Norm: EO §9 AZPO §234
Rechtssatz: War Gegenstand des Titelverfahrens die Verpflichtung auf Herausgabe eines Legats, kann nach materiellem Recht nicht gesagt werden, den Erwerber einer Sache, die von einer vom Veräußerer verschiedene Person jemand anderem vermacht wurde, treffe allein wegen des Erwerbes der Sache gleich dem Veräußerer die Verpflichtung zu deren Übergabe an den Legatar. Eine Erstreckung der Rechtskraft des Exekutionstitels auf de... mehr lesen...
Norm: EO §9 EEO §355 XIIUmgrStG §12
Rechtssatz: Die Einbringung eines Betriebes nach § 12 UmgrStG bewirkt Einzelrechtsnachfolge. Mangels privativer Schuldübernahme gehen daher Unterlassungsverpflichtungen nicht über. Entscheidungstexte 3 Ob 180/97k Entscheidungstext OGH 28.08.1997 3 Ob 180/97k 7 Ob 397/97a Entscheidungstext OGH 26.0... mehr lesen...
Norm: EO §7 BcEO §9 EZPO §234
Rechtssatz: Die infolge Abweisung des Klagebegehrens der beklagten Partei zuerkannte Kostenforderung kann, war eine "Firma" klagende Partei, nicht gegen den Einzelrechtsnachfolger des Kaufmannes vollstreckt werden, trat die Rechtsnachfolge nach Streitanhängigkeit ein. Entscheidungstexte 3 Ob 2416/96g Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 Ob 2416/96g ... mehr lesen...
Norm: EO §9 AABGB §1392 A
Rechtssatz: Beruft sich der betreibende Gläubiger als Rechtsnachfolger auf eine vertragliche Abtretung, muß in der Urkunde der Rechtsgrund der Zession angegeben sein, weil die Zession zu ihrer Rechtswirksamkeit ein gültiges Grundgeschäft voraussetzt. Entscheidungstexte 3 Ob 2216/96w Entscheidungstext OGH 10.09.1996 3 Ob 2216/96w ... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §355 VIIIaEO §355 VIIIb
Rechtssatz: Wird gegen eine juristische Person Exekution nach § 355 EO geführt, so sind Geldstrafen gegen die verpflichtete juristische Person selbst und nicht gegen deren Organwalter zu verhängen. Entscheidungstexte 3 Ob 113/95 Entscheidungstext OGH 21.12.1995 3 Ob 113/95 3 Ob 111/05b Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §9 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 9 EO A Allgemeines B Räumungsexekution C Gütergemeinschaft D Öffentliche Verwaltung und deutsches Eigentum E Firmenrecht, Gesellschaftsrecht und Wechselrecht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0061155 Dokumentnummer JJR_19951117_OGH0002_0000EO00009_9500000_001 mehr lesen...
Norm: EO §9 AABGB §1409 A
Rechtssatz: Die Haftung des Übernehmers eines Unternehmens nach § 1409 ABGB begründet keinen Übergang der Verpflichtung im Sinne des § 9 EO. Entscheidungstexte 8 ObA 304/95 Entscheidungstext OGH 16.11.1995 8 ObA 304/95 3 Ob 281/98i Entscheidungstext OGH 24.02.1999 3 Ob 281/98i Vgl auch ... mehr lesen...