Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Bezirksgerichtes Salzburg vom 5.3.1987 "in der Unterhaltssache 4 P 14/87 (Alexandra M*****) zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 33.202,-- und Kosten (von S 130,--) die Exekution durch Pfändung und Verkauf beweglicher Sachen. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Verpflichteten teilweise Folge und änderte den angefochtenen Beschluß dahin ab, daß die Exekution nur zur Hereinbr... mehr lesen...
Norm: ABGB §97 EO §382 IVD EO §382b Abs1 EO §382e idF vor dem 2.GeSchG EO §382h ZPO §266 B ZPO §503 E4c/16 ABGB § 97 heute ABGB § 97 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975 EO § 382 heute EO § 382 gült... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen Stefanie, Martin und Katrin P***** befinden sich in der Obsorge ihrer väterlichen Großeltern, nachdem ihrer Mutter, der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin, mit Beschluß des Pflegschaftsgerichtes vom 6.12.1991 gemäß § 176 ABGB die Obsorge entzogen worden war. Sachwalter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Minderjährigen ist das Amt für Jugend und Familie für den *****Bezirk der Stadt Wien. Die Minderjährigen Stefanie, Martin und Katrin ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile leben in aufrechter Ehe in dem auf der Liegenschaft EZ 549 Grundbuch 81133 T***** Nr. 167 errichteten Haus. Bücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft ist der Beklagte. Er ließ von Notar Dr.Helge M***** Vertragsentwürfe erstellen, in denen die unentgeltliche Übertragung der Liegenschaft samt allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör an seine Schwester Elfriede H*****, sowie zu seinen Gunsten der Vorbehalt des unentgeltlichen Fruchtgenußrechtes... mehr lesen...
Begründung: Nach 34-jähriger Dauer wurde die Ehe der Parteien mit Urteil des Bezirksgerichtes Eferding vom 24. Juni 1992, GZ 1 C 18/92-9, geschieden; das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft den Mann (Antragsteller und Gegner der gefährdeten Partei). Die Parteien wohnten auch nach der Ehescheidung in dem Einfamilienhaus, das als Ehewohnung gedient hatte, die Frau (Antragsgegnerin und gefährdete Partei) gemeinsam mit ihrer von ihr betreuten Mutter. Zufolge ein... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1.7.1993 bewilligte das Erstgericht den Betreibenden aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Obergerichtes des Kantons Zürich (Punkt 2./4. des Spruches, S.21 f) vom 29.11.1989, GZ KF 89149U/IZK 89, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderungen, und zwar je S 211.745,28, d.i. ein monatlicher Unterhaltsbeitrag von je sfr 750,-- für die Zeit vom 1.4.1989 bis 31.12.1992, 45 Monate a sfr 750,-- = sfr 33.750,-- abzüglich Zahlung je sfr 6.179,... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind verheiratet und haben einen bereits großjährigen Sohn; im gegenständlichen Hauptverfahren streben jedoch beide die Scheidung ihrer Ehe (aus dem jeweiligen Verschulden des anderen) an. Die eheliche Gemeinschaft ist seit Ostern 1992, zumindest aber seit Ende September 1992 aufgelöst, da die Klägerin seither bei ihrem Vater wohnt. Die Klägerin hat mit ihrem Scheidungsbegehren den Antrag verbunden, den Beklagten durch einstweilige Verfügung zur L... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehrige Wiederaufnahmswerberin verfolgt nach ihren Behauptungen klageweise gegen ihren Mann einen auf § 94 ABGB gegründeten Unterhaltsanspruch, zu dessen Sicherung sie einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung im Sinne des § 382 Abs 1 Z 8 Buchstabe a EO gestellt hatte, der in erster Instanz abgewiesen worden und dem in zweiter Instanz nur teilweise stattgegeben worden sei. Die nunmehrige Wiederaufnahmswerberin verfolgt nach ihren Behauptungen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs2 EO §382 Z8 litc IVD EheG §81 EheG §98 AußStrG § 13 heute AußStrG § 13 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 13 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2018 EO § 382 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten 1971 die Ehe geschlossen. Sie standen damals beide im 22.Lebensjahr. 18 Jahre später wurde ihre Ehe durch Scheidungsurteil aufgelöst. Der Ehe entstammen die 1975 geborene Tochter Monika und deren älterer Bruder Thomas. Die Frau hatte bereits vor der Eheschließung ein Grundstück erworben. Unmittelbar nach der Eheschließung begannen die Eheleute auf diesem Grundstück mit der Errichtung eines Einfamilienhauses, in das sie etwa zwei Jahre später ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs2 EO §382 Z8 litc IVD EheG §81 EheG §98 AußStrG § 13 heute AußStrG § 13 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 13 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2018 EO § 382 heute ... mehr lesen...
Norm: EO §79 EO §382 Z8 lita IIIHVollstreckungsvertrag Österreich - Schweiz Art1 Z3Vollstreckungsvertrag Österreich - Schweiz Art5ZGB nF Art145ZGB nF Art173ZGB nF Art176 Abs1 Z1 EO § 79 heute EO § 79 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 79 gültig von 01.12.2016 bis 01.01.2017 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin und der Verpflichtete sind verheiratet und leben seit Ostern 1989 getrennt. Beim Bezirksgericht Zürich ist seit dem 20.April 1989 ein Scheidungsprozeß anhängig. Das Obergericht des Kantons Zürich hat als von beiden Parteien angerufenes Rechtsmittelgericht mit dem Beschluß vom 29.November 1989 zu KF89149U/IZK89 in Abänderung des Beschlusses des Bezirksgerichtes Zürich vom 30.Juni 1989, Prozeß.-Nr 01-633/1989 den Ehemann verpflichtet, a... mehr lesen...
