Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 10. August 1994 wurde dem Mitbeteiligten für die entgeltliche Veröffentlichung oder Verbreitung von Anzeigen in der Zeitschrift S eine Anzeigenabgabenachforderung für den Zeitraum Jänner bis Dezember 1993 bei einer Gesamtbemessungsgrundlage von S 146.540,-- mit S 14.654,-- festgesetzt und gleichzeitig ein Säumniszuschlag von S 586,-- vorgeschrieben. Der Mitbeteiligte erhob Berufung. Mit Bescheid des Stadtsenats der beschwerdef... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 10. August 1994 wurde dem Mitbeteiligten für die entgeltliche Veröffentlichung oder Verbreitung von Anzeigen in der Zeitschrift S eine Anzeigenabgabenachforderung für den Zeitraum Jänner bis Dezember 1993 bei einer Gesamtbemessungsgrundlage von S 146.540,-- mit S 14.654,-- festgesetzt und gleichzeitig ein Säumniszuschlag von S 586,-- vorgeschrieben. Der Mitbeteiligte erhob Berufung. Mit Bescheid des Stadtsenats der beschwerdef... mehr lesen...
Index: L37054 Anzeigenabgabe Oberösterreich16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG OÖ §1 Abs1;AnzeigenabgabeG OÖ §2 Abs3;AnzeigenabgabeO Linz §1 Abs2 lita;AnzeigenabgabeO Linz §2 Abs4 lita;MedienG §1 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/17/0230 E 19. Mai 1994 RS 1 Stammrechtssatz Der Ort, IN DEM die Verbreitung erfolgt, ist jener Ort, in welchem die Verbreitung ihr Ziel findet, das Druckwerk also einem größeren... mehr lesen...
Index: L37054 Anzeigenabgabe Oberösterreich16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG OÖ §1 Abs1;AnzeigenabgabeG OÖ §2 Abs3;AnzeigenabgabeO Linz §1 Abs2 lita;AnzeigenabgabeO Linz §2 Abs4 lita;MedienG §1 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/17/0230 E 19. Mai 1994 RS 1 Stammrechtssatz Der Ort, IN DEM die Verbreitung erfolgt, ist jener Ort, in welchem die Verbreitung ihr Ziel findet, das Druckwerk also einem größeren... mehr lesen...
In der "Sachverhaltsdarstellung" vom 13. September 1994 teilte der Beschwerdeführer der Bezirkshauptmannschaft Oberwart mit, daß im August 1994 im Bereich der Gemeinde K ein gedrucktes Medienwerk mit dem Aufdruck "An einen Haushalt" veröffentlicht worden sei, welches nur mit "Ihre ÖVP-Gemeinderäte" gezeichnet worden sei, jedoch entgegen der Bestimmung des § 24 Abs. 1 Mediengesetz kein Impressum enthalten habe. Es bestehe somit der Verdacht einer Verwaltungsübertretung nach § 27 Medien... mehr lesen...
Index: L00201 Auskunftspflicht Informationsweiterverwendung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)16/01 Medien
Norm: AuskunftspflichtG Bgld 1989 §1 Abs1;B-VG Art20 Abs3;B-VG Art20 Abs4;MedienG §1 Abs1;MedienG §24 Abs1;MedienG §27 Abs1;
Rechtssatz: Das überwiegende Interesse des Antragstellers nach § 1 Abs 1 Bgld AuskunftspflichtG an einer Auskunft darüber, ob gegen die von ihm im Privatanklageverfahren ge... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Jänner 1991 schrieb der Magistrat der Stadt Wien der beschwerdeführenden Partei für den Zeitraum Jänner 1985 bis Dezember 1989, Jänner bis April, Juni, August und September 1990 Anzeigenabgaben in der Höhe von S 8,561.022,-- und für die nicht rechtzeitig gezahlte Abgabe von S 2,773.793,-- einen Säumniszuschlag von S 55.476,-- vor. Aufgrund einer dagegen erhobenen Berufung der beschwerdeführenden Partei erließ der Magistrat der Stadt Wien am 16. März 1992 einer... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 27. April 1988 wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum von Jänner 1984 bis Jänner 1988 Anzeigenabgabe für die anläßlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art vereinnahmten Entgelte in der Höhe von S 381.753,-- (d.s. 10 v.H. der Bemessungsgrundlage von S 3.817.530,--) zur Zahlung vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde von dem nicht selbst bemessenen Teil dieser Abgabenschuldigkeit ein 2%iger Säumniszuschlag in der Höhe von... