Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“), ein ukrainischer Staatsangehöriger, reiste im Jahr 2004 erstmals in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte in weiterer Folge drei Anträge auf internationalen Schutz, welche allesamt abgewiesen wurden. 2. Am 06.11.2023 stellte der BF einen Antrag auf Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene. 3. Mit Schreiben vom 22.01.2024 te... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet füllte die Beschwerdeführerin am 17.08.2023 die Datenerfassung für den Ausweis für Vertriebene aus. Im Zuge dessen legte die Beschwerdeführerin offenbar ihren ukrainischen Reisepass vor. Aufgrund der dortigen Angaben wurde der Beschwerdeführerin am 19.09.2023 ein Ausweis für Vertriebene ausgestellt. 2. Mit Schreiben ihrer Vertretung vom 06.12.2023 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet füllte die Beschwerdeführerin am 17.08.2023 die Datenerfassung für den Ausweis für Vertriebene aus. Im Zuge dessen legte die Beschwerdeführerin offenbar ihren ukrainischen Reisepass vor. Aufgrund der dortigen Angaben wurde der Beschwerdeführerin am 19.09.2023 ein Ausweis für Vertriebene ausgestellt. 2. Mit Schreiben ihrer Vertretung vom 06.12.2023 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) ist ukrainischer Staatsangehöriger. I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 15.09.2023 informierte die Justizanstalt XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) über die Aufnahme des BF in Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf Begehung einer Straftat nach §§ 114 Abs. 3 Z 3 FPG. 1. Mit Schreiben vom 15.09.2023 informierte die Justizanstalt r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: die BF), ukrainische Staatsangehörige, reisten am 01.03.2022 per Flug aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in das Bundesgebiet ein. Am 06.04.2022 ließen sich die BF zwecks Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene registrieren. Im Rahmen der Datenerfassung gaben die BF an, ukrainische Staatsangehörige zu sein. Ihr Wohnsitz würde sich in Odessa b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: die BF), ukrainische Staatsangehörige, reisten am 01.03.2022 per Flug aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in das Bundesgebiet ein. Am 06.04.2022 ließen sich die BF zwecks Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene registrieren. Im Rahmen der Datenerfassung gaben die BF an, ukrainische Staatsangehörige zu sein. Ihr Wohnsitz würde sich in Odessa b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (BF) ist ukrainischer Staatsangehöriger, der tschetschenischen Volksgruppe und der sunnitischen Glaubensrichtung des Islam zugehörig. I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der BF reiste zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt, spätestens am 24.02.2023, mit seinem ukrainischen Reisepass, Nr. XXXX , gültig vom 26.01.2021 bis 26.01.2031, mit XXXX Einreisereisestempel vom 12.09.2021, in das ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: , römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Antragsteller (im Folgenden AS) ist Staatsangehöriger der Türkei und Lebensgefährte einer ukrainischen Staatsangehörigen, mit der er bis zur gemeinsamen Reise nach Österreich schon in der Ukraine mehrere Jahre und nunmehr in Österreich in einem Haushalt zusammenlebte und -lebt. Der Lebensgefährtin des AS kommt in Österreich ein vorüberg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Die beschwerdeführende Partei [bP], ein Staatsangehöriger der Türkei, ließ sich am 29.03.2022 zwecks Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene in Österreich registrieren. Aus dem Verfahrensgang des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Mit verfahrensgegenständlichen Bescheid hat die Behörde festgestellt, dass die bP kein vorläufiges Aufenthaltsrecht für Vertriebene ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: der BF), ein Staatsangehöriger der Ukraine, wurde am 12.06.2022 wegen des Verdachts der Schlepperei festgenommen und die Untersuchungshaft über ihn verhängt. 2. Der BF stellte während seiner Untersuchungshaft am 07.09.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz, welchen er in der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) wurde anlässlich einer Grenzkontrolle am XXXX an der österreichisch-ungarischen Grenze festgenommen, da bei einer Fahrzeugkontrolle sieben männliche afghanische Staatsangehörige in seinem PKW gefunden wurden. Der BF wurde in die Justizanstalt XXXX eingeliefert und über ihn wurde die Untersuchungshaft verhängt. Mit Urteil des LG XXXX vom XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Erstbeschwerdeführer XXXX (in der Folge „BF1“) und die Zweitbeschwerdeführerin XXXX (in der Folge: „BF2“) werden im gegenständlichen Erkenntnis gemeinsam als „die Beschwerdeführer“ (in der Folge: „die BF“) bezeichnet. Der Erstbeschwerdeführer römisch 40 (in der Folge „BF1“) und die Zweitbeschwerdeführerin römisch 40 (in der Folge: „BF2“) werden im gegenständlichen Erkenntnis gemei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Erstbeschwerdeführer XXXX (in der Folge „BF1“) und die Zweitbeschwerdeführerin XXXX (in der Folge: „BF2“) werden im gegenständlichen Erkenntnis gemeinsam als „die Beschwerdeführer“ (in der Folge: „die BF“) bezeichnet. Der Erstbeschwerdeführer römisch 40 (in der Folge „BF1“) und die Zweitbeschwerdeführerin römisch 40 (in der Folge: „BF2“) werden im gegenständlichen Erkenntnis gemei... mehr lesen...