08.2023 fest. 1. Mit Bescheid vom 30.08.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZISA) gemäß Paragraph 5, Absatz 4, ZDG aufgrund der mängelfreien... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem via E-Mail vom 12.02.2024 übermittelten Schreiben beantragte der Beschwerdeführer Aufschub des Zivildienstes bis zum Abschluss seines Studiums. Er befinde sich im dritten Semester und habe somit die Hälfte des Studiums absolviert. Er sei im Lernfluss und mit einem Abbruch würde bereits erlerntes Wissen verloren gehen. Er würde durch den Antritt neun Monate seiner Ausbil... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 09.02.2023 festgestellt wurde – brachte am 20.02.2023 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein und gab als Wunschtermin eine Zuweisung „ab September 2026“ an. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 14.03.2023 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 03.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 07.04.2022 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) festgestellt. Mit Bescheid vom 16.01.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 19.12.2022 fest. Mit Bescheid vom 16.01.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgende... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.02.2016 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZISA) aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung gemäß § 5 Abs. 4 ZDG den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 14.01.2016 fest. Mit Bescheiden vom 22.01.2018 bzw. vom 03.01.2020 wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes bei näher bezeichnete... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem via E-Mail vom 16.11.2023 übermittelten Formular für Zivildienstpflichtige beantragte der Beschwerdeführer Aufschub des Zivildienstes bis zum März 2025. Er befinde sich seit September 2022 im Masterstudium Information Security. 2. Mit dem hier angefochtenen Bescheid wies die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag auf Aufschub des Antr... mehr lesen...