RS Vwgh 1956/5/2 1273/54

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Veröffentlicht am 02.05.1956
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Als Vollstreckungsverfügung müssen alle Verfügungen der Vollstreckungsbehörden angesehen werden, die im Zuge eines Verfahrens nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz ergehen und der Vollstreckung eines Bescheides dienen. Als solche Vollstreckungsverfügungen kommen bei der Anwendung des Zwangsmittels Ersatzvornahme die Androhung der Ersatzvornahme, die Anordnung der Ersatzvornahme und der Auftrag auf Vorauszahlung der voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1954001273.X04

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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