Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §19 Abs1;AVG §19 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/20/0004 E 25. Mai 1994
94/20/0005 E 25. Mai 1994
94/20/0006 E 25. Mai 1994
94/20/0007 E 25. Mai 1994
Rechtssatz: Die Auffassung eines Asylwerbers, eine ordnungsgemäße Ladung bedürfe, wenn das persönliche Erscheinen des Geladenen notwendi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, der zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Bundesgebiet eingereist ist, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid des Bundesasylamtes vom 22. Februar 1993, mit dem sein Asylantrag abgewiesen und ihm die Asylgewährung versagt worden war, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 24. November 1993 wies die belangte Behörde den Asylantrag des Beschwerdeführers gemäß §... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, indische Staatsangehörige, die zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Bundesgebiet eingereist sind, haben die Bescheide des Bundesasylamtes vom 2. Juni 1993 (Erstbeschwerdeführer), vom 19. Juli 1993 (Zweit- und Drittbeschwerdeführer), vom 15. September 1993 (Viertbeschwerdeführer) und vom 21. September 1993 (Fünftbeschwerdeführer), mit denen ihre Asylanträge abgewiesen und ihnen die Asylgewährung versagt worden war, mit Berufungen bekämpft. Mit den im Spruch: angef... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerden und der vorgelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen, angefochtenen Bescheiden des Bundesministers für Inneres wurden die Asylanträge der Beschwerdeführer, indischer Staatsangehöriger, abgewiesen. Begründend wurde im wesentlichen gleichlautend ausgeführt, die Beschwerdeführer seien den ihnen zu Handen ihres rechtsfreundlichen Vertreters zugestellten... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 11. Oktober 1993 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers, eines indischen Staatsangehörigen abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei der ihm vom Bundesasylamt zu Handen seines rechtsfreundlichen Vertreters zugestellten Ladung f... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 16. November 1993 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers, eines indischen Staatsangehörigen, abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei der ihm vom Bundesasylamt zu Handen seines rechtsfreundlichen Vertreters zugestellten Ladung... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/20/0310 E 10. Oktober 1994 94/20/0311 E 5. September 1994 94/20/0312 E 10. Oktober 1994 Rechtssatz: Während nach § 19 Abs 3 AVG bereits das Vorliegen eines triftigen Hinderungsgrundes von der Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten, entbindet und es keiner vorherigen Entschuldigung bedarf (Hinweis E 6.4.1981, 17/0202/80) und die Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten, nur unter den dort genannten Voraussetzungen sanktioniert ist... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §19 Abs1 Z1;AsylG 1991 §11;AVG §19 Abs3; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden:
94/19/0550, 94/19/0554, 94/19/0556 und 94/19/0557 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 94/19/0941 1 Stammrechtssatz Während nach § 19 Abs 3 AVG bereits das Vorliegen eines triftigen H... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §11;AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §1 Abs3; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden:
94/19/0746 bis 94/19/0750, 94/19/0752 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 94/19/0029 2 Stammrechtssatz Die Mitteilung des Rechtsvertreters des Asylwerbers, er könne die Ladung an den ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/19/0253 E 17. Februar 1994
94/19/0254 E 17. Februar 1994
94/19/0255 E 17. Februar 1994
94/19/0584 E 19. Mai 1994
94/19/0586 E 19. Mai 1994
94/19/0592 E 19. Mai 1994 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 94/19/0549 4 Stammrechtssatz Für die Abweisung eines Asylantrages gem § 1... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Asylantrag ist es Sache des Asylwerbers, das Vorliegen eines Umstandes, der gemäß § 19 Abs 3 AVG das Nichterscheinen des Geladenen rechtfertigt, der Behörde vor dem Termin der Amtshandlung darzutun und es ist die Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten, unabhängig von der Form der Ladung sanktioniert. Die Abweisung des Asylantrages nach § 19 Abs 1 Z 1 AsylG 1991 bedarf auch nicht der vorherigen Androhung der Ladung. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §19 Abs3; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden:
94/19/0746 bis 94/19/0750, 94/19/0752 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 94/19/0029 1 Stammrechtssatz Im Verfahren über einen Asylantrag ist es Sache des Asylwerbers, das Vorliegen eines Umstande... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §19 Abs3; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden:
94/19/0550, 94/19/0554, 94/19/0556 und 94/19/0557 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 94/19/0029 1 Stammrechtssatz Im Verfahren über einen Asylantrag ist es Sache des Asylwerbers, das Vorliegen ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §19;ZustG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/19/0253 E 17. Februar 1994
94/19/0254 E 17. Februar 1994
94/19/0255 E 17. Februar 1994
94/19/0584 E 19. Mai 1994
94/19/0586 E 19. Mai 1994
94/19/0592 E 19. Mai 1994 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/24 94/19/0229 1 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden:
94/19/0746 bis 94/19/0750, 94/19/0752 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 94/19/0549 4 Stammrechtssatz Für die Abweisung eines Asylantrages gem § 19 Abs 1 Z 1 AsylG 1991 ist nur die Frage des Vorliegens eines gesetzlich bestimmten Erfor... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §11;AsylG 1991 §19 Abs1 Z1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden:
94/19/0550, 94/19/0554, 94/19/0556 und 94/19/0557 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 94/19/0029 2 Stammrechtssatz Die Mitteilung des Rechtsvertreters des Asylwerbers, er könne die Ladung an den Asylwerber nicht weiterlei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §11;AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §19 Abs3; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden:
94/19/0746 bis 94/19/0750, 94/19/0752 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 94/19/0941 1 Stammrechtssatz Während nach § 19 Abs 3 AVG bereits das Vorliegen eines triftigen Hinderungsgru... mehr lesen...
Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden: 94/19/0550, 94/19/0554, 94/19/0556 und 94/19/0557 Rechtssatz: Für die Abweisung eines Asylantrages gem § 19 Abs 1 Z 1 AsylG 1991 ist nur die Frage des Vorliegens eines gesetzlich bestimmten Erfordernisses - nämlich des Vorliegens einer Entschuldigung für das Nichtbefolgen der Ladung - ausschlaggebend. Das Vorbringen des Asylwerbers, die auf die Unkenntnis der deutschen Sprache und auf ein daraus re... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §11;AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §19 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/20/0310 E 10. Oktober 1994
94/20/0311 E 5. September 1994
94/20/0312 E 10. Oktober 1994
Rechtssatz: Die Mitteilung des Rechtsvertreters des Asylwerbers, er könne die Ladung an diesen mangels Kenntnis seines Aufenthaltes bzw seiner Adre... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Mitteilung des Rechtsvertreters des Asylwerbers, er könne die Ladung an den Asylwerber nicht weiterleiten, da ihm diese keine "ladungsfähige Adresse" bekanntgegeben habe, stellt keine "vorübergehende Entschuldigung" iSd § 19 Abs 1 Z 1 AsylG 1991 dar. Denn es werden mit diesem Vorbringen zwar Schwierigkeiten des Rechtsvertreters des Asylwerbers in der Kontaktnahme mit diesen, nicht aber Umstände iSd § 19 Abs 3 AVG dargetan, die den Asylwerber abgehalten haben, zum Termin de... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und der damit vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers, eines indischen Staatsangehörigen, mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 1. September 1993 abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob dagegen fristgerecht Berufung. Mit Bescheid vom 13. Oktober 1993 sprach die belangte Behörde unter Austausch des Rechtsgrundes gemäß § 66 Abs. 4 AVG aus, der Asylantrag des Beschwerdeführers werde gemäß § 19 Abs. 1 Z.... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 24. September 1993 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers, eines indischen Staatsangehörigen, abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei der ihm zu Handen seines rechsfreundlichen Vertreters zugestellten Ladung des Bundesasylamtes f... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1AVG §19 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):AW 94/19/0105 E 17.02.1994AW 94/19/0106 E 24.02.1994AW 94/19/0107 E 18.02.1994AW 94/19/0108 E 26.05.1994AW 94/19/0109 E 01.03.1994AW 94/19/0110 E 24.02.1994
Rechtssatz: Während nach § 19 Abs 3 AVG bereits das Vorliegen eines triftigen Hinderungsgrundes von de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §11;AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §19 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 94/19/0941 1 Stammrechtssatz Während nach § 19 Abs 3 AVG bereits das Vorliegen eines triftigen Hinderungsgrundes von der Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten, entbindet und es keiner vorherigen Entschuldigung bedarf (Hinweis E 6.4.1981, 17/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1AVG §19 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):AW 94/19/0105 E 17.02.1994AW 94/19/0106 E 24.02.1994AW 94/19/0107 E 18.02.1994AW 94/19/0108 E 26.05.1994AW 94/19/0109 E 01.03.1994AW 94/19/0110 E 24.02.1994
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Asylantrag ist es Sache des Asylwerbers, das Vorliegen eines Umsta... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Z. 1 Asylgesetz 1991 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 17. Mai 1993, mit dem sein "Antrag auf Gewährung von Asyl vom 14.01.1992" abgewiesen worden war, abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat aber einen Asylantrag unter diesem Datum der Aktenlage nach nicht gestellt. In den vorgelegten Verwaltungsakten erliegt zwar eine dafür vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §10 Abs1 Z1;AsylG 1991 §12 Abs1;AsylG 1991 §19 Abs1;AsylG 1991 §27;AVG §13 Abs1;AVG §66 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die Abweisung eines im Verwaltungsverfahren gar nicht gestellten Begehrens kann eine Partei in keinem Recht verletzt sein (Hinweis E 29.10.1984, ... mehr lesen...