Norm: EO §79 EO §382 Z8 lita IIIHVollstreckungsvertrag Österreich - Schweiz Art1 Z3Vollstreckungsvertrag Österreich - Schweiz Art5ZGB nF Art145ZGB nF Art173ZGB nF Art176 Abs1 Z1 EO § 79 heute EO § 79 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 79 gültig von 01.12.2016 bis 01.01.2017 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin, deren Komplementärin die Zweitklägerin ist, ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Der Standard". Die Erstbeklagte ist Verlegerin, die Drittbeklagte Medieninhaberin der Tageszeitung "Kurier"; die Zweitbeklagte ist die Komplementärin der Erstbeklagten. Einen Teil ihrer Tätigkeit übt die Erstbeklagte durch Tochtergesellschaften aus. Das Inseratengeschäft läßt sie durch ihre Tochtergesellschaft M***** Anzeigengesellschaft mbH & Co KG ausüben. Dere... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Der Standard", die Zweitklägerin ist Komplementärin der Erstklägerin. Die Erstbeklagte befaßt sich mit der Akquisition und Abwicklung von Inseratenaufträgen für die Tageszeitung "Kurier"; die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Erstbeklagte hat im Juni 1992 die Broschüre "Jahresbonifikationen für Personalanzeigen" an Interessenten für Stellen- und Personalanzeigen verteilt. Darin ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 lita II6 ZPO §530 E2 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 b... mehr lesen...
Begründung: Zu 1 C 13/91 des Bezirksgerichtes St.Pölten behängt seit Anfang 1991 die Ehescheidungsklage des Klägers gegen die Beklagte. Im Rahmen dieses Verfahrens begehrte die Beklagte als gefährdete Partei einstweiligen Unterhalt, der mit S 9.700 monatlich rechtskräftig festgesetzt wurde. Am 14.7.1992 stellte der Kläger einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens über den einstweiligen Unterhalt mit der
Begründung: , daß ihm nunmehr neue Tatsachen und neue Beweismittel be... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 lita II6 ZPO §530 E2 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 b... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6 EO §384 Abs3 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwirkte im Verfahren 1 Cg 224/89 des Kreisgerichtes Ried im Innkreis eine einstweilige Verfügung nach § 382 Z 6 EO gegen den damaligen Eigentümer der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft. Demgemäß wurde das Belastungs- und Veräußerungsverbot sowie das Verpfändungsverbot gemäß § 384 Abs 2 EO ob dieser Liegenschaft unter C-LNR 19 angemerkt. Die Antragstellerin erwirkte im Verfahren 1 Cg 224/89 des Kreisgerichtes Ried im Innkreis ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6 EO §384 Abs3 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 3... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gunther Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Edgar Huber, Dr.Birgit Jelinek, Dr.Ronald Rohrer und Dr.Ilse Huber als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei W*****gesmbH, ***** vertreten durch Dr.Haimo Puschner und Dr.Johann Poigner, Rechtsanwälte in Wien, wider den Gegner der gefährdeten Partei W***** K*****, vertret... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit b EO kann im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe der Auftrag an einen Ehegatten zum Verlassen der Wohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Teiles dient, erteilt werden, wenn jener diesem das weitere Zusammenleben unerträglich macht, insbesondere ihn erheblich körperlich bedroht. Nach ständiger Rechtsprechu... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 3.5.1985 vor dem Standesamt Fieberbrunn die Ehe geschlossen. Dieser Ehe entstammen die beiden Kinder Claudia P*****, und Sabrina P*****. Der Beklagte ist aus dem gemeinsam gebauten und bewohnten Haus am 19.7.1992 ausgezogen. Er verdient monatlich netto S 26.085,-- 14mal jährlich und leistet für das nunmehr von der Klägerin und den beiden Kindern allein bewohnte, in seinem Eigentum stehende Haus Rückzahlungen für Bausparkassen- und Wohnbauförder... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt mit dem Standort Höchst eine Kabelanlage für Radio und Fernsehen. In den Gemeinden Dornbirn, Hohenems, Lustenau, Lauterach, Gaißau, Hard und Höchst ist sie die einzige Kabelanlagenbetreiberin. Die Beklagte vertreibt in ihren Betriebsstätten in Dornbirn, Bregenz und Lustenau ua Satelitten-Empfangsanlagen. Sie ließ auf der letzten Umschlagseite der Wochenzeitschrift "Wann & Wo am Sonntag" vom 31.5.1992 das folgende ganzseitige Inserat ersc... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z7 II7 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Begründung: Der Gefährdete ist an seiner Gegnerin als Gesellschafter mit einer Stammeinlage von S 200.000 beteiligt. Er vermittelte ihr die Option zum Erwerb der Liegenschaft "T*****" in EZ *****. Damit legte er den Grundstein für seine Gegnerin und deren Projekt "T*****". Als Gegenleistung hiefür wurde zwischen ihm und seiner durch ihren Geschäftsführer Ing.Udo W***** vertretenen Gegnerin nicht nur eine Vermittlungsprovision vereinbart, sondern dem Gefährdeten auch eine Wohnu... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z7 II7 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte auch zu dem mit der Klage verbundenen Sicherungsantrag als gefährdete Partei (in der Folge kurz Kläger) vor, er habe vom Obmann der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge beklagte Partei), der dabei in deren Namen aufgetreten sei, mittels einer schriftlichen "Kaufabsprache" aus dem Gutsbestand einer ihr zugeschriebenen Liegenschaft ein bestimmtes Grundstück im Ausmaß von 16.577 m2 um den Kaufpreis von S 149.193 erworbe... mehr lesen...