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Jänner 1991 schrieb der Magistrat der Stadt Wien der beschwerdeführenden Partei für den Zeitraum Jänner 1985 bis Dezember 1989, Jänner bis April, Juni, August und September 1990 Anzeigenabgaben in der Höhe von S 8,561.022,-- und für die nicht rechtzeitig gezahlte Abgabe von S 2,773.793,-- einen Säumniszuschlag von S 55.476,-- vor. Aufgrund einer dagegen erhobenen Berufung der beschwerdeführenden Partei erließ der Magistrat der Stadt Wien am 16. März 1992 einer... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Jänner 1991 schrieb der Magistrat der Stadt Wien der beschwerdeführenden Partei für den Zeitraum Jänner 1985 bis Dezember 1989, Jänner bis April, Juni, August und September 1990 Anzeigenabgaben in der Höhe von S 8,561.022,-- und für die nicht rechtzeitig gezahlte Abgabe von S 2,773.793,-- einen Säumniszuschlag von S 55.476,-- vor. Aufgrund einer dagegen erhobenen Berufung der beschwerdeführenden Partei erließ der Magistrat der Stadt Wien am 16. März 1992 einer... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 27. April 1988 wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum von Jänner 1984 bis Jänner 1988 Anzeigenabgabe für die anläßlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art vereinnahmten Entgelte in der Höhe von S 381.753,-- (d.s. 10 v.H. der Bemessungsgrundlage von S 3.817.530,--) zur Zahlung vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde von dem nicht selbst bemessenen Teil dieser Abgabenschuldigkeit ein 2%iger Säumniszuschlag in der Höhe von... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1946 §1 Abs1;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;MedienG §1 Abs1 Z4;PresseG §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Schrift" im § 2 Abs 1 PresseG ist mit einem ausschließlich in Schriftform verbreiteten Medienwerk iSd § 1 Abs 1 Z 3 und § 1 Abs 1 Z 4 MedienG 1981 gleichzusetzen (Hinwei... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;AnzeigenabgabeGNov Wr 1984;MedienG §1 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/17 89/17/0036 2 (Im konkreten Fall liegt eine geringe Verbreitung im Inland - wenn auch nur an ehemalige Inserenten - vor). Stammrechtssatz Das nach dem MedienG erforderliche Merkmal der... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;MedienG §1 Abs1 Z4;PresseG §2;PresseG §3;
Rechtssatz: Wenn der VwGH nicht nur Eintrittskarten bestimmten Inhaltes (Hinweis E 3.6.1964, 1417/63; E 26.10.1964, 1021/64), sondern zB auch Fahrpläne (Hinweis E 28.11.1969, 189/69) oder örtliche Telefonbücher (Hinweis E 28.6.1973, 184/73; E 27.10.1982, 81/1... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;MedienG §1 Abs1 Z4;PresseG §2;VwRallg;
Rechtssatz: Auch die in einem Telefonbuch enthaltenen Informationen genügen jenem Mindestmaß an gedanklichem Inhalt, das für die Qualifikation einer Publikation als Schrift iSd § 2 PresseG, aber auch als Druckwerk iSd § 1 Abs 1 Z 4... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 1 Wr AnzeigenabgabeG 1983 knüpft die Abgabenpflicht daran an, daß eine Anzeige in ein in Wien erscheinendes Medienwerk gegen Entgelt aufgenommen oder mit einem solchen ausgesendet oder verbreitet wird. Damit ist vorausgesetzt, daß die Publikation auch unter Weglassung der A... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wohl trägt der amtliche Aufdruck der Telefonwertkarte eine (verschlüsselte) Information über deren Wert, das Postsymbol, die Bezeichnung "Telefonwertkarte" und einen Pfeil. Nicht schlechthin jede Information, deren Träger ein in einem Massenherstellungsverfahren vervielfältigter Gegensta... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Zwar enthält die Rückseite einer Fernmeldegebührenrechnung neben Werbeeinschaltungen - die keine Medienqualität verleihen - auch umfangreiche Erläuterungen und Rechtsbelehrungen. Diese dienen jedoch der Erklärung der an den individuellen Rechnungsadressaten gerichteten Vorschreibung der ... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;B-VG Art17;MedienG §1 Abs1 Z3;MedienG §50 Z3;
