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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §4;Rechtssatz
Nur der alternative Beseitigungsauftrag, entweder um die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung nachträglich anzusuchen, oder die Neuerung zu beseitigen, verpflichtet die aufgeforderte Partei zu einem bestimmten Handeln und ist damit der Rechtskraft und Vollstreckung zugänglich. (Hier: Wasserrechtliche Bewilligung einer Sand- und Schottergewinnungsanlage)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000545.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
22.04.2015