Index
40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Als Vollstreckungsverfügung müssen alle Verfügungen der Vollstreckungsbehörden angesehen werden, die im Zuge eines Verfahrens nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz ergehen und der Vollstreckung eines Bescheides dienen. Als solche Vollstreckungsverfügungen kommen bei der Anwendung des Zwangsmittels Ersatzvornahme die Androhung der Ersatzvornahme, die Anordnung der Ersatzvornahme und der Auftrag auf Vorauszahlung der voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954001273.X04Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
03.08.2008