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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Bei der Vollstreckung unter Anwendung der Ersatzvornahme nach § 4 VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.Bei der Vollstreckung unter Anwendung der Ersatzvornahme nach Paragraph 4, VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1955001898.X04Im RIS seit
03.08.2009Zuletzt aktualisiert am
04.08.2009