Rechtssatz: AusfzF, ob Publikationen von Behörden in Erfüllung der Aufgaben der Hoheitsverwaltung (hier: Amtliche Telefonbücher, BTX-Journal, Telefonrechnungen, Briefmarkensäckchen, Telefonwertkarten etc) als "Medienwerke" iSd § 1 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1946 §1 Abs1;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;MedienG §1 Abs1 Z4;PresseG §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Schrift" im § 2 Abs 1 PresseG ist mit einem ausschließlich in Schriftform verbreiteten Medienwerk iSd § 1 Abs 1 Z 3 und § 1 Abs 1 Z 4 MedienG 1981 gleichzusetzen (Hinwei... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1946 §1 Abs1;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;MedienG §1 Abs1 Z4;PresseG §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Schrift" im § 2 Abs 1 PresseG ist mit einem ausschließlich in Schriftform verbreiteten Medienwerk iSd § 1 Abs 1 Z 3 und § 1 Abs 1 Z 4 MedienG 1981 gleichzusetzen (Hinwei... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;AnzeigenabgabeGNov Wr 1984;MedienG §1 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/17 89/17/0036 2 (Im konkreten Fall liegt eine geringe Verbreitung im Inland - wenn auch nur an ehemalige Inserenten - vor). Stammrechtssatz Das nach dem MedienG erforderliche Merkmal der... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;MedienG §1 Abs1 Z4;PresseG §2;PresseG §3;
Rechtssatz: Wenn der VwGH nicht nur Eintrittskarten bestimmten Inhaltes (Hinweis E 3.6.1964, 1417/63; E 26.10.1964, 1021/64), sondern zB auch Fahrpläne (Hinweis E 28.11.1969, 189/69) oder örtliche Telefonbücher (Hinweis E 28.6.1973, 184/73; E 27.10.1982, 81/1... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;MedienG §1 Abs1 Z4;PresseG §2;PresseG §3;
Rechtssatz: Wenn der VwGH nicht nur Eintrittskarten bestimmten Inhaltes (Hinweis E 3.6.1964, 1417/63; E 26.10.1964, 1021/64), sondern zB auch Fahrpläne (Hinweis E 28.11.1969, 189/69) oder örtliche Telefonbücher (Hinweis E 28.6.1973, 184/73; E 27.10.1982, 81/1... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;MedienG §1 Abs1 Z4;PresseG §2;VwRallg;
Rechtssatz: Auch die in einem Telefonbuch enthaltenen Informationen genügen jenem Mindestmaß an gedanklichem Inhalt, das für die Qualifikation einer Publikation als Schrift iSd § 2 PresseG, aber auch als Druckwerk iSd § 1 Abs 1 Z 4... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;MedienG §1 Abs1 Z4;PresseG §2;VwRallg;
Rechtssatz: Auch die in einem Telefonbuch enthaltenen Informationen genügen jenem Mindestmaß an gedanklichem Inhalt, das für die Qualifikation einer Publikation als Schrift iSd § 2 PresseG, aber auch als Druckwerk iSd § 1 Abs 1 Z 4... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 1 Wr AnzeigenabgabeG 1983 knüpft die Abgabenpflicht daran an, daß eine Anzeige in ein in Wien erscheinendes Medienwerk gegen Entgelt aufgenommen oder mit einem solchen ausgesendet oder verbreitet wird. Damit ist vorausgesetzt, daß die Publikation auch unter Weglassung der A... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wohl trägt der amtliche Aufdruck der Telefonwertkarte eine (verschlüsselte) Information über deren Wert, das Postsymbol, die Bezeichnung "Telefonwertkarte" und einen Pfeil. Nicht schlechthin jede Information, deren Träger ein in einem Massenherstellungsverfahren vervielfältigter Gegensta... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;MedienG §1 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Zwar enthält die Rückseite einer Fernmeldegebührenrechnung neben Werbeeinschaltungen - die keine Medienqualität verleihen - auch umfangreiche Erläuterungen und Rechtsbelehrungen. Diese dienen jedoch der Erklärung der an den individuellen Rechnungsadressaten gerichteten Vorschreibung der ... mehr lesen...
Index: L37059 Anzeigenabgabe Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)16/01 Medien
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;B-VG Art17;MedienG §1 Abs1 Z3;MedienG §50 Z3;
Rechtssatz: AusfzF, ob Publikationen von Behörden in Erfüllung der Aufgaben der Hoheitsverwaltung (hier: Amtliche Telefonbücher, BTX-Journal, Telefonrechnungen, Briefmarkensäckchen, Telefonwertkarten etc) als "Medienwerke" iSd § 1 Abs 1 ... mehr lesen...