RS Vwgh 1956/6/13 1898/55

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Veröffentlicht am 13.06.1956
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Bei der Vollstreckung unter Anwendung der Ersatzvornahme nach § 4 VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.Bei der Vollstreckung unter Anwendung der Ersatzvornahme nach Paragraph 4, VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1955001898.X04

Im RIS seit

03.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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