Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL82004 Bauordnung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;BauO Linz Wels 1887 §95; VVG §4; AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 5... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL82004 Bauordnung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;BauO Linz Wels 1887 §95; VVG §4; AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 5... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL82001 Bauordnung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Bgld 1926;VVG;
Rechtssatz:
Weder der Bauordnung für das Burgenland noch dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz kann eine Bestimmung entnommen werden, derzufolge der Nachbar einen Rechtsanspruch darauf besässe, daß die Behörde bei einer Bauführung mit den Mitteln de... mehr lesen...
JF und neun weitere in L ansässige Personen, die mitbeteiligten Parteien dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, führten im August 1958 bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal a. d. Drau darüber Beschwerde, daß die Beschwerdeführerin beabsichtige, Schotter und Sand unterhalb des Grundwasserspiegels zu entnehmen. Es bestehe dadurch für die zehn in der Nähe des Gewinnungsortes gelegenen Hausbrunnen der von den mitbeteiligten Parteien bewohnten Siedlung die Gefahr der Wasserverunreini... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §4; WRG 1959 §138 Abs2; VVG § 4 heute VVG § 4 gültig ab 01.02.1991 WRG 1959 § 138 heute WRG 1959 § 138 gültig ab 01.01.2000 zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG;
Rechtssatz:
Voraussetzung für eine Vollstreckung ist, daß ein entsprechender Titelbescheid vorliegt, daß dieser gegenüber dem Verpflichteten wirksam geworden ist und daß der Verpflichtete seiner Verpflichtung innerhalb der festgesetzten Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht nachgekommen ist (Hinweis E 29.9.1960, 327/60, VwSlg 5381 A/1960... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §4; VVG § 4 heute VVG § 4 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz:
Bei der Vollstreckung unter Anwendung der Ersatzvornahme nach § 4 VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden. Bei der Vollstreckung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §4; VVG § 4 heute VVG § 4 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz:
Als Vollstreckungsverfügung müssen alle Verfügungen der Vollstreckungsbehörden angesehen werden, die im Zuge eines Verfahrens nach dem Verwaltungsvollstrec... mehr lesen...
Die verstorbenen Eltern des Beschwerdeführers Dr. J und R E waren, wie die Akten des Verwaltungsverfahrens besagen, vor der Besetzung Österreichs durch das Deutsche Reich Eigentümer des in W, E-strasse 8, befindlichen Hauses gewesen. Aus so genannten rassischen Gründen hatten sie diese Liegenschaft im Jahre 1939 an die Eheleute J und A O verkaufen müssen. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Erkenntnis der Rückstellungskommission vom 20. Jänner 1950 wurde die Liegenschaft dann an den Be... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs6;BauRallg;VVG;
Rechtssatz: Auf Bescheide (Rückstandsausweise), betreffend die Kosten notstandspolizeilicher Maßnahmen gemäß § 129 Abs 6 de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG; Beachte Besprechung in:
Mannlicher, 07te Auflage, S 1048;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des AVG finden zur Gänze im Vollstreckungsverfahren Anwendung, es sei denn, dass das VVG in dieser Hinsicht etwas anderes bestimmt. Solche, die Anwendung des AVG einschränkende Bestimmungen sind zwar im § 10 Abs 1 und 2 enthalten, aber diese gelten nur für das Vo... mehr lesen...
Der Stadtmagistrat Graz Baupolizeiamt hatte bei der am 15. Dezember 1949 durchgeführten Verhandlung an Ort und Stelle festgestellt, dass für die auf der im Eigentume des Beschwerdeführers stehenden Liegenschaft in Graz, S-gasse 25, befindliche Terrassenstützmauer infolge Verbruches des im Bereiche der Grundstücke 565, 586, 564 und 587 angelegten Luftschutzstollens Einsturzgefahr besteht. Gemäß § 83 der Bauordnung für die Landeshauptstadt Graz wurde daraufhin der Beschwerdeführer besc... mehr lesen...
Index: L82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Graz 1881 §83;BauRallg;VVG;
Rechtssatz: Die Baubehörde hat eine zur Sicherung oder Instandsetzung einer Baulichkeit aufgetragene Leistung inhaltlich derart zu bestimmen, dass der Bescheid einer Vollstreckung durch Ersatzvornahme zugänglich ist. Schlagworte Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRall... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56; B-VG Art130 Abs1 Z1;VVG; VwGG §34 Abs1; AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §9;VVG; EO § 9 heute EO § 9 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 9 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2021 Beachte Miterledigung (... mehr lesen...