Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §9KO §17 Abs3
Rechtssatz: Wird eine bereits angemeldete Konkursforderung eingelöst, tritt der Einlösende in die Teilnahmerechte des Hauptgläubigers ein, wobei die Forderung gemäß §54 Abs2 KO den Rang der eingelösten Forderung genießt. Wenn der Übergang unter Mitwirkung des bisherigen Gläubigers analog §9 EO bescheinigt wird und der Masseverwalter den Forderungsübergang nach dem nunmehrigen Rang nicht bestreitet, ist die Anmerkung des Ü... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §10 BVerordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art33
Rechtssatz: Es steht einer Leistungsklage aus einem anderen Rechtsgrund nicht entgegen, wenn der Kläger mit Klage nach § 10 EO die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels als Einzelrechtsnachfolger des titelmäßg Berechtigten erreichen könnte. Entscheidungstexte 1 Ob 228/03s ... mehr lesen...
Norm: EO §9 EZPO §234
Rechtssatz: Wenn im Oppositionsprozess gegen eine Räumungsexekution als Oppositionsgrund nur der während des Oppositionsverfahrens erfolgte Eigentumsübergang an der zu räumenden Liegenschaft vom betreibenden Gläubiger auf einen Dritten geltend gemacht wird, kann der Verpflichtete diesen Umstand entweder in einem bereits abhängigen Oppositionsprozess oder mit einer erst neu einzubringenden Oppositionsklage geltend machen. D... mehr lesen...
Norm: EO §9 BZPO §234
Rechtssatz: Ist während des Oppositionsverfahrens das Eigentum an der zu räumenden Liegenschaft vom betreibenden Gläubiger auf einen Dritten übergegangen, wird jedoch dieser Eigentumsübergang nicht als Oppositionsgrund geltend gemacht, so ist das Vorliegen des geltend gemachten Oppositionsgrunds zufolge §234 ZPO unabhängig davon, ob der Dritte und nunmehrige Liegenschaftseigentümer bereits rechtskräftig in das Exekutionsve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 HEO §7 BcEO §9 AHGB §123
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass gegen eine GesbR selbst kein Exekutionstitel ergehen konnte, weil sie nicht parteifähig ist, folgt keineswegs, dass ein gegen die Gesellschafter erwirkter Exekutionstitel nach Umwandlung der GesbR in eine OHG nicht mehr gegen diese Gesellschafter, sondern ausschließlich gegen diese Handelsgesellschaft vollstreckbar wäre. Die Exekution gegen eine OHG ist nicht zulässig, ... mehr lesen...
Norm: EO §9 BBIG-Gesetz 2000 §13 Abs1
Rechtssatz: Das BIG-Gesetz 2000 (BGBl I 2000/141) schafft einen Eigentumserwerb der Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) kraft Gesetzes. Ungeachtet des Grundbuchsstandes ist daher die BIG im Exekutionsverfahren gemäß § 9 EO antragslegitimiert. Entscheidungstexte 3 Ob 138/01t Entscheidungstext OGH 30.08.2002 3 Ob 138/01t ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1404EO §9 AEO §10
Rechtssatz: Der vom Schuldner gegen den Erfüllungsübernehmer (§ 1404 ABGB) erwirkte Exekutionstitel über den Befreiungsanspruch auf Zahlung an den Gläubiger geht nach dessen Befriedigung durch den Schuldner selbst nicht im Wege der Rechtsnachfolge gemäß § 9 EO über. Der Schuldner muss einen weiteren Exekutionstitel über die Verpflichtung des Erfüllungsübernehmers auf Zahlung an den Schuldner erwirken. ... mehr lesen...
Norm: EO §9 A
Rechtssatz: Die Exekutionsführung eines Rechtsnachfolgers nach §9 EO setzt die Existenz eines Exekutionstitels des Vormannes voraus. Entscheidungstexte 6 Ob 29/02m Entscheidungstext OGH 14.03.2002 6 Ob 29/02m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116192 Dokumentnummer ... mehr lesen...