RS Vwgh 1963/5/9 0545/62

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Veröffentlicht am 09.05.1963
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Nur der alternative Beseitigungsauftrag, entweder um die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung nachträglich anzusuchen, oder die Neuerung zu beseitigen, verpflichtet die aufgeforderte Partei zu einem bestimmten Handeln und ist damit der Rechtskraft und Vollstreckung zugänglich. (Hier: Wasserrechtliche Bewilligung einer Sand- und Schottergewinnungsanlage)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000545.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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