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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: der BF), ein Staatsangehöriger der Ukraine, reiste am 17.11.2021 aus der Ukraine in die Schweiz aus, wo er einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. Mit Verfügung des schweizerischen Staatssekretariats für Migration vom 21.07.2022 wurde dieser Antrag abgelehnt und die Wegweisung aus der Schweiz angeordnet, dagegen aber der Vollzug der Wegweisu... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge: BF), ein volljähriger ukrainischer Staatsangehöriger, ließ sich am XXXX . März 2022, sohin einen Tag nach seiner Einreise in das Bundesgebiet, zwecks Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene gemäß § 62 AsylG iVm VertriebenenVO registrieren. 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge: BF), ein volljähriger ukrainischer Staatsangehörige... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin ist Ukrainische Staatsbürgerin aus XXXX -Ukraine. Die Beschwerdeführerin ist Ukrainische Staatsbürgerin aus römisch 40 -Ukraine. Sie befindet sich seit Mitte Februar 2022 durchgängig in Österreich. Der Beschwerdeführerin wurde vom 20.10.2021 bis 12.04.2022 ein polnisches Arbeitsvisum erteilt und sie befand sich in dieser Zeit zu Arbeitszwecken in Polen sowie zu Besuchszwecken immer wie... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge: die BF), eine ukrainische Staatsangehörige, reiste am 03.06.2022 aus den Vereinigten Staaten kommend in das Bundesgebiet ein. Mit Schreiben vom 21.07.2022 beantragte die BF die Feststellung ihres Status als Kriegsvertriebene und führte dazu aus, dass sie in Kiew gewohnt und am 19.02.2022 die Ukraine verlassen habe, um in Sri Lanka einen Urlaub zu v... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: der BF), ein Staatsangehöriger der Ukraine, ließ sich am 08.12.2022 zur Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene nach § 62 AsylG 2005 iVm der VertriebenenVO in Österreich registrieren, wobei er angab, am 28.01.2022 die Ukraine verlassen zu haben und sich vor seiner Einreise in Österreich in Polen aufgehalten zu haben. 1. Der Beschwerdeführer (in ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: der BF), ein ukrainischer Staatsangehöriger, reiste am 02.03.2022 aus Georgien kommend in das Bundesgebiet ein. Am 15.04.2022 ließ sich der BF zwecks Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene registrieren. Im Rahmen der Datenerfassung führte der BF an, ukrainischer Staatsangehöriger zu sein. Sein Wohnsitz würde sich in Lviv befinden und sei er 13.0... mehr lesen...